Bürgergeld verloren – was tun?

Das Bürgergeld Auszahlung kommt jeden Monat am vorletzten Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats. Es muss sichergestellt werden, dass der Anspruchsberechtigte das Geld auch tatsächlich am 1. Tag eines jeden Monats auf seinem Konto vorfindet. Das Problem: Der Bürgergeld Bezieher muss sich das Geld so einteilen, dass es bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats reicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Das ist aufgrund der hohen Inflation und des vergleichsweise niedrigen Regelsatzes nicht einfach.

Bürgergeld verloren

Nicht wenige Bezieher von Bürgergeld heben ihr Geld in voller Höhe schon am 1. Tag des Monats vom Konto  bzw.  sofort dann, wenn es dem Konto gutgeschrieben wird. Grund: Sie befürchten eine Kontopfändung. Diese Sorge ist jedoch unbegründet ,  wenn sie ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, gestaltet haben.

In einigen Fällen – so läuft es im Leben – passiert es,  dass Bürgergeld – Bezieher ihr Geld verlieren. Das ist natürlich äußerst ärgerlich. Doch nicht nur das,  sondern auch sehr bedrohlich; schließlich stellt das Bürgergeld den Lebensunterhalt sicher, und auch nur auf der Ebene des Existenzminimums. Schwierig wird es in dem Fall, dass  bis zum nächsten Zahltag noch viele Tage verstreichen.

Gründe, warum das Bürgergeld nicht für den ganzen Monat reicht

Sollte es andere Gründe geben, die die Ursache dafür sind, dass der Regelsatz nicht bis zum Ende des laufenden Monats reicht, sollten diese Gründe in jedem Fall mit dem Mitarbeiter des Jobcenters besprochen werden. Möglicherweise existiert ein Anspruch auf Mehrbedarf oder Sonderbedarf, so das zusätzlich zum Regelsatz Geld ausgezahlt wird. Das ist etwa dann der Fall,  wenn teure Lebensmittel aufgrund Krankheit eingekauft werden müssen. Möglich ist hier ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gegenüber dem Jobcenter geltend zu machen.

Vorschuss beim Jobcenter beantragen

Zurück: Was tun, wenn man einen Teil seines bereits ausgezahlten Bürgergeldes verloren hat. Fest steht, dass kein Anspruch auf erneute Auszahlung der verloren gegangenen Summe gegenüber dem Jobcenter gegeben ist. Man könnte auch nicht beweisen, dass ein Verlust des Geldes gegeben ist.

Allerdings kann das Jobcenter dennoch helfen: auf Antrag kann es einen Vorschuss auf das Bürgergeld des nächsten Monats auszahlen. Konkret ist das ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen. Das heißt: das Geld, das man als Vorschuss vom Jobcenter ausgezahlt bekommt, wird bei der nächsten Auszahlung vom Regelsatz eingehalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Rückzahlung in mehrere Raten aufzuteilen

Für den Fall, dass man darauf angewiesen ist, ein Überbrückungsdarlehen vom Jobcenter in Anspruch zu nehmen, so bedeutet das: besonders streng wirtschaften. Man ist gezwungen, nun auch im nächsten Monat oder in den nächsten Monaten mit wenig Geld über die Runden zu kommen.

Wie Vorschuss beim Jobcenter beantragen?

Wenn das laufende Bürgergeld verloren wurde, sollte man eine persönliche Vorsprache im Jobcenter erwägen um die Situation darlegen zu können. So kann man auch sofort einen Vorschuss beantragen bzw. einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen. Das Jobcenter wird dem Antrag in aller Regel stattgeben müssen, da es schließlich um die Sicherstellung des Existenzminimums geht.

Wiederholter Verlust des laufenden Bürgergeldes

Kommt es allerdings wiederholt vor, das Bürgergeld verloren wird oder erfolgt aus sonstigen Gründen wiederholt ein Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen,, so kann das  vom Jobcenter als Anhaltspunkt für eine Unzuverlässigkeit des Leistungsbeziehers werten. Das Jobcenter kann dann Lebensmittelgutscheine oder andere Sachleistungen in Betracht ziehen.

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