Bürgergeld: Ab 1.7.2023 mehr Zuverdienst möglich – Freibetrag angehoben

Gleichzeitig arbeiten und Bürgergeld beziehen, das ist möglich, oft auch notwendig, um den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen. . Man kann als Bezieher von Bürgergeld sogar einen Teil seines Arbeitseinkommens behalten, es wird in bestimmter Höhe (Hinzuverdienstgrenze) nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Es existieren für unterschiedliche Einkommenshöhen jeweils unterschiedliche Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld. Und die gute Nachricht: zum 1. Juli 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze erhöht. Wir zeigen, wer wie viel mehr von seinem Einkommen behalten darf.

Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld

Aufstocker ist, wer arbeitet und gleichzeitig auf Bürgergeld angewiesen ist. Im Grundsatz vermindertdas Gehalt die eigene Hilfebedürftigkeit bzw. die der Familie. Wenn der Lohn aber nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann ergänzend ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden. Doch vom eigenen Verdienst kann man Teile behalten, die nicht mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Wie sehen die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen aus? Wie viel Zuverdienst zum Bürgergeld ist möglich?

100 Euro Grundfreibetrag bei Arbeitseinkommen

Die ersten 100 Euro des eigenen Verdienstes kann man in jedem Fall behalten. Das heißt: wer nicht mehr als 100 Euro brutto im Monat verdient, kann Bürgergeld also immer in voller Höhe beansprichen.

Mehr als 100 Euro Verdienst

Ist der Verdienst höher als 100 Euro brutto, gelten für die Beträge des Gehalts, die 100 Euro übersteigen, folgende Einkommensfreibeträge:

Bei dem Teil des Gehalts, das zwischen 100 Euro und 1000 Euro liegt, liegt der Einkommensfreibetrag bei 20 Prozent.

Bei dem Teil des Einkommens, der zwischen 1000 Euro und 1.200 Euro brutto liegt, liegt der Einkommensfreibetrag  monatlich bei 10 Prozent , bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind liegt diese Stufe der Hinzuverdienstgrenze bei 1.500 Euro.

Höherer Einkommensfreibetrag ab dem 1. Juli 2023

Ab dem 1. Juli 2023 gelten nach dem Bürgergeld Gesezt höhere Einkommensfreibeträge für den Zuverdienst. Es gilt dann folgendes:

Bei dem Teil des Einkommens, das zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, liegt der Einkommensfreibetrag bei 30 %.

Im übrigen bleibt es bei der bisherigen Zuverdienst – Regelung.

Beispielrechnung Einkommensfreibetrag Bürgergeld

Nachfolgend finden sie eine Beispielrechnung zum Einkommensfreibetrag. Wir unterstellen in dieser Bürgergeld Beispielrechnung ein Einkommen von 1.600 Euro brutto monatlich.

Teile des EinkommensEinkommensfreibetrag bis 30.06.2023 in Prozent und in EuroEinkommensfreibetrag ab 1. 07. 2023  in Prozent und in Euro
0 bis 100 Euro100 % = 100 Euro100 % = 100 Euro
Zwischen 100 Euro und 520 Euro20 % = 84 Euro20 % = 84 Euro
Zwischen 520 Und 1000 Euro (neu)20 % = 96 Euro30 %= 144 Euro
Zwischen 1000 und 1200 Euro (ohne Kind)10 % = 20 Euro10 % = 20 Euro
Zwischen 1000 und 1500 Euro (mit Kind)10 % = 50 Euro10 % = 50 Euro
   
Summe nicht auf Bürgergeld anrechenbares Einkommen300 Euro (ohne Kind) 330 Euro (mit Kind)348 Euro (ohne Kind) 378 Euro (mit Kind)

Von den 1.600 Euro Einkommen kann ein Bürgergeld Berechtigter mit Kind folglich ab dem 1. Juli 2023 378 Euro behalten. Diese Summe wird nicht mit dem Bürgergeld-Anspruch verrechnet. Hinsichtlich des restlichen Verdienstes wird geprüft, ob er ausreicht, den Lebensunterhalt zu besteiten. Ist der Bedarf der Familie höher, etwa weil die Familie, also die Bedarfsgemeinschaft, groß ist, wird das erzielte Gehalt bis zur Bedarfsgrenze durch das Bürgergeld aufgestockt. Im obigen Beispiel gibt es also in dem Fall einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn der Bedarf für die Familie 1.222 Euro übersteigt. Bei einer unterstellten Warmmiete von 650 Euro ist das bei einer vierköpfigen Familie beispielsweise nicht unwahrscheinlich.   

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