Krankenversicherung bei Zahnersatz und Zahnarzt
Wenn man eine Krankenversicherung hat, sei es gesetzlich oder privat, braucht man sich in der Regel keine Sorgen um die Kosten beim Zahnarztbesuch zu machen. Denn die Krankenversicherung übernimmt die Rechnung. Auch Empfänger von Bürgergeld sind durch die Krankenversicherung abgesichert. Die Kosten beim Zahnarzt werden über die Krankenkasse abgerechnet. Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht alle Kosten, sondern nur die Grundversorgung. Bei Zahnersatz müssen die Versicherten daher oft zusätzlich zahlen.
Was bezahlen die Krankenkassen bei zahnärztlichen Behandlungen?
Die Krankenkasse übernimmt kostenfrei die Grundversorgung, die unter anderem Kariesbehandlungen, Wurzelbehandlungen und das Entfernen von Zähnen umfasst. Wenn es um notwendigen Zahnersatz geht, beteiligt sich die Krankenkasse mit der Hälfte der Kosten für die Standardversorgung. Die verbleibende Hälfte muss vom Patienten selbst getragen werden.
Bei Beziehern von Bürgergeld gilt die Härtefallregelung
Wenn es um notwendigen Zahnersatz aus medizinischen Gründen geht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur in Ausnahmefällen, die als Härtefall eingestuft werden. Personen, die Bürgergeld beziehen, erfüllen oft die Voraussetzungen für einen solchen Härtefall. Allerdings muss der Betroffene einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen und die notwendigen Nachweise erbringen, wie beispielsweise den Bürgergeldbescheid. Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung mit einem doppelten Festzuschuss. Allerdings werden im Rahmen der Härtefallregelung keine Leistungen über die Regelversorgung hinaus übernommen, wie zum Beispiel Keramikimplantate. Diese Kosten müssen vom Bürgergeld-Bezieher selbst getragen werden.
Doppelter Festzuschuss
Für Patienten, die unter die Härtefallregelung fallen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung für Zahnersatz in Form eines doppelten Festzuschusses. Dadurch sind in der Regel alle Behandlungskosten zu 100 Prozent gedeckt. Im Gegensatz dazu erhalten gesetzlich Versicherte, die kein Bürgergeld beziehen, lediglich 50 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet. Der doppelte Festzuschuss deckt bei Zahnprothesen, Zahn-Brücken und Zahn-Kronen die gesamten Kosten ab, jedoch nur, wenn auf hochwertige Materialien verzichtet wird.
Muss die Härtefallregelung bei Krankenkasse angemeldet werden?
Wenn es um Zahnersatz oder vergleichbare Behandlungen geht, ist es üblich, dass der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt, welcher der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Dieser Plan wird dem Patienten ausgehändigt, der ihn dann bei der Krankenkasse einreichen muss. Hierbei muss ein Härtefallantrag gestellt werden, der formlos erfolgen kann. Um den Antrag zu untermauern, kann der Bürgergeldbescheid als Nachweis dem Heil- und Kostenplan beigefügt werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Jobcenter mit dem Härtefallantrag nichts zu tun hat. Zuschüsse für Zahnbehandlungen sind nicht Teil des Bürgergeldes.
Zusammenfassung
Wenn man eine Krankenversicherung hat, sei es gesetzlich oder privat, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Kosten beim Zahnarztbesuch. Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht alle Kosten, sondern nur die Grundversorgung. Bei Zahnersatz müssen die Versicherten daher oft zusätzlich zahlen. Wenn es um notwendigen Zahnersatz aus medizinischen Gründen geht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur in Ausnahmefällen, die als Härtefall eingestuft werden. Bürgergeldbezieher erfüllen oft die Voraussetzungen für einen solchen Härtefall.