Anäßlich der Geburt eines Kindes soll das zweite Elternteil, in der Regel also der Vater, soll 2 Wochen Sonderurlaub erhalten. 10 Tage bezahlte Freistellung. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfs, den das Bundesfamilienministerium vorgelegt hat. Durch das Gesetz sollen Familien sich nach der Geburt des Kindes orientieren können. Vor allem auch ärmere Familien kommt der bezahlte Urlaub zu gute. 2024 wird das Familienstartzeitgesetz wirksam.,
Das Wichtigste zum Sonderurlaub bei Geburt vorab
- Das Familienstartzeitgesetz sieht einen Sonderurlaub von zwei Wochen für den Vater bzw. Partner oder Partnerin der Mutter bei der Geburt eines Kindes vor.
- Der Sonderurlaub anläßlich der Geburt ist bezahlt.
- Alleinerziehende können eine Person aus ihrem Bekanntenkreis benennen, der der Anspruch auf den Sonderurlaub dann zugesprochen wird.
Familienministerin legt Gesetzentwurf Familienstartzeitvor
Das neue Familienstartzeitgesetz ermöglicht seiner Intention nach eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit. Die junge erweiterte Familie soll sich ordnen und strukturieren können. Der Partner oder die Partnerin der Mutter soll künftig für zwei Wochen nach der Geburt bezahlt freigestellt werden, also bezahlten Sonderurlaub erhalten. In der Regel kommt die Familienstartzeit, der Urlaub anläßlich der Geburt, also dem Vater des Kindes zugute, d. h. er erhält den Urlaub.
Anläßlich der Geburt des Kindes und dem Beginn der Elternzeit entscheiden Paare, junge Familien, über die grundlegende Entscheidung für ihre Aufgabenteilung hinsichtlich der Familienarbeit und der Erwerbstätigkeit. Es sei statistisch ermittelt, dass diese Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Aufgabenteilung von der jeweiligen Familie sehr lange beibehalten werde. Die Familie soll sich auf ihre Entscheidung konzentrieren können.
Das Familienministerium beabsichtigt mit dem Familienstartzeitgesetz die juristischen Grundlagen und Bedingungen für ein geändertes Familienbild schaffen. Die Eltern eines Kindes erhalten so die Möglichkeit, die Aufgabenteilung hinsichtlich Familie und Beruf langfristig partnerschaftlich zu teilen.
Das Gesetz liegt auf der Linie einer EU-Richtlinie. Diese wird nun umgesetzt. Dies war bereits im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien der Regierung vereinbart worden.
Sonderurlaub: Arbeitnehmer bekommen 10 freie bezahlte Tage
0 bezahlte Arbeitstage erhält der Vater, der Partner oder die Partner der Mutter. Im Gesetzestext ist von gebärender Person die Rede. Vater oder Partner müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Selbständige ist kein finanzieller Ausgleich für eine arbeitsfreie Zeit vorgesehen. Alleinerziehende jedoch haben die Möglichkeit, eine Person aus ihrem Familien- oder Freundeskreis anstelle des anderen Elternteils auszuwählen.
Nicht die Arbeitgeber müssen bezahlen. Sie werden finanziell nicht belastet. Mit einem Umlageverfahren wird der zweiwöchige Sonderurlaub finanziert. Dieses Unlageverfahren existiert schon lange für die Mutterschaftsleistungen. Arbeitgeber entrichten eine Umlage an die Krankenkasse und diese erstattet dann die zu zahlenden Mutterschaftsbezüge.
Familienstartzeit gut für ärmere Familien
Die bezahlte Freistellung, der zehntägige Sonderurlaub läßt insbesondere ärmere Familien profitieren. Die Begründung aus dem Familienministerium lautet: Mütter und Väter, die nicht über große finanzielle Mittel verfügen, arbeiteten oft in körperlich anstrengenden Berufen, im Schichtdienst oder sie hätten lange Wege zur Arbeit zurückzulegen. Durch den Sonderurlaub würde folglich grade ihnen der Start in die erweiterte Familienzeit erleichtert werden.
Änderungen beim Elterngeld
Parallel zur Einführung der Familienstartzeit soll auch das Mutterschutzgesetz abgeändert werden. Und zwar wie folgt: Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden (sogenannte Frühchen), erhalten zukünftig Anspruch auf einen weiteren Monat Basiselte. So erhalten vor allem Familien Unterstützung, die einen höheren Bedarf für Pflege und Erziehung des Kindes abdecken müssen.
Familienstartzeit kommt zum 1. Januar 2024
Das Familienstartzeitgesetz wird am 1. Januar 2024 wirksam. Den ersten Sonderurlaub erhalten also Väter, deren Kind am 1. Januar 2024 geboren wird.
Nicht die Arbeitgeber müssen bezahlen.
Sie werden finanziell nicht belastet.
Mit einem Umlageverfahren wird der zweiwöchige Sonderurlaub finanziert. Dieses Unlageverfahren existiert schon lange für die Mutterschaftsleistungen. Arbeitgeber entrichten eine Umlage an die Krankenkasse und diese erstattet dann die zu zahlenden Mutterschaftsbezüge.
Also eine „kostenlose Umlage“ die die Arbeitgeber entrichten?
Oder eine weitere versucherungsfremde Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse?
Hallo,
Wieso kann so ein Gesetz nicht gleich umgesetzt werden? Es ist traurig, das in Deutschland Väter für 12 Euro Mindestlohn arbeiten und den Mindesturlaub im Jahr bekommen und davon noch Urlaub für die Zeit nach der Geburt nehmen müssen. Bei ca. 1500 Netto, kann man weder eine Familie ernähren noch in Elternzeit gehen bei aktuell 67 % Elterngeld !?
Ich bin der Auffassung das schnell reagiert werden muss, sodass Familien ab sofort davon profitieren.
Traurig, wenn Eltern existenzielle Ängste entwickeln aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit…..
Es muss was passieren. Nicht erst nächstes Jahr, sondern an sofort!