Hat das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid erlassen oder hilft es nicht schnell genug? Dann kann der Bürgergeld Antragsteller in einem Schnellverfahren (Eilantrag) beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Beispiel: Das Jobcenter lässt sich bei einem Antrag auf Vorschuss von Bürgergeld zu viel Zeit. – Ein Eilantrag beim Sozialgericht ist kostenlos.
Das Wichtigste vorab zum einstweiligen Rechtsschutz gegen das Jobcenter
Was muss man für einen Eilbeschluss des Sozialgerichts tun?
Wenn man schnell Hilfe vom Sozialgericht benötigt, kann man dort ein Eilverfahren beantragen und einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter stellen.
Wie teuer ist ein Eilverfahren beim Sozialgericht?
Ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht kostet nichts.
Gibt es Fristen für den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz?
Nein, man muss keine Fristen für einen Eilantrag einhalten. Ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung kann man jederzeit stellen. Es reicht ein formloses Schreiben.
Wenn es schnell gehen muss: Einstweiliger Anordnung des Sozialgerichts gegen das Jobcenter
Besteht eine Notlage oder ist die Angelegenheit sonst eilig, kann man auf ein gerichtliches Eilverfahren zurückgreifen. Dieses Eilverfahren wird einstweiliger Rechtsschutz genannt. Einstweilig deshalb, weil in diesem Verfahren keine abschließende Entscheidung vom Gericht getroffen wird. Die endgültige Entscheidung trifft das Sozialgericht im Hauptverfahren. Daraus folgt: ein Eilverfahren muss immer parallel zu einem Hauptverfahren durchgeführt werden. Für Bezieher von Bürgergeld bedeutet das: Wer sich gegen den Bescheid des Jobcenter in einem Eilverfahren zur Wehr setzen möchte, muss gleichzeitig Widerspruch und Klage gegen den Bescheid erheben.
Ist das Jobcenter untätig, hilft das Eilverfahren vor dem Sozialgericht ebenfalls. Eine Untätigkeitsklage kann nämlich erst nach Ablauf von 6 Monaten gegen das Jobcenter erhoben werden. Dem Bürgergeld Bezieher bleibt deshalb nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht, also das Eilverfahren.
Beispiel: Es wurde ein Antrag auf einen Vorschuss beim Jobcenter gestellt. Das Jobcenter reagiert nicht.
Erlässt das Sozialgericht eine einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter, so wird dieses durch den Gerichtsbeschluss aufgefordert, die beantragte Leistung sofort zur Verfügung zu stellen. Manchmal kommt das Jobcenter eine Gerichtsbeschluss allerdings zuvor. Ein Anruf des Gerichts beim Jobcenter reicht in einigen Fällen aus, um dem Antragsteller zu helfen und das Jobcenter zu einer Reaktion zu veranlassen.
Wichtigste Voraussetzung für einstweiligen Rechtsschutz: Eilbedürftigkeit
Eilbedürftigkeit ist die erste Voraussetzung für den einstweiligen Rechtsschutz und für den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Sozialgericht. Im Bereich Bürgergeld ist Eilbedürftigkeit fast immer gegeben. Schließlich geht es um die Sicherung des Existenzminimums. Ohne Geld fällt das Überleben schwer. Die Existenzgrundlage ist bedroht. Leistet das Jobcenter nicht, liegt also immer auch Eilbedürftigkeit vor.
Den Anspruch glaubhaft machen
Es ist erforderlich, den Anspruch gegen das Jobcenter glaubhaft zu machen. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen also vom Antragsteller nicht bewiesen werden. Das ist ein großer Unterschied zum normalen Klageverfahren. Bei einer Klage erhält man nur dann Recht, wenn man den Anspruch beweisen kann. Glaubhaftmachung bedeutet, das Gericht zu überzeugen, dass der Anspruch mit großer Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Es sind alle Beweismittel des Zivilprozesses dazu zugelassen. Eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers reicht auch.
Rechtsgrundlage des Eilverfahrens vor dem Sozialgericht
Klage einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht ist Paragraph 86b Absatz 2 SGG. Diese Vorschrift sagt, dass die Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung gegeben sind, „wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Eine einstweilige Anordnung ist auch zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. „
Bei einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht durch das Jobcenter geht es um eine vorläufige Sicherung eines Anspruchs nach dem Bürgergeld Gesetz. Die endgültige Entscheidung über den Bürgergeldanspruch wird erst im Verfahren der Hauptsache, also im Klageverfahren gefällt.
Wie wird eine einstweiliger Anordnung gegen das Jobcenter beantragt?
Die Beantragung einer einstweiligen Anordnung gegen das Jobcenter ist nicht schwierig. Ein Rechtsanwalt ist nicht erforderlich, aber hilfreich.
Es reicht, wenn man dem Sozialgericht in einem Brief die Sachlage schildert und die notwendigen Nachweise beifügt.
Muss für den einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht eine Frist eingehalten werden?
Für den Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gibt es keine Fristen. Es ist jederzeit möglich, sich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Sozialgericht zu wenden. Wartet man zu lange, muss man allerdings die Frage nach der Eilbedürftigkeit besonders beantworten. Denn wenn eine Angelegenheit eilig ist, handelt man im Regelfall sofort.
Wie teuer ist das Eilverfahren vor dem Sozialgericht?
Im Verfahren vor dem Sozialgericht, egal ob Hauptsache Verfahren oder Eilverfahren, fallen keine Kosten an. Wendet man sich an einen Rechtsanwalt, so entstehen selbstverständlich Rechtsanwaltskosten. Es besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen. Der Rechtsanwalt kann seine Beratungskosten dann mit der Justizkasse abrechnen. Leitet der Rechtsanwalt ein Eilverfahren ein, so kann er hinsichtlich seiner Kosten Verfahrenskostenbeihilfe beim Sozialgericht beantragen. Wird diese Prozesskostenbeihilfe bewilligt, so übernimmt die Staatskasse die Rechtsanwaltskosten.