Durch die Implementierung des neuen Bürgergeldes wird die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für ein Jahr gewährleistet. Erst im Anschluss kann ein Wohnungswechsel notwendig werden. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass ein Umzug aus anderen Gründen erfolgt. Für Personen, die Leistungen beziehen, stellt ein Wohnungswechsel eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Aus diesem Grund werden die damit verbundenen Kosten in den meisten Fällen erstattet.
Gilt die Karenzzeit beim Bürgergeld?
Beim Umzug in eine neue Wohnung oder an einen neuen Wohnort gibt es beim Bürgergeld im Vergleich zum Arbeitslosengeld II kaum Unterschiede. Allerdings haben Bürgergeldempfänger im ersten Jahr eine Karenzzeit, in der sie in ihrer aktuellen Unterkunft bleiben können, auch wenn sie für die Bedarfsgemeinschaft zu groß ist. Nach einem Jahr werden die Wohnverhältnisse jedoch überprüft und die Behörden haben mehr Spielraum. Die geografische Lage ist ein wichtiger Faktor, da die Mieten in großen Städten wie Hamburg oder München wesentlich höher sind als auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Es gibt keine pauschalen Vorgaben, aber die Behörden orientieren sich in der Regel am Wohngeldgesetz und den üblichen Durchschnittsmieten für den Wohnort. Es ist wichtig, dass Leistungsbezieher vorab das Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen, da die individuellen Umstände entscheidend sind. Eine zu große Wohnung wird auch nach der Karenzzeit akzeptiert, wenn sie im unteren Bereich der üblichen Mieten für den Wohnort liegt.
Bürgergeld und Umzug
Ähnlich wie bei Hartz IV haben auch Bürgergeldempfänger das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen, ohne die Zustimmung der Behörden einzuholen. Wenn jedoch finanzielle Unterstützung für den Umzug benötigt wird, ist es ratsam, im Vorfeld Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. Die Entscheidung darüber, ob ein Umzug als notwendig angesehen wird und die Kosten dafür übernommen werden, liegt bei der Behörde. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Grund automatisch akzeptiert wird und die Behörden auch Nachweise verlangen können. In einigen Fällen wird die Entscheidung individuell getroffen. Vor einem geplanten Umzug sollten Bürgergeldempfänger daher die Gründe für den Umzug mit den Behörden besprechen, um unangenehme Kosten zu vermeiden. Ein Umzug ohne notwendigen Grund kann dazu führen, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.
Für welche Umzugsgründe gibt es finanzielle Unterstützung?
Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen ansteht, übernimmt die Behörde in den meisten Fällen die Kosten. Besonders bei einer Arbeitsaufnahme ist dies der Fall. Allerdings wird ein zeitlich begrenzter Umzug wegen einer beruflichen Weiterbildung selten akzeptiert. In diesem Fall sollte geprüft werden, ob es ähnliche Weiterbildungsmöglichkeiten in der Nähe gibt oder eine vorübergehende Anmietung einer Unterkunft am Weiterbildungsort sinnvoller ist. Wenn ein Umzug aus familiären Gründen notwendig ist, werden die Kostenübernommen. Beispielsweise bei einer Scheidung, Hochzeit oder Geburt. Bei einer Kündigung des Mietvertrages kommt es auf die Umstände an. Wenn der Bürgergeldbezieher ohne triftigen Grund kündigt, werden die Umzugskosten nicht übernommen. Kündigt dagegen der Vermieter, ist eine finanzielle Hilfe für einen Umzug unumgänglich. Schäden in der Wohnung sind nicht zwangsläufig ein Umzugsgrund. Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und der Vermieter die Schäden nicht behebt, kann der Umzug seitens der Behörden als notwendig angesehen werden.
Welche Finanzielle Leistungen gibt es bei einem Umzug
Wenn ein Bürgergeldempfänger aufgrund von Umständen, die von den Behörden anerkannt werden, umziehen muss, hat er Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Kosten für den Mietwagen und Verpackungsmaterialien wie Umzugskartons oder Rollfolien werden übernommen. Der Umzug muss jedoch selbstständig organisiert werden, und private Umzugshelfer müssen vom Bürgergeldbezieher selbst gefunden werden. Die Kosten für private Helfer werden nicht erstattet, aber es wird ein pauschaler Betrag für Verpflegung gewährt. Wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird, müssen die Kosten vom Bürgergeldempfänger selbst getragen werden, es sei denn, er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Umzug alleine oder mit privaten Helfern durchzuführen. In diesem Fall muss ein Nachweis erbracht werden.
Welche finanzielle Hilfen stehen mir bei einer Renovierung zu?
Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgergeld beziehen, haben das Recht auf finanzielle Unterstützung bei Renovierungsarbeiten, die im Mietvertrag festgelegt sind und vom Mieter durchgeführt werden müssen. Es wird ein fester Betrag genehmigt, der auch außerhalb eines Umzugs beantragt werden kann. Wenn die Wohnung renoviert übergeben werden muss, können auch die Renovierungskosten der alten Unterkunft berücksichtigt werden. Dies gilt auch für allgemeine Schönheitsreparaturen, die beim Auszug entstehen oder erst später sichtbar werden.
Fazit
Wenn man Bürgergeld bezieht und umziehen möchte, gibt es einige Dinge, die man beachten muss. Zunächst einmal gibt es eine Karenzzeit, in der man in der aktuellen Unterkunft bleiben kann. Nach einem Jahr werden die Wohnverhältnisse jedoch überprüft und die Behörden haben mehr Spielraum. Die geografische Lage ist ein wichtiger Faktor, da die Mieten in großen Städten wie Hamburg oder München wesentlich höher sind als auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Es gibt keine pauschalen Vorgaben, aber die Behörden orientieren sich in der Regel am Wohngeldgesetz und den üblichen Durchschnittsmieten für den Wohnort.