200.000 Familien beziehen Elterngeld

Die Statistik offenbart: etwa 200.000 Eltern neugeborener Kinder erhalten seit der Einführung dieser staatlichen Sozialleistung zum 1. Januar 2007 Elterngeld.
Und weiter: Der prozentuale Anteil der Väter, denen Elterngeld bewilligt wurde, 8,5 %. Das sind ca. 17.000 Väter. Von ihnen nahmen 9000 exakt die zwei sog. Vätermonate in Anspruch. (Hintergrund: Die Bezugsdauer des Elterngelds erhöht sich von 12 auf 14 Monate, wenn beide Eltern einen Teil dieser Zeit in Anspruch nehmen.) 3500 Väter beziehen Elterngeld für zwölf Monate.
Im Jahr 2006 hatten nur 3,5 % der Väter eine Elternzeit genommen.

Fast jede Familie, die in den ersten Monaten des Jahres ein Kind bekam, hat das Elterngeld beantragt.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Diejenigen Eltern können einen Anspruch darauf haben, die im ersten Lebensjahr zur Betreuung ihres Kindes eine Erwerbsarbeit unterbrechen.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 % des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1800 Euro und mindestens 300 Euro monatlich. Diesen Mindestbetrag erhalten u.a. Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben.
Den Mindestbetrag erhalten nach der Statistik 108.000 Elterngeldbezieher, also mehr als die Hälfte.
1/3 der Elterngeldbezieher bekommt einen um Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag erhöhten Betrag.
Knapp 50.000 Eltern bezogen zwischen 500 und 1000 Euro Elterngeld.
18.000 Eltern bezogen den Höchstbetrag an Elterngeld.

Die sog beiden Vätermonate wurden oben schon angesprochen.
Einen hohen Anteil von Vätern als Elterngeldbezieher gibt es in Berlin (11,1 %), Brandenburg (10 %), Bayern und Hamburg (9,7 %).
Sachsen-Anhalt (6,8 %), Mecklenburg-Vorpommern (6,4 %) und das Saarland (4,1 %) haben den geringsten Väteranteil

Auch beim Bezug des Mindestbetrags verzeichnet die Statistik Unterschiede: Weniger als die Hälfte der Eltern erhielten in Sachsen (44,6 %), Brandenburg (46,4 %) und Bayern (46,9 %) den Mindestbetrag, in Bremen mehr als drei Viertel (77 %).

Es gibt weitere statistische Werte:

So hat eine im Auftrag des Ministeriums durchgeführte Umfrage des Instituts Allensbach ergeben, dass die Zustimmung zum Elterngeld mit der Höhe des Einkommens steigt. Naheliegend, denn nach der Einkommenshöhe richtet sich die Höhe der staatlichen Leistung.
Die geringste Zustimmung bekommt das Elterngeld danach bei jüngeren Eltern mit drei oder mehr Kindern. Hier wird es von wo 44 % befürwortet, von 42 % der Eltern abgelehnt.

Insgesamt urteilten 71 % der Befragten, dass sie die Einrichtung des Elterngelds für eine gute Sache hielten. Nur 28 % aller jungen Eltern sind der Auffassung, dass das Elterngeld die Entscheidung für (weitere) Kinder erleichtert. Auch hier bewerten das Eltern mit überdurchschnittlichem Einkommen anders, hier sind es 38 %.

Elterngeld also kein richtiger Ersatz für das Bundeserziehungsgeld?
Das Elterngeld hat das Bundeserziehungsgeld ersetzt, das sich an Geringverdiener wandte. Es betrug in der Regel 300 Euro für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes, während das Mindestelterngeld nur im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt wird.

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