Anspruch online berechnen mit Bürgergeld-Rechner

Das Bürgergeld ist bereits mehre Wochen alt und hat die Geburtswehen gut überstanden. Gezahlt wird das Bürgergeld an arbeitsuchende, bedürftige Personen und ihre Familien.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Die Höhe des Bürgergeldes ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Personen, die alleinstehend sind und Personen, die mit anderen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld in unterschiedlicher Höhe. Ehepartner und Lebenspartner, mit oder ohne Kinder, sind typischerweise eine solche Bedarfsgemeinschaft.

Wie viel Geld bekomme ich. Wie berechne ich das, was mir zusteht? Lesen Sie hier, was für die Berechnung von Bürgergeld wichtig ist.

Der Eck-Regelsatz des Bürgergeldes liegt bei 502 Euro monatlich. Unterschiedlich sind aber die Regelsätze von Alleinstehenden, Partnern und Kindern.

Wie wird das Bürgergeld berechnet?

Das Bürgergeld richtet sich nach der konkreten Lebenssituation der bedürftigen Person aus. Lebt sie allein, sind Kinder vorhanden, welches Vermögen und Einkommen gibt es? Im Einzelnen sind folgende Punkte wichtig, um das Bürgergeld zu berechnen:

– Familienstand

– Partner

– Kinder: Anzahl und Alter

– Einkommen aus Erwerbstätigkeit

– sonstiges Einkommen, wie Kindergeld, Unterhalt

– Kosten der Unterkunft, also Miete, Heizung, Nebenkosten

– besondere Lebensumstände: Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit

– Vermögen

Wie lautet die Bürgergeld-Berechnung bei Einkommen?

Wird Einkommen erzielt, so werden keinesfalls die gesamten Einnahmen auf den Bürgergeldanspruch angerechnet. Es gibt Einkommens-Freibeträge. Sie sind gestaffelt und richten sich nach der Höhe des Einkommens. Bei Erwerbseinkommen sind die ersten 100 Euro immer frei. Einkommen über dieser Grenze wird nur prozentual angerechnet. Einzelheiten hier: Freibetrag bei Einkommen.

Beispielrechnung Bürgergeld einer Familie

Nimmt man eine typische Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft aus Eltern und 2 Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren, so sieht die Berechnung des Bürgergeldes wie folgt aus, wenn kein Erwerbseinkommen sondern nur Kindergeld als Einkommen vorhanden ist:

Partner 1: 451 Euro

Partner 2: 451 Euro

Kind 1: 318 Euro

Kind 2: 348 Euro

Das Kindergeld wird abgezogen, eine Versicherungspauschale gutgeschrieben.

Eigenes Bürgergeld selbst berechnen

Um die persönliche Höhe des Bürgergeldes selbst zu berechnen, gibt es den Bürgergeld-Rechner. Er ist einfach zu bedienen, juristisch geprüft. Und ganz wichtig: persönliche Daten müssen nicht preisgegeben werden.

Bürgergeld-Rechner

Zusätzliche Leistungen bei der Bürgergeld – Berechnung

Zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes und den Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung9 gibt es in besonderen Lebenssituationen ergänzende Leistungen beim Bürgergeld. Zu nennen sind beispielsweise

  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen; das sind etwa Schulmaterialien, Kosten von Klassenfahrten, Geld für gemeinschaftliches Mittagsessen und Lernförderung (Nachhilfe)
  • Erstausstattung einer Wohnung
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft
  • Mehrbedarf bei Behinderung

Die Auflistung ist nicht abschließend.

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