Bürgergeld beantragen: Was ist wichtig für das Jobcenter?

Das neue Bürgergeld dient der Existenzsicherung. Es besteht aus dem Bürgerld Regelsatz und weiteren Elementen, die in der Summe ein menschenwürdiges Leben sicherstellen sollen. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die für den Bezug von Bürgergeld vorliegen müssen. Geprüft werden diese vom Jobcenter. Dieses wird jedoch nur auf Antrag tätig.

Was sind die Schritte, um möglichst schnell Bürgergeld zu erhalten, wenn man der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann? Wir listen sie nachfolgend auf.

1. Schritt: Antrag auf Bürgeld stellen

Unabhängig davon, ob man sicher ist, dass ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, sollte man Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Denn ohne Antrag gibt es kein Bürgergeld. Und vor allem: nicht für die Vergangenheit. Der Antrag auf Bürgergeld wirkt immer nur innerhalb des Monats zurück, in dem er gestellt wurde, also auf den 1. des Monats. Es gilt: lieber einen Antrag auf Bürgergeld stellen und keinen Anspruch auf Leistungen haben, als keinen Antrag zu stellen und die Leistungen verfallen lassen.

Für den Antrag genügt eine Email an das Jobcenter, ein handschriftlicher Brief. Der Antrag kann zur Wahrung der Frist formlos gestellt werden. Möglich ist auch, den Antrag auf Bürgergeld online zu stellen, Bürgergeldantrag digital heißt es.

Dem formlosen Antrag muss jedoch der förmliche Antrag auf Bürgergeld folgen. Hierzu muss man die Formulare des Jobcenters nutzen, die es als PDF-download gibt, die man online ausfüllen kann oder aber in Papierform per Post schicken oder persönlich im Jobcenter abgeben kann. Es ist auch möglich, den Papierantrag auszufüllen, ihn einzuscannen und dann per Mail an das Jobcenter zu schicken.

2. Schritt: Nachweise zum Bürgergeld-Antrag sammeln

Hat man den Antrag auf Bürgergeld gestellt, so sollte man sich um die Nachweise kümmern, die zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Das sind etwa die Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Kopie des Personalausweises, der Mietvertrag, der Abschlagsplan des Energieversorgers für die Heizkosten, möglicherweise auch eine Kopie eines Schwerbehindertenausweises, die Geburtsurkunden der Kinder usw.

Ist man nicht sicher, welche Nachweise man dem Antrag auf Bürgergeld beifügen muss, so fragt man einfach beim Jobcenter nach. Das Jobcenter wird sich aber auch auf jeden Fall selbst melden und alle Nachweise und Unterlagen anfordern, die zur Prüfung des eingereichten Antrags auf Bürgergeld erforderlich sind.

3. Schritt: Bürgergeldbescheid prüfen

Hat das Jobcenter den Antrag anhand der eingereichten Nachweise geprüft, so ergeht ein Bescheid, in dem das Bürgergeld bewilligt oder aber abgelehnt wird; oder teilweise bewilligt und teilweise abgelehnt wird.

Hat man den Bescheid erhalten, sollte man ihn umgehend überprüfen. Zunächst empfiehlt es sich das selbst mittels des Bürgergeld-Rechners im Internet zu tun. Wenn der Bürgergeld-Rechner ein anderes Ergebnis als das Jobcenter ermittelt, kann man das Jobcenter um eine Erklärung bitten. Ist man damit nicht einverstanden, kann man Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters einlegen. Dadurch wird das Jobcenter zu einer nochmaligen Überprüfung des Bescheids verpflichtet. Entweder hilft es dem Widerspruch ab oder legt ihn der übergeordneten Behörde vor. Diese erlässt dann einen Widerspruchsbescheid, gegen den man Klage vor dem Sozialgericht einreichen kann.

Link zum Bürgeld-Rechner: Bürgergeld-Rechner

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