Bürgergeld und Rente: die Bürgerrente?

Wer kurz vor dem Rentenalter steht, dass schon bald 67 Jahre beträgt, fragt sich, ob die die Rente ausreichen wird, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ähnlich ist es bei demjenigen, der nie gearbeitet hat und gegenwärtig Bürgergeld bezieht. Auch er steht vor der Frage, was kommt mit 67?

Bürgergeld nicht für Rentner gedacht

Klar ist, das Rentner keinen Anspruch auf das neue Bürgergeld haben. Genau genommen, ist im Bürgergeld Gesetz eine Altersgrenze für das Recht auf Bürgergeld festgelegt, s. § 7 SGB Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II. Wer die Altersgrenze überschritten hat, hat keinen Bürgergeld-Anspruch.

Altersgrenze beim Bürgergeld

Die Altersgrenze für den Anspruch auf Bürgergeld ist gestaffelt nach Geburtsjahr. Für all diejenigen, die nach 1964 geboren sind, liegt sie bei 67 Jahren.

Tabelle: Altersgrenze beim Bürgergeld

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

für den
Geburtsjahrgang
erfolgt eine
Anhebung
um Monate
auf den Ablauf des Monats,
in dem ein Lebensalter
vollendet wird von
1947  1 65 Jahren und 1 Monat
1948  2 65 Jahren und 2 Monaten
1949  3 65 Jahren und 3 Monaten
1950  4 65 Jahren und 4 Monaten
1951  5 65 Jahren und 5 Monaten
1952  6 65 Jahren und 6 Monaten
1953  7 65 Jahren und 7 Monaten
1954  8 65 Jahren und 8 Monaten
1955  9 65 Jahren und 9 Monaten
1956 10 65 Jahren und 10 Monaten
1957 11 65 Jahren und 11 Monaten
1958 12 66 Jahren
1959 14 66 Jahren und 2 Monaten
1960 16 66 Jahren und 4 Monaten
1961 18 66 Jahren und 6 Monaten
1962 20 66 Jahren und 8 Monaten
1963 22 66 Jahren und 10 Monaten
ab 1964 24 67 Jahren.

Welcher Anspruch besteht nach Überschreiten der Altersgrenze? Gibt es die Bürgerrente?

Haben Bürgergeldbezieher die Altersgrenze überschritten, so erlischt der Anspruch auf Bürgergeld. Das Jobcenter wird einen Aufhebungsbescheid erlassen bzw. im letzten Bewilligungsbescheid eine Ablauffrist formulieren.

Doch wie soll der Lebensunterhalt nun bestritten werden, wenn die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Rentenversicherung nicht hinreichend ist? Besteht nun ein Anspruch auf eine Bürgerrente? Entsprechend dem Bürgergeld? Die Antwort lautet: nein. Die Bürgerrente als Fortführung des Bürgergeldes im Rentenalter gibt es nicht. Es steht das Institut der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur Verfügung.

Grundsicherung im Alter als Ersatzrente oder Aufstockungsrente

Geregelt ist der Anspruch auf Grundsicherung im Alter im SGB XII. Hinsichtlich der Höhe und des Umfangs des Anspruchs gilt ähnliches wie beim Bürgergeld. Der Regelsatz der Grundsicherung im Alter hat die gleiche Höhe wie der Regelsatz beim Bürgergeld. Auch die Angemessenheit hinsichtlich der Kosten der Unterkunft wird parallel bewertet. Deshalb kann man durchaus davon sprechen, dass die Grundsicherung im Alter das Bürgergeld der Rentner ist.

Natürlich gibt es auch Unterschiede, etwa beim Schonvermögen. Aber die Ähnlichkeit überwiegt. Die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erfüllt wie das Bürgergeld die Funktion der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums.

Einen Überblick finden Sie hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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