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Das Bürgergeld wurde 2023 eingeführt, und zwar zum 1. Januar. Es ist im Sozialgesetzbuch Band 2 zu finden und hat das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ersetzt. Wir wissen also, aus sämtlichen Medien, was das Bürgergeld ist. So weit, so gut.
Doch was ist das Bürgergeld nicht?
Fakt 1: Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen
Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist nicht an Voraussetzungen, an Bedingungen geknüpft . Jeder hat einen Anspruch darauf, egal ob er (anderes) Einkommen hat, vermögend ist oder arbeitsfähig. Das Alter spielt ebenfalls keine Rolle.
Das Bürgergeld ist hingegen an Bedingungen geknüpft. Bürgergeld erhält nur, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Nicht an Bedingungen geküpft soll die geplante Kindergrundsicherung sein, jedenfalls zu einem Teil und jedenfalls solange das Kind minderjährig ist.
Fakt 2: Das Bürgergeld ist nicht die einzige Sozialleistung in Deutschland
Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Sozialleistungen in Deutschland, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten. So gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Sozialleistung richtet sich insbesondere an Menschen über 67 Jahre und an Menschen, die nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Das Bürgergeld hingegen soll den Lebensunterhalt arbeitsfähiger Menschen im Erwerbsalter sichern, die vorübergehend selbst hierzu nicht in der Lage sind.
Fakt 3: Das Bürgergeld ist nicht nur für arbeitslose Menschen gedacht
Nein, auch Familienangehörige, insbesondere Partner und Kinder desjenigen, der den Antrag auf Bürgergeld stellt, haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Es gibt unterschiedliche Regelbedarfsstufen, insbesondere für Partner und Kinder. Bei Kindern wird wiederum nach Alter differenziert.
Aber auch dann, wenn man eine Arbeit hat, kann man Bürgergeld für sich und seine Familie beantragen, nämlich dann, wenn das Arbeitsentgelt nicht reicht, um den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie zu decken.
Fakt 4: Das Bürgergeld ist kein Geschenk des Staates
Das Bürgergeld sichert das soziokulturelle Existenzminimum, auf das jeder Bürger einen Anspruch hat. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf das Bürgergeld. Dieser Rechtsanspruch ist gerichtlich durchsetzbar.
Fakt 5: Das Bürgergeld ist kein Ersatz für Arbeitseinkommen
Wer Bürgergeld bezieht hat immer weniger Geld zur Verfügung, als jemand, der arbeitet. In Deutschland gibt es den Mindestlohn. Arbeiten lohnt sich immer, nicht nur aus finanziellen Gründen. Und wer Bürgergeld bezieht, hab einen Anspruch auf Integration in den Arbeitsmarkt, auf nachhaltige Integration. Weiterbildung geht einer raschen Vermittlung in irgendeine Arbeit, die eventuell nicht nachhaltig ist, vor.
Fakt 6: Bürgergeld ist kein Grund sich von der Gesellschaft ausgegrenzt zu fühlen
Jeder Bürger kann in die Situation geraten, seinen Lebensunterhalt nicht mehr sicherstellen zu können. Die Gründe können vielfältig sein und sind oft widrigen Lebensumständen geschuldet. Das Bürgergeld ist dafür da, eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wenn auch auf sehr niedriger Ebene.
Die weit überwiegende Zahl derjenigen, die Bürgergeld beziehen, möchten so schnell wie möglich wieder von staatlichen Sozialleistungen unabhängig werden, sie möchten eine Arbeit finden und den Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen.
Fakt 7: Das Bürgergeld gibt es nicht nur für Deutsche
Einen Anspruch auf Bürgergeld haben auch ausländische Mitbürger, die sich rechtmäßig dauerhaft in Deutschland aufhalten, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld erfüllen.