Das Bürgergeld ersetzt ab dem 1. Januar 2023 das unter dem Namen „Hartz IV“ bekannte Arbeitslosengeld II. Es handelt sich um eine Grundsicherung für bedürftige, erwerbsfähige Menschen. Das Bürgergeld ist das soziokulturelle Existenzminimum, also das, was man für das Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft mindestens benötigt.
Wann kommt das Bürgergeld?
Was viele nicht wissen. Das Bürgergeld kommt nicht erst am 1. Januar 2023, sondern heute, am 30. Dezember 2022 wird es auf dem Bankkonto eines jeden Anspruchsberechtigten gutgeschrieben. Heute, am 30. Dezember, 2022, ist also der Starttermin des Bürgergeldes. Denn: das Bürgergeld wird immer im voraus gezahlt und muss am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Bürgergeld-Beziehers sein.
Einen Überblick über die Auszahlungstermine für das Bürgergeld gibt es hier: Bürgergeld Auszahlungstermine 2023
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruch auf Bürgergeld hat, wer bedürftig ist, also seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Außerdem muss Erwerbsfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung vorhanden sein. Wer nicht erwerbsfähig ist, aber dennoch bedürftig, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit oder auf Sozialhilfe.
Reicht also die Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, so besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung im Alter. Hinsichtlich der Höhe des Anspruchs ergeben sich keine gravierenden Unterschiede.
Was ist neu beim Bürgergeld ab dem 1. Januar 2023?
Das Bürgergeld bringt im Vergleich zur alten Hartz IV Regelung grundlegende Neuerungen mit sich. Hervorzuheben ist die Tatsache, dass es keine Vermittlung um jeden Preis mehr gibt. Der sogenannte Vermittlungsvorrang ist zugunsten einer dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt abgeschafft worden. Es soll versucht werden, die Bürgergeld-Berechtigten dauerhaft in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern. Wo eine Ausbildung oder Weiterbildung möglich ist, soll diese zum Zuge kommen.
Die Arbeitsvermittlung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt soll unter dem Bezug von Bürgergeld auf Augenhöhe stattfinden. Anspruchsberechtigte und Integrationsfachkräfte des Jobcenters sollen einen Kooperationsplan entwerfen, der die Grundlage für die Wiedereingliederung in Arbeit darstellt. Bestehen Streitigkeiten hinsichtlich des Inhalts des Kooperationsplans, so ist ein Schlichtungsverfahren möglich.
Was bringt das Bürgergeld 2023 noch für Neuerungen?
Sanktionen wird es auch beim Bürgergeld geben, wie schon bei Hartz IV. Allerdings sind die Sanktionen nicht mehr so drastisch. Kürzungen des Bürgergeldes von 10 Prozent bis 30 Prozent sind möglich, allerdings nur nach schriftlicher Ankündigung. Gekürzt werden kann zudem nur der Regelsatz, nicht gekürzt werden können die Kosten für die Unterkunft. Außerdem sind die sehr scharfen Sanktionen bei den Unter-25-jährigen abgeschafft worden.
Das Bürgergeld-Gesetz sieht auch eine Karenzzeit von einem Jahr für die Kosten der Unterkunft vor. Innerhalb des ersten Jahres des Bezugs von Bürgergeld spielt die Angemessenheit der Unterkunftskosten, also der Miete, keine Rolle. Das Amt übernimmt sie so, wie sie sind. Erst nach Jahresfrist, müssen Bürgergeld-Bezieher auf die Angemessenheit der Miete hinwirken, was letztlich in einem Umzug münden kann.
Eine Karenzzeit von einem Jahr gibt es auch für das Vermögen. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs darf man 40.000 Euro an Vermögen haben, ohne diese für den Lebensunterhalt einsetzen zu müssen. Danach sind es 15.000 Euro.
Höhe: Wie hoch ist das neue Bürgergeld?
Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf, auch Regelsatz genannt, und den Kosten für die Unterkunft, also für die Miete. Hinzu kommen zudem die Kosten für die Krankenversicherung.
Der Regelsatz des Bürgergeldes ist – inflationsbedingt – stark angehoben worden, und zwar für eine alleinstehende Person um 53 Euro auf 502 Euro.
Wer die Höhe des Bürgergeldes für sich berechnen möchte, kann den Bürgergeld-Rechner dazu nutzen. Er berücksichtigt anzurechnendes Einkommen, Kindergeld, und Kosten der Unterkunft. Hier ist der Link: Bürgergeld Rechner.
Wichtig: Bürgergeld Antrag
Was nicht vergessen werden darf: Bürgergeld gibt es nur auf Antrag. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, und zwar beim Jobcenter. Eine Rückwirkung ist nur innerhalb des Monats möglich, in dem der Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter eingegangen ist.