Das Bürgergeld stellt das Existenzminimum sicher. Hierzu gehört neben dem Regelsatz (Geld für Lebensmittel, Kleidung, Strom) auch der Betrag, der für die Miete und Heizung zu zahlen ist.
Der Regelsatz ist in ganz Deutschland gleich hoch.
Die Zahlung vom Jobcenter für die Miete jedoch nicht.
Miete muss angemessen sein
Wie viel für die Wohnung und die Heizkosten vom Jobcenter gezahlt wird, richtet sich nach den regionalen Mieten, also dem örtlichen Mietspiegel.
Das Gesetz formuliert wie folgt: es werden die angemessenen Kosten für die Unterkunft übernommen. § 22 SGB II Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld-Gesetz) lautet: Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Wie hoch darf also bei einem Bezug von Bürgergeld die Miete sein? Und: welche Folgen ergeben sich, wenn die Miete unangemessen hoch ist?
Die Angemessenheit der Miete hängt vom örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Bewohner der Wohnung ab. Die jeweiligen Richtwerte sollte man am besten beim Jobcenter erfragen. Einer Einzelperson stehen in der Regel 45 bis 50 Quadratmeter Wohnraum zu. Pro weitere Person kommen 15 Quadratmeter hinzu. Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit: Das Jobcenter übernimmt die Miete in tatsächlicher Höhe. Die Angemessenheit wird nicht geprüft.
Auch die Heizkosten werden als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen, soweit sie angemessen sind. Hier gibt es ebenfalls Richtwerte, die man beim Jobcenter erfragen sollte. Für die Heizkosten gibt es keine Karenzzeit!
Wie man sieht, können durch den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit Mieten von Ort zu Ort in sehr unterschiedlicher Höhe übernommen werden.
Zwang zum Umzug, wenn die Miete zu hoch ist?
Wenn das Jobcenter feststellt, dass die Miete zu hoch ist, leitet es ein Kostensenkungsverfahren ein. Man hat in der Regel die Option zu einem Umzug oder zu einer Untervermietung. Beides muss man aber nicht sofort umsetzen, es gibt Übergangsfristen, die in der Regel 6 Monate betragen.
Nebenkosten
Zur Miete zählen auch die Nebenkosten, d. h. auch diese werden vom Jobcenter getragen. Auch Nachzahlungen zahlt das Jobcenter. Auf der anderen Seite stehen Erstattungen ebenfalls dem Jobcenter zu. Das bedeutet konkret: Erhält man eine NK-Erstattung vom Vermieter, muss man dies dem Jobcenter mitteilen. Dieses kürzt dann den Regelsatz entsprechend der erhaltenen Summe.