
Mehrere 100.000 Menschen in Deutschland sind von Bürgergeld Leistungen abhängig, d.h., sie beziehen den Bürgergeld Satz nach dem SGB II, dem 2. Buch des Sozialgesetzbuchs. Es stellt die gesetzliche Grundlage des Bürgergeldes dar.
Hartz 4 abzuschaffen und ein Bürgergeld einzuführen, war schon lange der Wunsch der SPD gewesen. 2023 hat sie dieses Ziel endlich umgesetzt. Im letzten Jahr hatten sich endlich politsche Mehrheiten für die Einführung eines Bürgergeldes gegeben. Dennoch musste die SPD Abstriche hinnehmen, zum einen, da sie Teil einer Regierungskoalition aus drei Parteiebn ist, zum anderen, weil auch die Länder zu beteiligen waren und dort die CDU /CSU die Mehrheit haben.
Es gilt beim Bürgergeld aber nach wie vor:
Zuständige Behörde für die Bürgergeld Leistungsbezieher ist das Jobcenter der Gemeinde. Dort muss der Bürgergeld Antrag gestellt werden, dort erfolgt die Bewilligung der Gelder, dort werden Arbeitsvermittlungen durchgeführt. Kurz gesagt: Das örtliche Jobcenter ist der Dreh- und Angelpunkt der Bürgergeld Bezieher. So ist es natürlich wichtig, die Regeln zu kennen, die für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter wichtig sind.
Bürgergeld Antrag
Ohne Antrag werden keinen Leistungen bewilligt. Wichtig zu wissen: eine Rückwirkung ist nur auf den 1. des Monats möglich, in dem der Antrag auf Leistungen gestellt wird.
Der Bürgergeld Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, also auch mündlich. Aus Beweisgründen ist ein Brief per Einschreiben oder ein Fax besser. Mit einem Faxgerät kann man sich sofort einen Fax-Beleg aussdrucken.
Ohne Formblätter geht es allerdings nicht. Das Jobcenter übermittelt die Hartz 4 Antragsformulare, die man dann später ausfüllen muss.
Bürgergeld Bescheid
Über den Antrag entscheidet das Jobcenter mittels eines Bescheides. Dort steht, was dem Antragsteller zusteht und welche Pflichten er erfüllen muss. Der Bürgergeld Bescheid ist entscheidend. Wenn der Mitarbeiter des Jobcenters mündliche Aussagen trifft, ist dies zwar wichtig und sollte beachtet werden. Doch nur dass, was auch in Schriftform mitgeteilt wurde, zählt am Ende. Also Leistungszusagen, Ablehnungen und Bestätigungen sollte man sich zur eigenen Absicherung immer schriftlich geben lassen. Normalerweise geschieht das auch automatisch.
Mitwirkungspflichten
Wer Bürgergeld Leistungen bezieht, hat dem Jobcenter gegenüber Mitwirkungspflichten. Der Leistungsbezieher muss alles tun, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. seine wirtschaftliche Situation zu verbessern. Er muss an Beratungsgesprächen teilnehmen, er muss vor allem jede zumutbare Arbeit annehmen und sich auch selbst um eine Arbeitsstelle bemühen. Er muss dem Jobcenter aber auch alle Informationen über seine Situation geben. Wer sich nicht sicher ist, was er dem Jobcenter alles mitteilen muss, sollte nachfragen und lieber eine Information zu viel als eine zu wenig geben.
Prüfen
Liegt ein Bescheid oder ein sonstiges Schreiben des Jobcenters vor, so sollte dies in aller Ruhe durchgelesen und geprüft werden.
Wichtig ist sicherzustellen, dass alles verstanden wird, was der Bescheid aussagt. Das ist aufgrund des Amtsdeutsches oft nicht einfach. Im Zweifel sollte man sich einen Termin im Jobcenter geben und sich den Bescheid dort erklären lassen.
Rechte als Bürgergeld Bezieher
Das Bürgergeld ist kein Allmosen, sondern eine Pflicht des Staates dem Bürger gegenüber. Das bedeutet, dass ein Rechtsanspruch auf Bürgergeld besteht.
Dieser Rechtsanspruch gliedert sich in viele unterschiedliche Rechtspositionen. Eine davon ist das Recht, gegen einen ablehnenden Bürgergeld Bescheind Widerspruch einzulegen und eine Überprüfung zu verlangen.
Fristen einhalten und setzen
Das Jobcenter setzt dem Bürgergeld Bezieher oder Bürgergeld Antragsteller Fristen, innerhalb derer dieser seinen Pflichten nachzukommen hat, etwa Unterlagen einzureichen oder eine Bewerbung nachzuweise hat.
Hat man einen Termin verpasst oder eine Frist versäumt, sollte man sich so schnell wie möglich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen; andernfalls drohen . Hat man einen Termin aus gesundheitlichen Gründen versäumt, sollte man ein ärztliches Attest beifügen.
Umgekehrt kann der Bürgergeld Bezieher auch dem Jobcenter Fristen setzen, etwa für die Bearbeitung seines Antrags. Er kann sich in zudem in regelmäßigen Abständen über den Sachstand der Bearbeitung informieren lassen.
Sachbearbeiter im Jobcenter als Berater sehen
Der Sachbearbeiter im Jobcenter sollte als Berater und Hilfsperson betrachtet werden. Ein Bürgergeld Bezieher hat einen Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten. Dies steht in den §§ 14, 14 SGB I. Der Sachbearbeiter im Jobcenter ist „auch nur“ ein Mensch. Sich gegenseitig freundlich und höflich zu behandeln erleichtert das Auskommen und führt beide Seiten zum Ziel.
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Ich bin am 1.2.23 nach Isselburg mit meinem Sohn und seinem Freund.Sein Freund(Platonisch),hatte vom vorigen Jobcenter bis einschließlich Mai 23Bürgeegeld bewilligt bekommen.Anfang Januar hat er versucht jemanden beim Jobcenter zu erreichen was aber nicht gelang,so schickte er eine E-Mail.Kurz vorm 1.2.23 hat er sich in Isselburg angemeldet und wollte seinen Antrag dort abgeben weil er noch nichts gehört hat.Ein junger Mann saß am Eingang und hat die Unterlagen kopiert,aber ihn nicht zum Sachbearbeiter gelassen,also mußte er den Antrag in einem Briefkasten vor dem Amt einwerfen.Es kam und kam keine Antwort.Inzwischen hat er mehrmals dort angerufen und würde mit der Begründung wegen Personalmangel würde es sich hinziehen, man sollte mit dem Bürgermeister sprechen.3x hat er es auch gemacht, allerdings immer nur mit der Aussage vertröstet,er würde beim Jobcenter anrufen.Vor 3 Tagen hat er es endlich geschafft zum Sachbearbeiter durch zu kommen,dieser hat ihn aber nur arrogant abgewimmelt,er hätte zu viele Anträge zu bearbeiten,er hätte jetzt keine Zeit.Gesteen hat er dann einen schriftlichen Antrag auf Überbrückungsgeld gestellt und persönlich bei dem Sachbearbeiter abgeben.Er ist wieder von oben herab behandelt worden,um man konnte noch nicht einmal sagen,ob er momentan überhaupt Krankenversichert sei.Wir leben in einer WG,ich konnte mir Geld von meinem Onkel leihen um wenigstens für Februar und März die Miete zu bezahlen, leider kann ich auch nicht mehr tun.Es ist unglaublich beschämend wie man auf dem Jobcenter mit Menschen umgeht.
Da ich copd habe und eine chronische Bronchitis geht es mir mit meiner Atmung auch mal schlechter und kann daher nicht immer weitre wegen machen
Das Jobcenter ist nur ausführendes Organ der Gesetzgebung. Beim Jobcenter wird nur aufgenommen, wer noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann bzw. dem Arbeitsmarkt tatsächlich auch zur Verfügung steht. Wer keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann, für den ist es nicht mehr zuständig, sondern er fällt in den Bereich des Sozialamtes. In der Praxis bringt diese Grauzone leider viel Leid für die Betroffenen. Oft sind beispielsweise Leute mit Teilerwerbsminderungsrente beim Jobcenter, weil die Rente zu gering ist, um den Bedarf zu decken. Ich denke man muss sich entscheiden, ob man noch arbeiten kann oder nicht. Wenn nicht bleibt nur der Weg in die Sozialhilfe und der ist ebenfalls unangenehm. Hier haben Sie mindestens sechs Monate dauerhaft am Stück krank zu sein. Übrigens versucht das Sozialamt später die Leute auch nur wieder zurück zu transferieren um Kosten zu senken. Was hilft da nur? Ein absolutes Leckmichamapfelgefühl. Zettel immer pünktlich bringen und Arztbesuche ohne Ende. Andere Alternative, die Sie leider nicht mehr leisten können Vollzeitarbeit finden. Viel Glück und über die Jahre wird man Rechtsexperte.
Warum tut alles so schwer wer chronische Krankheiten erworben hat mit den Unfällen vor Jahren und Vollzeit gearbeitet hat bis er nicht mehr kann warum dauert sein EM Bewilligung so lange?bis er es bekommen kann sollte das Bürger Geld ihn helfen ohne Probleme,das ist gerechter als den zwingen seine Gesundheit zu Gefährten mit weiter Bildung oder Arbeit,er sollte natürlich die Krankmeldung immer den Jobcenter übergeben