
Klar, das Gehalt aus einem Minijob reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Doch es gibt das Bürgergeld. Wer einen 520-Euro-Job ausübt, kann aufstockend Bürgergeld beantragen.
Antrag beim Jobcenter
Wer Bürgergeld beantragen möchten, muss sich mit dem örtlichen Jobcenter in Verbindung setzen. Das ist ganz einfach. Der Bürgergeld-Antrag kann online, digital oder aber auch persönlich im Jobcenter gestellt werden.
Zu den Einzelheiten lesen Sie alles wissenswerte hier: Bürgergeld beantragen. Dort gibt es auch die notwendigen Formulare zum Download im pdf-Format.
Minijob-Zentrale
Es hat viele Vorteile, Minijobber in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Minnijobber ist, wer einen 520-Euro-Job ausübt. Schwarzarbeit lohnt sich nicht und ist verboten.
Minijobber in Privathaushalten versorgen den Haushalt, pflegen den Garten, betreuen Kinder oder Senioren sowie Haustiere. Sie unterstützen dadurch viele Berufstätige und Familien.
300.000 Personen in Privathaushalten sind offizielle bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Sie haben dadurch einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch der Arbeitgeber ist so abgesichert. Denn was passiert, wenn eine Haushaltshilfe bei ihrer Arbeit ausrutscht und unglücklich stürzt? Wenn die Haftungsverhältnisse unklar sind, kann sich ein Rechtsstreit mit finanziell unsicherem Ausgang anschließen. Ist die Haushaltshilfe angemeldet, ist sogar ihr Arbeitsweg versichert.
Bürgergeld und Minijob: Einkommen wird nur teilweise angerechnet
Wer Bürgergeld bezieht, für den lohnt sich ein Minijob im Haushalt, denn er oder sie kann einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gehalts ohne Anrechnung auf das Bürgergeld behalten.
Doch wie hoch sind die Freigrenzen beim Minijob-Gehalt? Lesen Sie hier: Minijob und Bürgergeld
Unfallversicherung greift
Tritt ein Schadensfall ein, so muss der Arbeitgeber den Unfall dem Unfallversicherungsträger unverzüglich melden. Dieser übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, die Arzneimittel und die Heilmittel. Auch Krankentransporte werden übernommen. Ist eine Rehabilitation notwendig, finanziert diese ebenfalls der Unfallversicherungsträger. Er ermöglicht Umschulungen, zahlt ein Verletztengeld oder eine Unfallrente.
Diesen Leistungen stehen Abgaben in Höhe von maximal 14,8 Prozent des monatlichen Verdienstes gegenüber.
Doch diese Abgaben fallen durch Steuervorteile oft gar nicht zu Buche, denn bis zu 20 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 510 Euro jährlich, können Arbeitgeber von der Steuer absetzen. Zahlt etwa der Arbeitgeber monatlich 300 Euro an den Minijobber, so fallen 44,40 Euro an Steuern an, jährlich 532,80 Euro. Zieht man die 510 Euro ab, so sind es gerade einmal 22,80 Euro, die der Arbeitgeber faktisch zahlen muss.
Arbeitsrecht gilt
Minijobs unterfallen dem regulären Arbeitsrecht, so dass 450-Euro-Jobber die gleichen Rechte wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben. Sie haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber bekommt auf Antrag 80 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts im Rahmen der Arbeitgeberversicherung erstattet. Bei einer Schwangerschaft oder Mutterschaft der Arbeitnehmerin sind es sogar 100 Prozent.
Rentenversicherung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen einen Beitrag in die Rentenversicherung. Auf Antrag kann sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherung befreien lassen.
habe ein minijob-geringverdiener(bürgergeldempfänger) netto pro monat zwischen 260euro und 230 euro.warumwird da mir geld vom bürgergeld abgezogen.das verstehe ich nicht ganz.bitte um eine antwort
Tja…gute Frage..ich hatte eine Vollzeitstelle Nach Bürgergeld und würde mit meiner Familie aufgestockt..das Ende vom Lied war das ich knapp 100 Euro weniger hatte als mit Bürgergeld und dann nochmal minus Spritgeld..in meinem Fall nochmal 150 Euro Minus..So kann man nicht überleben ..war vorher schon immer sehr eng.Sinn macht das alles nicht .ist enttäuschend