Kein Bürgergeld ohne Antrag

Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung. Das ist der Unterschied zum Arbeitslosengeld,  bei dem es sich um eine Sozialversicherungsleistung handelt. Bürgergeld gibt es nur, wenn ein Antrag gestellt wird; der Staat zahlt nicht automatisch.

Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung

Keine Rückiwirkung bei Hartz 4
Ohne Bestellung läuft nichts: kein Bürgergeld ohne Antrag

Oft ist es so, dass zunächst ein Anspruch auf Arbeitslosengeld  besteht. Er besteht für die Dauer von maximal 2 Jahren. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Alter und nach der Dauer der Beschäftigung vor der Arbeitslosigkeit.

6 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat.
8 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat,.
10 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 20 Monaten versicherungspflichtig gearbeitet hat
12 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre 24 Monaten versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Ist man jünger als 50 Jahre, bekommt man maximal 12 Monate lang Arbeitslosengeld.
Ist man 50 Jahre alt oder älter ist, bekommt man bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld.

Bürgergeld als Sozialleistung

Ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgelaufen, bleibt oftmals nur der Gang zum Jobcenter. Dort wird geprüft, ob ein Anspruch auf Bürgergeld (vormals: Arbeitslosengeld II) besteht.
Unabhängig davon, ob man dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld hat, muss man einen Antrag stellen. Ohne Antrag auf Bürgergeld kein Geld. Versäumt man es, den Antrag fristgerecht zu stellen, hat man keine Möglichkeit, seinen Anspruch auf Bürgergeld rückwirkend geltend zu machen. Das Jobcenter zahlt immer erst ab dem Zugang des Antrags. So steht es im Gesetz und so wurde es auch schon von vielen Sozialgerichten bestätigt. Das gilt nicht nur für den Erstantrag im Anschluss an das Arbeitslosengeld. Auch wenn der Bewilligungszeitraum (i.d.R. ein halbes Jahr) für das Bürgergeld abgelaufen ist, muss rechtzeitig, d. h. vor Ablauf des Zeitraums, ein Folgeantrag gestellt werden.

Keine Ausnahmen möglich

Das Sozialgericht in Mainz hatte schon vor 6 Jahren unter dem AZ: S 10 AS 816/15 entschieden, dass es auch dann keinen Anspruch auf rückwirkende Zahlung von Bürgergeld gibt, wenn der Antrag aufgrund einer psychischen Erkrankung zu spät gestellt wurde. Im zu entscheidenden Fall schickte das Jobcenter vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neues Antragsformular an den Kläger und wies auf die Notwendigkeit des Antrags hin.
Der Kläger reagierte jedoch nicht. Er war psychisch seelisch erkrankt und nicht in der Lage, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Erst Monate später wurde ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der das Bürgergeld rückwirkend beantragte.
Das Jobcenter lehnte jedoch eine rückwirkende Leistung ab. Die Gesetzeslage sei eindeutig. Der Kläger begründete seine Klage damit, dass er aufgrund seiner Krankheit unverschuldet daran gehindert gewesen war, den Antrag zu stellen.

Sozialgericht: Kein rückwirkender Anspruch auf Bürgergeld

Das Sozialgericht wies die Klage ab. Eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ komme in einem solchen Fall nicht in Betracht. Sie sei nur bei unverschuldetem Versäumen gesetzlicher Fristen möglich, nicht jedoch bei einem fehlenden Antrag.
Das Sozialgericht sah auch keine Pflichtverletzung des Jobcenters. Dieses habe den Kläger vor Ablauf des Bewilligungszeitraums auf die Notwendigkeit eines neuen Antrages hingewiesen.
Weitere Verpflichtungen, wie etwa persönlich bei dem Mann vorbeizuschauen oder auf Verdacht den Sozialdienst einzuschalten, habe es ohne weitere Anhaltspunkte nicht. Anhaltspunkte für die Probleme des Klägers hätten nicht bestanden, so das Gericht, da in der Vergangenheit die Folgeanträge rechtzeitig gestellt worden seien.

2 Gedanken zu „Kein Bürgergeld ohne Antrag“

  1. kürzlich war in einer großen online Zeitschrift zu lesen:
    Auszüge:
    Frage: Gibt es Vorteile für die Leiharbeiter?
    Jahn: Der überwiegende Teil der Leiharbeiter, etwa 60 Prozent, war zuvor arbeitslos. Sie hoffen darauf, einen Arbeitgeber kennenzulernen, der sie später übernimmt…
    Frage:Wie viele Leiharbeiter würden von der 18-Monats-Frist profitieren?
    Jahn: Etwa 25 Prozent der Leiharbeiter sind länger als neun Monate bei einem Zeitarbeitsbetrieb beschäftigt.
    Nur 14 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse im Zeitarbeitssektor dauern länger als 18 Monate….
    Frage:Aber dann dürften doch immerhin die 14 Prozent künftig fest angestellt werden?
    Jahn: Das ist nicht gesagt, auch wenn sich Frau Nahles das erhofft. Die Frage ist, ob wirklich jeder Leiharbeiter nach Ablauf von 18 Monaten als regulärer Arbeitnehmer angestellt wird. Das ist eher unwahrscheinlich….
    Quelle:Zeit
    Zeitarbeit „Es gibt nach wie vor Schlupflöcher“

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  2. in diesem Zusammenhang ist die manipulierte und schöngerechnete Arbeitslosenstatistik ist nicht anderes als eine Argumentations- und Rechtfertigungshilfe für die Politik bzw. dem System, um ein krankes, korruptes, das Millionen keine reguläre auskömmliche Teilhabe am Arbeitsmarkt mehr bietet (aufgrund sinkenden Arbeitsvolumens, durch z.B. massenhafte Verlagerung von Arbeitsplätzen und weite Teile der Wertschöpfungskette in andere Länder, Rationalisierung, Automatisierung u.a.), nur noch einer Minderheit, einschließlich den Politiker selbst, dienendes Politik und Wirtschaftssystem am Leben zu erhalten. Um die Ursache für Altagsarmut und Altersarmut die unweigerlich auf, nicht ein Paar Tausend, sondern mehrere Millionen Bürger konfrontiert und zu kommen wird zu rechtfertigen, nach dem Motto, sieh her die Arbeitslosenzahl ist und war niedrig also muss der Umstand das du arm bist, wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt und am Abgrund lebst an dir selber liegen.
    Viele Deutsche erhalten überhaupt keine Unterstützung mehr, denn die Mittelschicht muss erst zur Unterschicht werden, dh. ihr kleines Vermögen aufbrauchen, um überhaupt vom Staat Hilfe zu erhalten.
    außerdem kürzlich war zu lesen:
    „Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen“, sagt Steidl. „Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.“
    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3,1 – 4,9 Millionen Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut.

    kürzlich war zu lesen:
    Die Zahl der Vollzeitstellen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Das schreibt die „Saarbrücker Zeitung“ und beruft sich dabei auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Danach wurden im zweiten Quartal dieses Jahres knapp 24,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte gezählt. 1991, kurz nach der Wiedervereinigung, waren es noch 28,9 Millionen, also 4,7 Millionen mehr.
    Hohe Beschäftigung liegt an Teilzeitjobs
    Eigentlich erlebt Deutschland seit Jahren einen Beschäftigungsboom. Die Zahl der Beschäftigten wächst ungebrochen. Erst im Sommer meldete das Statistische Bundesamt einen neuen Rekord. Im zweiten Quartal zählte es 43,5 Millionen Beschäftigte.
    Dieser Beschäftigungsboom geht offenbar auf Teilzeitjobs zurück. Denn seit 1991 hat sich die Zahl der Teilzeitarbeiter mehr als verdoppelt. Sie stieg von 6,3 auf gut 15 Millionen. Zu dieser Gruppe zählen neben den Arbeitnehmern mit einem versicherungspflichtigen Job auch geringfügig Beschäftigte und Ein-Euro-Jobber.
    Parallel dazu ist das Arbeitsvolumen geschrumpft. Die Gesamtsumme aller geleisteten Arbeitsstunden ist im gleichen Zeitraum von knapp 52 Milliarden auf rund 50 Milliarden zurückgegangen.

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