Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter auseinander. Weltweit verfügen die 4 reichsten Menschen über genauso viel Geld, wie die Hälfte der armen Bevölkerung. Unvorstellbar. Und was ist in Deutschland. Auch hier gibt es Kinderarmut; und bald eine Kindergrundsicherung.
Deutschland ist eines der reichsten Länder Europas. Doch die Kinderarmut nimmt auch hier zu. Im Jahr 2012 gab es etwa 2,13 Millionen Kinder, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren. Zwei Jahre später stieg die Zahl um 140.000. Und die Entwicklung ist auch im Jahr 2023 nicht gebremst. Gut 20 Prozent aller Kinder in Deutschland sind damit von Armut betroffen oder bedroht.
Die oben genannten Zahlen stammen vom Europäischen Statistikamt und Auswertungen verschiedener Wohlfahrtsverbände.
Nimmt man andere Länder in Europa hinzu, so sehen die Zahlen noch schlechter aus. Statistisch ist mehr als jedes vierte Kind in Europa unter 16 Jahren von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In absoluten Zahlen heißt das, dass knapp 23 Millionen Kinder in Europa in benachteiligenden sozialen Verhältnissen aufwachsen.
Regionale Unterschiede
Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom letzten Jahr ist in Deutschland rund jedes siebte Kind auf Bürgergeld angewiesen. Über 1,5 Millionen der unter 15 Jahre alten Kinder sind betroffen. Die Zahl wächst
Die Situation der Kinder ist in einzelnen Regionen Deutschlands noch stärker angespannt, als im Bundesdurchschnitt. Negativ fallen die Stadtstaaten Bremen und Berlin auf. Mit fast 32 Prozent Prozent ist dort fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Bürgergeld-Leistungen abhängig. In Bayern hingegen gibt es die wenigsten armen Kindern, etwas über 6 Prozent sind dort auf Bürgergeld angewiesen.
Anspruch des Kindes auf Bürgergeld
Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch auf Bürgergeld.
Ab dem Alter von 15 Jahren kann entsprechend § 36 Abs. 1 SGB I ein jugendliches Kind ohne Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Bürgergeld beantragen. Wollen die Eltern nach Vollendung des 18. Lebensjahres Bürgergeld für ihr Kind beantragen, benötigen sie eine Vollmacht ihrer volljährigen Kinder.
Die Berechtigung für ein minderjähriges Kind Bürgergbeld bzw. eine andere Sozialhilfeleistung zu beantragen ist grundsätzlich vom Sorgerecht abhängig. In Ausnahmefällen kann auch ohne Sorgerecht Bürgergeld für das Kind beantragt wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz beim Antragsteller hat.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Satz des Kindes?
Die Höhe der Bürgergeld Regelsätze für Kinder ist abhängig von ihrem Alter. In nachfolgender Tabelle haben wir die aktuellen Bürgergeld-Satz 2023 für Kinder zusammengefasst.
Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre | 318 Euro |
Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahre | 348 Euro |
Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahre | 420 Euro |
Voraussetzung für den Bürgergeld Bezug der Kinder ist immer die Bedürftigkeit. Verfügen sie über eigenes Vermögen oder Einkommen, müssen sie dies für ihren Lebensunterhalt einsetzen (nicht für den Lebensunterhalt ihrer Eltern). Insbesondere müssen die Kinder Sparguthaben nutzen, die über dem Freibetrag liegen. Der Vermögens-Freibetrag liegt bei 15.000 Euro pro Kind. Die Eltern erhalten (bei eigenen Einkommen oder Vermögen der Kinder) dann ebenfalls keine Bürgergeld, da die gesamte Bedarfsgemeinschaft (Familie) hinsichtlich Einkommen und Vermögen als Einheit betrachtet wird.
Wenn das Guthaben des Kindes unterhalb des Freibetrages liegt, hat das Kind Anspruch auf Bürgergeld
Eigenständige Kindergrundsicherung gefordert
Die Bundesregierung arbeitet gegenwärtig an einer Kindergrundsicherung. Es handelt sich dabei um eine Art Bürgergeld für Kinder, das verschiedene Leistungen zur Deckung des Existenzminimums zusammenfallsen soll. Beispielsweise soll auch das Kindergeld in die staatliche Kindergrundsicherung einbezogen werden. Anspruch hat jedes Kind, wie bisher auch auf das Kindergeld. Viele Sozialverbände und Parteien hatten die Kindergrundsicherung und eine Abkehr von den an Erwachsenen orientierte Bürgergeld – L eistungen bereits seit langem gefordert.. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben besondere Bedürfnisse und Ansprüche, die durch die gegenwärtige Bürgergeld Regelung nicht angemessen abgedeckt werden können.