Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet und dafür Lohn bekommt, ist nicht verpflichtet, dafür Sozialabgaben zu zahlen. Das ist unabhängig davon, wie hoch der Verdienst ist. Denn wenn lediglich eine sog. kurzfristige Beschäftigung ausgeübt wird, müssen keine Abgaben für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Was bedeutet kurzfristig? Kurzfristig heißt, dass insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr gearbeitet werden darf. Dass es nicht mehr wird, muss von vornherein feststehen.
Also können Schüler und Studenten sich in den Sommerferien oder Semesterferien mehr Geld in die eigene Tasche fließen lassen, als es ein normaler Arbeitnehmer kann.
Hallo.
Ich habe knappe 2 Monate gearbeitet und bin nun mit dem Ferienjob fertig, jedoch wurden bei mir fast 800€ sozialabgaben abgezogen inkl. Lohnsteuer. An welche Stelle o.ä. muss ich mich wenden oder an den Arbeitgeber?
gillt dies für jedes Bundesland?