Darlehen nicht auf Bürgergeld anrechenbar / Wohnmobil ist Unterkunft

Das Bundessozialgerichts (BSG) ist das oberste Sozialgericht in Deutschland und somit letzte Instanz in Rechtsstreitigkeiten rund um das Bürgergeld. Bereits vor 13 Jahren hat es wegweisende Urteile zugunsten von heutigen Bürgergeld-Beziehern gefällt.

Darlehen sind kein Einkommen i. s. d. Bürgergeldes

So wurde entschieden, dass Darlehen von Verwandten nicht als Einkommen auf die SGB II Leistung, das heutige Bürgergeld, angerechnet werden dürfen.
Der Fall: das Jobcenter hatte 1500 Euro, dass eine Bürgergeld Bezieherin als Darlehen von einem Verwandten, dem Onkel, erhalten hatte, auf die Bürgergeld Leistung angerechnet. Die Frau hatte mit dem Darlehen offene Rundfunkgebühren, eine Ofen- und eine Autoreparatur sowie die Anschaffung einer Matratze bezahlt. Mit dem Verwandten hatte sie vereinbart, dass Geld zurückzuzahlen, sobald sie eine Arbeit gefunden hätte. Später ist das Darlehen auch tatsächlich zurückgezahlt worden.

Das Jobcenter bemerkte die Überweisung und kürzte die Bürgergeld Leistungen. Das BSG urteilte: Ein Darlehen darf nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Das Jobcenter sei verplichtet in jedem Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich Geld zurückgezahlt werden m.üsse.

Muss kein Geld zurück gezahlt werden, liegt eine Schenkung und kein Darlehen vor. Ein Schenkung ist auf das Bürgergeld anrechenbar, wenn sie Bedarfe decken soll, die auch das Bürgergeld abdeckt.

Jobcenter muss auch für Unterkunft in Wohnmobil zahlen

In weiteren Urteil entschied das BSG, dass Bürgergeld Bezieher auch dann Anspruch auf Unterkunftszahlungen haben, wenn sie in einem Wohnmobil wohnen.
Der Fall: Das Jobcenter wurde verurteilt, neben den Heizkosten für ein Wohnmobil, die Kraftfahrzeugsteuer und -versicherung zu einem Teil zu übernehmen. Somit gibt es einen Anspruch auf mobiles Wohnen, den das Jobcenter anerkennen muss.

Regelsatz für Kinder nicht rückwirkend anhebbar

Ein weitere vom BSG entschiedener Fall ging nicht zugunsten der Bürgergeld Bezieher aus. Geklagt hatten erneut die Kinder, die von den verfassungswidrigen Hartz-IV-Sätzen für Kinder betroffen waren. Das Bundessozialgericht sah keine rechtliche Möglichkeit, die Regelsätze rückwirkend anzuheben. Es handelte sich um einen der Fälle, die die Hartz-IV-Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar 2010 herbeigeführt hatten.

Die Kinder unter 14 Jahren bekamen zur seinerzeit nur 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Methode, das Existenzminimum zu ermitteln, im Februar 2010 für verfassugnswidrig erklärt, dem Gesetzgeber jedoch bis Ende des Jahres Zeit gegeben, ein transparenteres Verfahren zu entwickeln. Ein Anspruch auf rückwirkend höhere Leistungen sei nicht gegeben, so das BSG.

Die Aktenzeichen zu den Fällen des Bundessozialgerichts lauten:  B 14 AS 46/09 R; B 14 AS 79/09R; B 14 AS 17/10 R

Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidungen des BSG ergingen seinerzeit zum Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld.Bürgergeld Regelsatz

7 Gedanken zu „Darlehen nicht auf Bürgergeld anrechenbar / Wohnmobil ist Unterkunft“

  1. Leider muss ich mich mit meiner Arbeitsvermittlerin Arge Jobcenter Flachsland seid 5 Jahren auseinandersetzen in Bezug
    Beratung und Vermittlung.
    Diese Vermittlerin macht wirklich alles um mich nicht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.
    Das Neueste ich solle mich nicht mehr bewerben. Ich (möchte) muss einen 1 Euro Job oder 400 Euro annehmen. Ist immerhin besser als gar nichts. In meinem Beruf bin ich zu lange raus.
    Bin Großhandelskauffrau kriege ich sowieso nichts.
    Einige Kurse die mir absolut gar nichts brachten außer den Weiterbildungsunternehmen wurden von der Arge gefördert wurden mir berufsgerechte Anpassungsmaßnahmen von der Vermittlerin verweigert, bzw. abgelehnt. Alle Beschwerden haben nichts genutzt.

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  2. Hallo,
    ich denke nicht daran, ich entspreche nicht der Norm.
    Ich muß ja hübsch aussehen, so wie Claudia.Und eigentlich darf ich ja nicht reden. Zu krass, weist du?

    Kirsten

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  3. „…nicht auf Bürgergeld anrechenbar“…
    ERKLÄRT DAS MAL DEM JOBCENTER!!! Ich habe schon Fälle erlebt, in denen Geld angerechnent wurde, dass gar nicht als Einkommen deklariert werden kann!
    ? Einen, den ich vor ein paar Jahren mal kannte, erzählte mir, dass er sich von seiner Mutter Geld lieh (sie hat selber nicht viel) und das hat die ARGE allen Ernstes als Einkommen angerechnet!!!
    ? Auch wird dazu übergegangen, die Kinder von Amts wegen zu bestehlen. Sie bekommen von der Oma einen Zehni, einen Zwanni oder von mir aus einen Fuffi. Guess what? Die ARGE zieht das dann vom Bedarf der Kinder ab. Und das ist eine Riesensauerei, die einen vor Wut schäumen läßt.

    Es gibt ja auch ein Urteil, nachdem Schmerzensgeld nicht anrechenbar sei, weil es nicht „zweckidentisch“ ist. 2007 haben wir dafür demonstriert, dass es einen Zuschuss für den Schulstart gibt, weil Material (welches übrigens immer von den Schulen vorgeschrieben wird, meistens sogar „Markenartikel“) teuer ist. Mit locker 120€ – so habe ich mal in einem McPaper Store nachgerechnet – kann man als Hartz IV-Bezieher schnell „pleite“ werden. Und da haben wir für eine extra Position im Hartz IV-Regelsatz demonstriert, damit die Bildung finanzierbar wird und diese Position auch nicht anderweitig anrechenbar sein darf. Weil es nicht „zweckidentisch“ ist.

    Und auch wenn die Redaktion von Sozialhilfe 24 sich optimistisch gibt – die Realität sieht meistens anders aus. Ich kann nicht bloß ein Lied davon singen, sondern gleich ein ganzes orchstrales Werk darüber komponieren und das wird meistens „allegro“ und „presto“.

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  4. Hallo!
    ich bin sehr zufrieden mit den 1.und 2.Urteil.
    Eine Frage zu Urteil 1:was ist eine Ofen?
    Zu Urteil 2:ich glaube ich würde mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren. Werden die Kosten auch übernommen?

    Viele Grüße von einer zufriedenen Leserin.( Aber auch leicht verwirrt )
    Kirsten K

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  5. hallo, es gibt mehrbedarf, du mußt auf das rathaus gehen und dir einen mehrbedarfantrag holen, dieser dann von deinem hausarzt ausfüllen lassen, dieser wieder abgeben im rathaus aber gegen eine empfangsbestätigung, sonst streiten die es ab etwas bekommen zu haben,

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  6. Ich bin seit vielen Jahren Arbeitslos in meinen erlernten Beruf der Beiköchin habe ich trotz ganz vielen Bewerbungen nichts bekommen.
    Im letzten Jahr bekam ich nach langem Betteln eine Weiterbildung weil ich in Richtung Altenbetreuung Altenpflege möchte. Hier sagt man mir ich muss ein vier wöchentliches Praktikum nachweisen um überhaupt eine Umschulung zu bekommen. Dieses habe ich jetzt auch alles der Termin der Umschulung wann diese beginnt steht fest jetzt sagt meine Vermittlerin mir es gibt keine Umschulung es werden keine Altenpfleger gesucht.
    Sagt mal leben die hinterm Mond oder lesen die keine Zeitung.
    Es werden Pfleger aus dem Ausland geholt weil es bei uns keine gibt und dann bekommt man sowas zu hören, ich könnte dabei in dei Luft gehen ich will in meinen Leben doch noch was erreichen und schaffen. Bin ich mit 27 Jahre und Hartz IV Empfänger abgeschrieben.
    Mir soll keiner erzählen die auf dem Amt sind für uns da, im gegenteil die schikanieren einen noch.

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  7. Hallo,
    ich bin 60 J. alt, eigentlich Bibliothekarin, dann Risiko!!:
    Ich-AG mit 54 gegründet, in die „Hose“ gegangen – Bürgergeld –
    seit Herbst 22 – Nebenerwerb meiner ICH-AG als Zuverdienst –
    kleinere Wohnung gesucht 2023, da Kostenreduzierung von Jobcenter – und prompt Sanktionen der Leistungen von Regelsatz
    359 Euro auf monatlich 112,21 Euro!! Seitdem streite ich mich
    über Anwalt mit besagtem Jobcenter herum, um die Transparenz der
    falsch berechneten Bescheide zu beweisen. Von dem Jobcenter un-
    mäßige Bürokratieforderungen angeblich fehlender Unterlagen
    von mir, sind seit Monaten der Gipfel dieses Streites – aber
    die KoBa (Arge) zahlt munter o.g. Minimalbetrag weiter….

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