Das Landesverfassungsgericht NRW hat in seinem aktuellen Urteil von Mai 2010 festgestellt, dass Hartz IV nicht mit der Verfassung des Landes NRW übereinstimmt. Allerdings nur in einem weiteren, für die Hartz IV Empfänger nicht direkt relevanten Sinn. Vor dem Verfassungsgerichtshof ging es um die Frage, ob der Hartz IV Zuschus an die Kommunen verfassungsgerecht ist. Das ist er nicht! Mit klaren Worten haben die obersten Richter des Landes NRW der Klage von vier Städten und fünf Kreisen recht gegeben, die vom Land eine gerechter Beteiligung an den Hartz IV Kosten verlangt hatten. In dem Rechtsstreit ging es um die Zuschüsse des Landes bei den Heiz- und Mietkosten von Hartz IV Empfängern.
Das Gericht urteilte: „Der Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen, die das Land Nordrhein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten im Zusammenhang mit Hartz IV gewährt, ist mit der Landesverfassung nicht vereinbar.“
Aktuell verletze das Land daas Recht der Städte auf kommunale Selbstverwaltung und auf Gleichberechtigung.
Kläger waren die Städte Aachen, Essen, Remscheid, Wuppertal und die fünf Kreise Küren, Euskirchen, Heinsberg, Unna, Rhein-Erft-Kreis und die Städte-Region Aachen.
Das Arbeitsministerium ließ verlauten, das Land habe kein Geld vorenthalten wollen. Die Landesregierung wolle nun für eine bessere Datenerhebung sorgen.
Trotz dieser Gerichtsschelte an das Land NRW wird sich für die Bezieher von Hartz IV Leistungen nichts ändern, denn diese sind nicht direkt von dem Verfahren betroffen.
Hintergrund:
Bis zum Jahr 2005 wurde das Wohngeld für Sozialhilfeempfänger vom Land personenbezogen vergeben. Mit der Einführung des SGB II, des Sozialgesetzbuch II, teilen sich der Bund und die Kommunen diese Aufgabe. Das Land verteilt seinen Zuschuss von jährlich knapp 300 Millionen Euro nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel. Grundlage der Verteilung sind die von den Kreisen und Kommunen gemeldeten Hartz IV Empfänger.
Das Gericht stellte nun fest, dass das Datenmaterial, auf dem der Verteilungsschlüssel beruht, wegen Plausibilitätsmängeln nicht nur nicht belastbar. Es beruhe auch auf fehlerhaften Daten. Es sei nicht auszuschließen, dass einige Kreise und Kommunen mehr Geld vom Land erhielten, als ihnen zustünde, während andere zu wenig erhalten. Das Gericht gab dem Land auf, das Datenmaterial auf Basis der verfügbaren amtlichen Sozialhilfe- und Jahresrechnungsstatistiken zu überprüfen.
wir bitten um Hilfe! ich kann es nicht nicht genau beschreiben! Wieviel leid wir ertagen müssen grade. wir sind 3 Personen bzw. eine kleine Fam.. möchten gern nach Nordhausen ziehen! von dem allg2 amt in Sachsen-Anhalt ist alles genehmigt wurden für unseren Umzug nach Nordhausen. wir haben ein gerechte angemessene Sozial Wohnung aber die arge in Nordhausen bekannt als hartz 4 Amt sagt nein!- zur Kaution die sie als Darlehen bezahlen sollten. wenn das amt die Kaution nicht zu stimmt. bekommen wir die Wohnung nicht! da der vermieter zur schlüssel Übergabe gleich Kaution haben möchte. komplett drei Monatsmitten. ich möchte es nicht geschenkt haben von alg2 amt. es steht im Gesetz das die arge Kaution Gewehren muss nur Nordhausen macht das nicht. somit Zitzen ich in 4 Wochen ca auf der Straße. da wir unsere Wohnung gekündigt haben. wer kann mir da helfen?
Statistik??!!
Welche Kosten verursacht der Träger(Arge,Jobcenter)??
Welche Kosten verursachen die ABM Lager?????
Welche Kosten verursachen die Vereine u. Stiftungen???
Job-Aktiv,Recyclingbörse,Dekra,Wohlfahrtsverbände??????
Was verursacht ein Hartz4 Empfänger an Kosten wenn man die
ganzen Netzwerke dem gegenüber stellt????
Das sind Statistiken die mich Schlau machen würden,und nicht die Bewertungen von Argen im Raum Ostwestfalen wo 34436 Leute
angeblich diese abgeben weg mit dieser Statistik,die nützen nur
ABM-pädagogen damit sie sich nicht wie ABM.KZ Aufseher vor-
kommen. Aleksic