Geldgeschenke sind grundsätzlich auf den Bürgergeld Regelsatz anrechenbar
Das Landessozialgericht Sachsen hatte bereits vor mehreren Jahren unter dem Az L 2 AS 248/09 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Bürgergeld Bezieher größere Geldgeschenke erhielt. Diese seien auf das Bürgergeld anzurechnen. Lediglich ein Geldgeschenk bis zur Höhe von 50 Euro im Jahr seien nicht als Einkommen anzurechnen. (Damalige Arbeitslosengeld 2 Verordnung).
Dem Urteil des LSG lag folgender Fall zugrunde: Eine Großmutter hatte ihren minderjährigen Enkelkindern knapp 600 Euro in mehreren Teilbeträgen geschenkt. Dieses hatte die Großmutter den Kindern zum Geburtstag und zu Weihnachten überwiesen. Die Großmutter hatte erklärt, die Kinder sollten sich mit dem Geld einen Wunsch erfüllen.
Das Jobcenter hatte die Auffassung vertreten, dass eine Anrechnung auf das Bürgergeld der Mutter zu erfolgen habe und die Bürgergeld Leistung dementsprechend gekürzt.
Die Mutter der Kinder hatte gegen diese Entscheidung geklagt und das Sozialgericht hatte daraufhin entschieden, dass Geldgeschenke über 50 Euro im Jahr als Einkommen anzurechnen seien. Das Sozialgericht vertrat die Auffassung, es handele sich bei den Geldgeschenken der Großmutter an die Kinder um zweckbestimmte Einnahmen. Die Großmutter habe nicht die Absicht gehabt, die ARGE als Grundsicherungsträger zu entlasten. Eine Zweckbestimmung, die Gegenstände betreffe, die von der Regelleistung umfasst seien, sei möglich. Es sei deshalb möglich, minderjährigen Kindern von Beziehern von Bürgergeld-Leistungen Geldgeschenke zuzuwenden, damit sie sich einen besonderen Wunsch erfüllen könnten. Auf der anderen Seite dürfe man nicht unberücksichtigt lassen, dass diese Geschenke das Haushaltsbudget der Eltern entlasteten. Bei Geldgeschenken von über 50 Euro an die Kinder sei die Lage der Eltern so günstig beeinflusst, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt seien.
Das Landessozialgericht Sachsen verschärfte die Entscheidung des Sozialgerichts noch. Die Großmutter habe keine ausreichend konkrete Zweckbestimmung vorgenommen. Dem Willen der Großmutter, dass sich die Kinder einmal etwas Schönes leisten können sollten, sei nicht zu entnehmen, dass damit andere Zwecke erfüllt werden sollten als die, auf die die Regelleistung abziele.
Das Landessozialgericht berief sich auf § 20 I SGB II. Danach umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts insb. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Gem. § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sichern kann und die Hilfe nicht von anderen, insb. von Angehörigen erhält.
Die Mutter der Kinder hatte erklärt, sie wolle von dem Geld Kleidung für die Kinder kaufen.
Danach erfüllte das Geldgeschenk den gleichen Zweck wie der Bürgergeld Regelsatz und ist auf diesen anrechenbar.
Aktuell höhere Freibeträge hinsichtlich Geldgeschenken
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Bürgergeld-Verordnung in der aktuellen Fassung besagt, dass Bürgergeld Leistungsempfänger insgesamt nur 10 Euro pro Monat als Geschenk erhalten. Anrechnungsfrei sind also nicht 10 Euro je Anlass Darüber hinausgehende Beträge sind ohne Abzug eines Freibetrages von 50 Euro als Einkommen zu berücksichtigen.
§ 1 Abs. 1 Nr. 12. Bürgergeld Verordnung sagt weiter, dass Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe, nicht als Einkommen zählen, soweit sie den Betrag von 3 100 Euro nicht überschreiten.
Das Problem an Hartz 4 ist, dass es auf Sanktionen beruht, anstatt auf Vermittlung. So müssten für diese Klientel eigentlich die besten Personaler her, um Langzeitarbeitslose, Ältere, Behinderte zu vermitteln – was man findet, sind die Vermittler, die im ersten Arbeitsmarkt selbst nie den Hauch einer Chance hätten. Ca. 10 Prozent mehr ließen sich möglicherweise mit qualifizierter Vermittlung im Markt platzieren und entsprechende Kosten einsparen. Rechnet man Arbeitszeit allein für Nachprüfungen und Hin und Her zum Zwecke von Sanktionierungen, würde ein guter Vermittler möglicherweise Geld sparen und 10 Prozent mehr Leute hätten Ihre Würde wieder.
Nun wundert es mich nicht mehr, dass es in Sachsen so viele Neonazis gibt – die werden ja regelrecht „gemacht“ durch solche Sauereien.
Karl
Das ist der Casus Knackus. Alles, was bares Geld ist,w ird als Einkommen angerechnet, selbst wenn man drei Bierflasachen findet und diese einlöst. Würde man bei der ARGE nun angeben, man habe 24 Cent durch drei Bierflaschen „erstanden“, käme wahrscheinlich ein: „Aaaaah, das müssen wir ihnen direkt anrechen!“
Beschämend reagiert die ARGE!
Im übrigen dürfen die nicht alles anrechnen. Bis zum 160€ darf man anrechnungsfrei etwas behalten. Darum gibt es auch die 1€-Jobs. 160 Stunden gearbeitet, 160 Euro „verdient“. Die Floskel „sauer verdient“ bekommt in diesem Bezug nochmal eine ganz andere Bedeutung.
Im übrigen hat die ARGE kein recht darauf, die Kontoauszüge vorgelegen zu bekommen! Es müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen. Aber viel kann man auch nicht machen da diese im Rahmen der Mitwirkungspflicht wohl erforderlich sind. Da kopieren und speichern hingegen ist unzulässig, aber von der ARGE kontrolliert das schon? Die ARGE ist die neue StaSi, der Staat interessiert sich nicht dafür, was die ARGE mit den daten macht.
Schaut mal hier drauf, das ist interessant für euch:
http:/www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html
Wusste nicht, das es in Deutschland schon so weit ist, das schon Kinder bestohlen werden von der Regierung, um das Geld anderen in den A… zu stecken,wie Grichenland, Spanien Portugal, Ungarn, Israel, England etc. etc.. ausser dem eigenen Volk. Bin ich froh, das ich auf Zeit ins Ausland gezogen bin. Bin hier zwar nun der Auslaender,aber es faellt mir nicht auf.
Hallo Wolfgang,
ich hätte auch gerne mehr Infos über diese Zahlungen.
Jahda2001@yahoo.de
LG
Tanja
Mir ist der Fall einer alleinerziehenden Frau mit mehreren Kindern bekannt, die, um Geld zu sparen, die zu klein gewordenen Kleider ihrer Kinder bei ebay versteigert hat, um vom Erlös
Kleidung in passender Größe zu ersteigern.
Das Job-Center, dem sie regelmäßig ihre Kontoauszüge vorlegen musste, sah das Ganze nicht als Sparmassnahme, sondern als EINKOMMEN !!!
Da wundere ich mich über garnichts mehr! LG Martina
Oh ja Leute,
genau so is der Staat.
ich bin ebenfalls ein Fall von H4 und alleinerziehend,
der Dinge gekürzt bekommt, weil ihr nunmehr 16 jähriger Sohn rein “ theoretisch“ arbeiten gehen „könnte“..
Dabei geht er zur Realschule und nicht arbeiten und soll nach Möglichkeit danach noch vielmehr Schule dranhängen, weil er nämlich kein Dummer ist.
Es werrden uns seit seinem 16. Geburtstag 60Euro im Monat abgezogen, die es auch von keinem anderem Amt ersetzt gibt.
Anscheinend, ist Intellekt und Lernfähigkeit, deutschen Hatz4 Kindern, wie auch deren Eltern in diesem Land profilaktisch und universal aberkannt.
Nächstes Jahr, wird mein zweiter Sohn dann auch 16..
Prost-Malzeit(wenns denn dann noch dafür reichen sollte)!
LG
Jenny
WOLFGANG
auch ich habe deinen Artikel mit großem Interesse gelesen und würde mich freuen, genaueres darüber zu erfahren.
vielen Dank
Liebe grüße vio
Hallo Wolfgang.
Habe deinen Artikel gelesen und wollte dich fragen,ob du mir ein paar tips geben kannst,was für zusätzliche Leistungen ich für meine beiden Kinder beantragen kann.Meine mail adresse. Danke dir schon im voraus
Wie war das; Die Würde des Menschen ist unantastbar!!!!
Wieso darf die Arge dann darauf rumtrampel???
Hm also wenn man 60 tage lang 1 Euro geschenkt bekommt kann man mit abzügen beim alg2 rechnen?
Überall schicken die Deutschen das Geld hin ….. nur nicht in sein eigenes Land.
Bei den Gesetzgebungen kein wunder das keiner mehr Kinder in die Welt setzt.
weil ich die frau und ich möchte kein ärger mit der behörte in deuchland
ich hab einer frau 2500 euro gegeben das sie ihr auto rebariren kann und rechnugen zubegleicken mus ich das melden sie bekommt ja auch hartz lv
mfg
peter
Ah so,habe ich vergessenmeine e-mail adresse lautet
mona-delia@live.de
Mfg
Mona
Hallo. Ich bin eine Alleinerziehene mutter mit zwei kinder,,und ich habe nie gehört über so was (zusätzliche Leistung) für Alleinerziehen??????? Näturlich möchte ich mehr wissen,wenn es geht.Danke
Mfg
Ramona
Ich finde es echt toll das Ihr für euer Recht kämpft macht weiter so. Ich finde, es ist der Hammer auf der einen Seite schreit der Staat er hat zu wenig Kinder und auf der anderen Seite wird man bestrafft wenn man den Kindern was gutes tun möchte. Wo zum Teufel ist die Gerechtigkeit????
Wir sind vom Wahnsinn umzingelt.
Die ARGEn müssen bekämpft werden mit allen zur Verfügung stehenden, rechtsstaatlichen Mitteln. Schreiben an Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Bürgerbeauftragte und bei persönlichen Angriffen stellt man am Besten gleich einen Strafantrag gegen die Mitarbeiter ggfls. Arrestantrag. Einschalten der Medien, Intressengemeinschaften usw. Noch ein Tip: Niemals allein zur ARGE gehen, immer jemand mitnehmen. Immer zu zweit, ausnahmslos. Nur so kommt man gegen die Herrenmenschen an.
Auch ein Anwalt kann helfen, es gibt Prozeßkostenhilfe!
Diese Urteil, das Geldgeschenke von mehr, als 50.-€ im Jahr, als Einkommen anzurechnen seien, ist ein Faustschlag ins Gesicht, der Kinder, die aus finazieller Sicht, am Rande der Gesellschaft leben müssen(meiner Meinung nach).
Und, ich bin der festen Überzeugung , dass Kinder die über mehrere Jahre hinweg in einer solchen Lage leben, soweitaus häufiger psychische Störrungsbilder, wie z.B Depressionen, opposinelles Verhalten entwickeln, sowie unter dessen Auswirkungen Schulverweigerung,Lernstörrungen…usw. zu ledeiden haben. Als, die jenigen Kinder, derren finanzielles Buget einen Lebensbejahendeb und Möglichkeiten ausschöpfenden Rahmen hat. Im, übrigen, wenn Oma ein Paar Schuhe und eine Jeans im Jahr, für 50.-€ gekauft hätte, würde das auch die Familienkasse entlassten.
WAHNSINN > DAS IST DOCH ALLES ZUM KOTZEN
Und von der Gesellschaft ausgegrenzt, Besonders von den Klassenkameraden, Von denen die meisten ein Smartphone haben. Es muss ja nicht das teuerste sein Auch h in der Grundschule. und Ein Geldgeschenk von 50 Euro ist Humbug, Man muss es dem Kind nicht ansehen, das seine Mutter oder eltern, aber meistens die Mütter Burgerfeld bekommen. . Man sollte die Geschenke die von den Großeltern kommen nicht anrechnen, wenn es nicht über 1000 oder mehr hinaus geht. Die Oma hätte selber u ihren Enkel hinfahren sollen, und dort mit den Kindern einkaufen sollen, auch bei größeren Anschaffungen wie Fahrrad usw. E sein. etwas schönes kann ein Smartphone ein neues Bett, Schreibtisch oder Schulranzen, Das die jetzt Kindern ihre Geschenke wegnehmen und das auch noch von der Oma das untere scgublade
ABER ICH FINDERES SUPPER DAS IHR UN EUCHER RECHT KEMPFT MACHT WEITTER SO DAS MANN AUCH ZUR OMA SAGEN KANN AUCH ALS ENGELKIND DU UBERWEISE ES MIR UND ICH SAGE DIR DANN WAS ICH GEHOLLT HABE UND DAS IST GENAU DAS WASS MANN AUCH MOCHTET ABER ICH MEINE UNSERE ARBEITSSMINISTER SOLLTE MAL MIT DEN GELD VON HARTZT 4 MAL GLAR KOMMEN OHNE DEN AUTO UND MIT 5 KINDER ABER DAS MACHT ER JA AUCH NICHT VORBILD ZU SCHEIN NUR GROSSE SPRÜCHE KLOPFEN UND WAS KOMMT DAN DA RAUS NUR …………….. ICH MÖCHT NICHT UNHÖFFLICH SEIN ABER DAS WARE MAL EIN ANFANG
ICH FINDER DAS DER HAMMER
ERST WIR GESCHRIEHEN DAS DIE KINDER VON HARTZT 4 AUSGEGRENST WERDEN . DANN SCHAUT EINEN OMA DIE VIELEICHT AUCH NICHT SO WIll HATT, DAS IHR ENGELKIND WAS BESONDERES BEKOMMT UND IST VIELEICHT 1000 KILOMMETER WEG, SAGT ZU IHRER TOCHTER DU ICH UBERWEISE DIR DAS GELD , DANN SCHAUST DU WAS DU IHR KAUFST UND NUR WEIL SIE DAS UBERWEIST BEKOMMT DIE MUTTER JETZT ERGAR WENN DIE OMA IHR DAS SO GIBT BEKOMMMT DAS AMT DAS GARNICHT MIT UND DAS SOLL GERECHT SEIN SUPPER DER DEUTSCHE STAT UND DANN WUDERER SICH DER STAT WENN WIR SO VIELL HASS IND DEUSCHLAND HABEN ABER DAS STIMMT JA NICHT
Bis 2009 haben viele Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf zusätzliche Leistung, diese können rückwirkend bis 2005 pro Kind bis zu 1650,- € betragen. Leider werden die Berechtigten nicht auf diese Ansprüche hingewiesen. Ihr könnt euch an meine E-Mail-Adresse wenden, wenn ihr weitere Informationen haben wollt. Gebt bitte eine E-Mail-Adresse an, für eine Rückantwort. Unter bestimmten Umständen ist möglich für Kinder auch nach 2009 für Kinder etwas zu beantragen, dafür sind im Haushalt des Staates bis zu 720 Millionen Euro vorgesehen.
Viele Liebe Grüße
Wolfgang
hallo wolfgang,
was kannst du aktuell über den anspruch alleinerziehender auf zusätzliche leistungen für kinder sagen? was hat sich da geändert bzw. was ist aktuell gültig? ich danke im voraus für eine antwort. meine email:lesyak76@yahoo.de
gruss astrid