Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Hartz IV Regelsätze. Dabei geht es insbesondere über die Hartz IV Sätze für Kinder. Es geht um das menschenwürdige Existenzminimum. Drei Familien hatten geklagt. Sie wenden sich gegen die Ableitung der Kindersätze aus den Eckregelsätzen der Erwachsenen. Viele Initiativen der Erwerbslosen veranstalten heute und morgen Aktionen vor und in den Hartz IV-Behörden. Sie fordern Hartz IV-Betroffene auch auf, Überprüfungsanträge im Jobcenter zu stellen, um eventuelle Hartz IV-Ansprüche für die Vergangenheit zu sichern, für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen auch für die Vergangenheit für grundgesetzwidrig erklären wird.
Am Dienstag findet in Karlsruhe, dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts, eine Pressekonferenz und eine Elternkind-Demonstration statt. Diese wird durch den Kinderschutzbund, Attac und weitere Verbände organisiert. In über fünfzig Städten in Deutschland werden zudem Erwerbsloseninitiativen vor den Hartz IV Ämtern demonstrieren um damit ihrer Forderung nach einem 500 Euro Eckregelsatz Nachdruck zu verleihen.
Die „Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz“ vertritt die Auffassung, dass Hartz IV und jeder Eckregelsatz unter 500 Euro für die Betroffenen nicht nur starke gesellschaftliche Isolation, sondern auch Mangelernährung bedeutet. Hartz IV sei eine der wichtigsten ursächlichen Faktoren für die starke Absenkung des unteren Lohnniveaus. Es müsse einen Mindestlohn von 10 Euro geben. Für den März sind weitere Großdemonstrationen in Essen und Stuttgart angekündigt.
Zurück zum erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In der mündlichen Anhörung am 20. Oktober 2009 kristallisierte sich bereits heraus, dass die bisher angewandte Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) keine ausreichende Grundlage für die Ableitung der Kinderregelsätze aus dem Eckregelsatz für Erwachsene ist. Es wurde auch keine Begründung gefunden, warum die Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf nur 60 bzw. 80 Prozent des Bedarfs eines Erwachsenen gesetzt worden sind. Der Gesetzgeber hat offensichtlich auch nicht berücksichtigt, dass Kinder und Jugendliche ganz andere Verbrauchsausgaben haben z. B. hinsichtlich ihrer Ernährung und Bekleidung wie Erwachsene.
So viel ich mahl gelesen Habe war der Ursprüngliche gesätzliche Regesatz auf 460 € vorgegeben und die Bundesregierung habe daraufhin den auftrag gehabt die regelsätze den tatsächlichen Bearf zu ermitteln, was dabei Rauskamm kennen wir ja mittlerweile schon seit der einführung von Hartz IV nehmilich erst 345 € für Erwachse 311 partner dan das weiter Reduzirte und so weiter.
Also die Unendliche Geschichte geht heutzutage in die neue Unendliche geschichte