Deutsche Auswanderer verlieren ihren Bafög-Anspruch, wenn sie ihre Ausbildung innerhalb der Europäischen Union (EU) machen. Das hat nun das Verwaltungsgericht Münster in einem Urteil entschieden. Zwar sei im Gesetz eine Vorschrift vorhanden, nach der Bundesbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland nur unter besonderen Bedingungen Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten könnten. Dieser Paragraf verstößt nach Ansicht der Richter jedoch gegen europäisches Recht und deshalb nicht anzwenden. Das Urteil kann unter dem Az 6 K 2465/08 beim Verwaltungsgericht Münster angefordert werden.
Schon im Jahr 2007 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ähnlich entschieden. Er befasste sich mit dem deutschen BAfög für Auslandsstudenten. BaföG-Regelungen dürfen nicht verhindern, dass Deutsche im EU-Ausland ihren Wohnsitz und Studienort frei wählen. So hat nun auch das Verwaltungsgericht Münster argumentiert. Jeder Bürger der EU habe das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und sich aufzuhalten. Dieses Recht werde durch die Vorschrift im BAföG-Gesetz verletzt, wenn sie angewandt werde.