Hartz IV Bezieher steht Recht auf Wohnung zu

Es ist schon eine halbe Tragödie, dass es eines Gerichtsbeschlusses bedurfte, um festzustellen, dass auch Hartz IV Empfänger ein Recht auf eine Wohnung haben und nicht im Obdachlosenheim leben müssen. Das Landessozialgericht NRW hat in einem Eil-Verfahren entschieden, dass ein Hartz IV Bezieher berechtigt ist, eine eigene Wohnung anzumieten. Er darf nicht aus feine Odachlosenunterkunft verwiesen werden.  Hintergrund: Die zuständige Gemeinde hatte dem Kläger, der Arbeitslosengeld II erhielt, ein Zimmer in einem Obdachlosenheim zugewiesen. Ohne Zustimmung der Behörde hatte er die Unterkunft dann wenig später verlassen und war in eine Wohnung gezogen, die er selbst angemietet hatte. Die Behörde hatte sich geweigert, die Kosten für die Wohnung zu tragen, weil sie überhöht wären. Das Landessozialgericht gab dem Kläger Recht.

8 Gedanken zu „Hartz IV Bezieher steht Recht auf Wohnung zu“

  1. Hallo zusammen ich hab ein mega Problem ich hab am 23 September 2016 meine Wohnung gekündigt um in einer günstigeren Wohnung umzuziehen da ich so viel vertrauen in einem Menschen hatte wegen den Mietvertrag das er es mir per Email schicken soll ,er aber es nicht gemacht hat bin ich und meine Frau regelrecht auf der Strasse (im Auto) gelandet ich war schon bei der obdachlosen Behörde aber ihr anligen ist es vorher rauszubekommen warum ich nicht die Wohnung bekommen habe als mir eine über den Winter zu geben da es schwer ist eine Wohnung zu bekommen als arbeitssuchender brauchen wir zu mindest über den Winter eine bleibe aber nicht in einem obdachlosen heim die Kosten sind inorm hoch und die umstende sind bemängelt also nicht menschenwürdig mit mehreren Personen die man nicht kennt in einem Raum schlafen . Darf die zuständige Person das mir eine Wohnung erst San geben wenn sie das geklärt hat und ich soll solange im Auto schlafen in der Kälte mit der trombose im Bein . Bitte Hälfte mir ich möchte verzweifeln bei solchen Personen
    Mit freundlichen grüßen
    Gentian kurtaj

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  2. Salüt,
    hier noch brandnewsaktuell zum Thema „Räumungsschutz“.
    Bei einer bevorstehenden Räumung kann die Behörde eine auf
    §§ 11, 9 gestützte Inanspruchnahmeverfügung gegen den Eigentümer/Vermieter und eine auf §§ 11, 6 gestützte Einweisungsverfügung gegenüber jedem volljährigen Familienmitglied erlassen. (aus § 9 HSOG-Kommentar).

    Lasst euch nicht abwimmeln, und beharrt auf dieser Möglichkeit, solange ihr noch in der Butze seid. Verpflichtet die Behörde, Ordnungsamt, etc. zu diesem Handeln.

    We will survive.

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  3. PS:
    Die Antragstellerin hat sich selbst vertreten. Hihihihi
    Also don´t look down, you rabbits uptown, stand up and fight for your rights.
    ddflies.

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  4. Salve_Power to the people
    ich wollt nur kurz Besche3id geben,
    in dem Verwaltungsstreitverfahren gegen die Stadt Rüsselsheim, wegen Obdachloseneinweisung, hat die Antragstellerin gewonnen. Yippieh. In Kurzform:
    Die AZ sind:
    3 L 566/12.DA, Streitwert 2.500 Euro
    3 L 600/12.DA, Streitwert 2.500 Euro
    Das Verwaltungsgericht Darmstadt – 3.Kammer, hat am 3.Juli2012
    beschlossen: Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens hat die Antragsgegnerin(Stadt Rüsselsheim) zu tragen. Der Beschluss ist mit Ausnahme der Streitwertentscheidung unanfechtbar (§158 Abs.2 VwGO.
    Beschwerde kann eingelegt werden, ist nur innerhalb von 6 Monaten zulässig.

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  5. guten Tag,

    A) widersprechen sie jeder Einweisung die sie von ihrer Obdachlosenbehörde erhalten, innerhalb von 14 Tagen.
    B) stellen sie sofort einen Antrag auf Aussetzung der Kosten im Wege des Regresses beim Magistrat, Abteilung Finanzen der jeweiligen Stadt.
    C) stellen sie einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht, worin sie der Einweisung in die jeweilige Pension, Gästehaus, etc widersprechen, als auch der Zahlung.
    Viel Glück, und verweisen sie noch auf den UN-Sozialpakt, dazu hat sich Deutschland nämlich 1973 verpflichtet.
    mfg-Stock

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  6. hallo.ich bin auf der suche nach ein wohnung seit uber vier jahren,leider keine chance.wir sind eine grosse familie mit funf kinder und der sexste kommt im mai 2012.wir wohnen in eine sehr kleine wohnung 70m2.ich brauche dringend hilfe, was soll ich machen.

    mit freundliche grüsse l.djelloul

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  7. Hallo erstmal,

    vor 2 Jahren bin ich vom Ausland wieder nach Deutschland gezogen. Seit dieser Zeit lebe ich von Hartz IV und bin Obdachlos.
    Jede Institution die Obdachlosen die Möglichkeit gibt bei ihnen unterzukommen ist nur darauf aus Geld mit uns zu verdienen. Man hat keine Möglichkeit da rauszukommen, da immer seitens dieser Institutionen immer wieder Paragraphen gefunden werden um uns weiter behalten zu können. Und die ARGE bezahlt fleißig!!!

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