Arbeitslosigkeit auf dem Rückmarsch

Trotz der Rezession ist der Arbeitsmarkt momentan stabil. Die Erwerbslosenzahlen sind im Spätherbst sogar etwas zurück gegangen.  Im November 2009 verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen um 13.000 auf 3,21 Millionen. Die Arbeitslosengquote nahm um 0,1 Prozent ab und sank auf 7,6 Prozent. Ein effektiver Rückgang steckt jedoch nicht hinter diesen Zahlen.  Die Arbeitslosenzahl wurde lediglich um statistische Sondereffekte bereinigt. Die Zahl der Arbeitslosen ist im November tatsächlich um 4000 angestiegen. Hintergrund für den stabilien Arbeitsmarkt sind der hundertausendfache Einsatz von Kurzarbeit. Seit dem Frühjahr habe die Kurzarbeit, so die BA, die Bundesagentur für Arbeit, wie ein Schutzwall die Entlassung von 300.000 bis 400.000 Beschäftigten verhindert.

Aber auch flexible Arbeitszeitmodelle, das Abfeiern von Überstunden und das ins Minus-Gleiten von Zeitkonten seien ein Grund für den relativ robusten Arbeitsmarkt.

Die Arbeitsministerin erklärte, dass die Talsohle jedoch noch nicht durchschritten sei, ebenfalls sein eine Trendwende noch nicht erkennbar.

Blickt man auf NRW, so ist die Zahl der Arbeitslosen zum vierten Mal hintereinaner gesunken. Ende November gab es 777600 Erwerbslose. Das waren 6700 weniger als im Oktober. Die Arbeitslosenquote sank von 8,7 auf 8,6 Prozent. Im Jahresvergleich gab es jedoch ca. 65.000 Arbeitslose mehr.

Auch in NRW wird die Situation kritisch gesehen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften sei nicht hoch.

Dennoch: seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise sind 350.000 Jobs in der Industrie verloren gegangen. Die Mitarbeiter erhielten eine Kündigung. Gewerkschaften und auch BA zweifeln vor diesem Hintergrund an einer dauernden Tragkraft und Schutzfunktion der Kurzarbeit. Im November befanden sich eine Million Beschäftigt in Kurzarbeit. Einige Monate zuvor waren es noch eine halbe Million mehr.

Der DGB hat nun tarifliche Teilzeitmodelle für die Metallindustrie, die sog. Krisenteilzeit, auf den Diskussionstisch gebracht: Beschäftigte sollen befristet ihre Arbeitszeit verringern können, wobei einen Teil des Lohnverlusts die Arbeitgeber tragen sollen.

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