Seit Inkrafttreten der sog. Hartz IV Reform sind die Zahlen der Klagen an den Sozialgerichten von Jahr zu Jahr gestiegen. Die Gerichte sind überlastet und ein Klageverfahren dauert durchschnittlich ein Jahr, ehe es in der ersten Instanz abgeschlossen ist.
Am 27.09.09 wird in Deutschland der Bundestag neu gewählt. Hartz 4 Betroffene als auch die Jobcenter und die Gerichte erwarten eine Verbesserung ihrer Situation. Doch was soll sich konkret ändern?
Für die Gerichte hat sich die Arbeit verdoppelt und verdreifacht, wenn man auf den Zeitraum von 2005 bis 2009 blickt. Die Klageflut hat unterschiedliche Ursachen.
Zunächst läßt sich sagen, dass mit der Begründung von Hartz IV ein neuer pauschalierter Bedarfssatz eingeführt wurde. Von diesem Geld muss sämtlicher Bedarf bezahlt werden. Zu den Zeiten der Sozialhilfe vor 2005 konnten noch viele Sonderbedarfe geltend gemacht werden, etwa, wenn die Waschmaschine kaputt ging. Das waren die Anfangsprobleme beim Arbeitslosengeld 2. Heute liegt der Schwerpunkt der gerichtlichen Streitigkeiten vor allem bei dem Punkt der angemessenen Kosten für die Unterkunft oder bei der Anrechnung von Einkommen oder der Feststellung eheähnlicher Lebensgemeinschaften. Der Grund, warum hier Streit mit der ARGE entsteht liegt in dem Beurteilungsspielraum, den das Gesetz der Behörde einräumt. Er ist sehr weit. Zudem ist das Gesetz neu und es gibt noch keine gefestigte Rechtsprechung zu den einzelnen Streitpunkten.Die Arbeits-Verwaltung kann sich somit nicht an gerichtlichen Leitlinien orientieren.
Es bedarf somit noch einiges an Zeit, ehe sich hier Probleme und Konfliktpunkte lösen. Das wird dann der Fall sein, wenn sich eine ständige Rechtsprechung entwickelt hat.
Aber auch der Gesetzgeber könnte – nach der Wahl – helfen, wenn er klare Vorgaben machen würde. Die Kosten der Unterkunft könnten pauschal vorgeben werden. Diese könnten auf die örtlichen Gegebenheiten umgerechnet werden. Hartz IV Empfänge hätten den von Beginn an Klarheit, mit welchen Unterkunftskosten sie zu rechnen haben. Dadurch könnten 40 bis 50 Prozent aller Hartz-IV-Klagen aus der Welt geschafft werden..
Ein weiteres Streitfeld ist die Unterstützung nichtehelicher Lebenspartner. In „Ehen ohne Trauschein“, in denen einer der Partner Einkommen hat, wird dieses auf den Hartz 4 Anspruch des anderen angerechnet. Der Hartz IV Empfänger klagt dagegen, weil er die Ansicht vertritt, es bestünde keine Lebensgemeinschaft, sondern lediglich eine Wohngemeinschaft zusammen. Die Abgrenzung Wohngemeinschaft – eheänliche Lebensgemeinschaft ist vom Gesetzgeber bisher nicht klar genug festgelegt worden. Auch die Paragrafen über die Anrechnung von Einkommen sind aktuell zu kompliziert, um leicht verstanden zu werden.
Nein, das sind sie nicht. Eine komplizierte Gesellschaft erfordert komplizierte Gesetze. Vieles im normalen Leben ist nicht vorhersehbar, nicht planbar und nicht gestaltbar. Deshalb muss immer wieder an den Gesetzen gearbeitet werden. Das macht es für die Rechtsprechung aber auch nicht leichter.
Was muss der neue Gesetzgeber nach der Wahl unbedingt regeln? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage beantwortet: Die ARGE, so wie sie bisher besteht, ist eine nicht zulässige Vermischung zwischen Kommunal- und Bundesverwaltung. Bis Ende 2010 muss es eine Neuregelung geben.
Die einfachste Möglichkeit wäre, das Grundgesetz zu ändern und die Mischverwaltung zuzulassen in die Verfassung aufzunehmen. Dann brauchen sich die Argen und Job-Center, wie sie jetzt bestehen, organisatorisch nicht ändern. Dafür spricht, dass sie inzwischen eingearbeitet sind.
DerGesetzgeber könnte aber auch zwei Behörden schaffen: eine wäre für die Kosten der Unterkunft, die von den Kommunen bezahlt werden, zuständig, die andere für die restlichen Leistungen, die der Bund trägt. Dann müsste sich der Hartz 4 Bezieher auf zwei Bescheide einstellen. Ist er mit den Bescheiden nicht einverstanden, wären zwei Klagen notwenig, gegen beide Bescheide. Die Folge wäre eine Verdoppelung der Klageverfahren…
Noch einmal: was sollte sich konkret nach der Wahl im Bereich Hartz IV ändern? Was meinen Sie?
Hallo
Bin alleinerzieherin und berufstätig,
Bin seid 2009 von den Vater
meiner Kinder getrennt , geschieden
seid 2015 nun Versuch ich alles den
Unterhalt zubekommen für meine Kinder 14/17, jetzt lebt der Vater
meiner Kinder von Hatz 4 ??? Welche Hilfe kann
ich noch erhoffen ??
Was ist nur los ???
Haben ALG II Empfänger noch nicht begriffen wie stark
sie sind ?
Die letzten Wahlen, was haben sie gebracht ?
Eine Verschärfung von Harz 4.
Jeder ALG II Empfänger hat Familie wenn alle zusammen
bei der Wahl die richtige Entscheidung treffen ist diese
Menschenverachtende Regierung am Ende und „abgewählt“.
Wann werdet Ihr endlich aufwachen????
ALG II Empfänger inclusive Familienangehörigen sind in der
Lage jede Partei anzuwählen.
SO EINFACH WÄHRE ES.
Hartz 4 ,ist ein eingriff in jede Persönlichkeit. Jeder der einer Arbeit nach geht wird bestrafft, jeden Monat die will kühr der Lohnabrechnung. Will man einen Fahrkosten zuschuß in anspruch nehmem , muss man auf Hartz 4 verzicht und eine Erklärung abgeben. Das kann wohl nicht sein. Deshalb muss beides von einander getrennt werden.
Wenn sich hier nicht bald was ändert leben wir wie im Knast .Menschenwürde gibt es hier nicht mehr .
HartzIV ist meiner Auffassung nach in vielen Dingen unrechtmäßig und müßte längst überarbeitet werden. Zum Beispiel finde ich es unmöglich das unsere Kinder mit 18j für Volljährig erklärt werden aber im Falle von Hartz IV in Ihrem Recht auf Eigenständigkeit ( z.B. eigene Wohnung )gezwungen werden bis zum 25 Lebensjahr bei den Eltern leben zu müssen. Was bedeutet den da die Volljährigkeit noch ??? Geht es den Politikern doch nur darum neue Wähler zu bekommen. Das stinkt echt zum Himmel !!!! Volljährigkeit mit 18 j dann aber in jeder Beziehung bitte auch im Hartz IV Regelsatz !!!!!
Ist ja alles ganz gut und schön,nur hab ich das Problem das ich aus meiner Wohnung sofort raus muß und ehrlich gesagt nicht weiß an wen ich ich Wenden kann um eine neue Wohnung zu bekommen…im moment Wohne ich bei meinem Bruder aber der will eben das ich so schnell wie möglich wieder verschwinde…nicht mal Möbel für eine Wohnung hätte ich…ich weiß echt nicht was ich machen soll…
Harz 4 ist eine Schande für diesen Staat.
Mann sollte zu HatzIV noch die Bekleidung und sontige Sachen z,B, Möbel,Elektrogeräten bekommen, das was unbedingt notwendig ist. Den früher als es noch die Sozialhilfe gab, wahr alles viel einfacher nicht so kompliziert wie heute. Zumal die Leute in der ARGE sehr unfreundlich sind, sie behandeln einen als wenn alle verbrecher wären die da hin müssen. Diese Unfreundlichkeit müßte auch erst mal abgeschaft werden.
Hartz IV gehört komplett abgeschafft. Ein Grundgesetz ist nicht dafür geschaffen worden, um es ständig ändern zu lassen oder Anpassungen an ihm vorzunehmen. Es gehört ein bedingungsloses Grundeinkommen her, von dem der Bedürftige, ab dem Jahr 2009 auf 3 Jahre beschränkt der Wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst berechnet,Leben, und nicht dahin vegetieren kann.Er wird mit Hartz IV nur mit dem nötigsten zum Leben abgespeist, damit er seine noch verbleibende teuere Arbeitskraft mit Niedrigstlohn gewinnbringend eisetzen muss. Die Behörden wie Arge und ähnliche Städteeigene Institutionen gehören abgeschafft und die Verwaltung der Bedürftigen gehört wieder in eine Hand,dem Arbeitsamt!!
Die Regierung hat es sich in den letzten Jahren zu einfach gemacht. Man bastelt an unserem Grundgesetz herum, als sei es wertlos. So geht es nicht weiter.
Die ARGEn müssen dringend ersatzlos gestrichen werden und das bedingungslose Grundeinkommen muss eingeführt werden.
Die rechtswidrigen Behörden rund um das SGB II sind einer Demokratie nicht würdig. Hartz IV muss abgeschafft werden!
Ich sage wir zahlen SGBII, Sozialhilfe und Unterkunftskosten aus Bundesmitteln. Die ARGEn könnten weitermachen wie bisher, die Betroffenen kriegen nur einen Bescheid, kein Änderung am Grundgesetz notwendig.
Finanziell ist das durchaus machbar, so teuer ist der Spass nämlich garnicht.