Angesichts Wirtschafskrise und steigenden Arbeitslosenzahlen steht das Arbeitslosengeld in der gegenwärtigen Zeit für Millionen Menschen im Mittelpunkt ihres Interesses.
Dreh- und Angelpunkt für die Zahlung des Arbeitslosengeldes sind die örtlichen Arbeitsagenturen, die der BA, der Bundesagentur für Arbeit angegliedert sind.
Wirft man einen Blick auf NRW, das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands, so ergibt sich, dass die dortigen Arbeitsagenturen im ersten Halbjahr 2009 ca. 1,9 Milliarden Euro Arbeitslosengeld an die gesetzlich Versicherten ohne Job ausgezahlt haben. Das ist eine Zuwachs von 230 Millionen Euro wenn man das erste Halbjahr 2008 zum Vergleich heranzieht. Im Juni 2009 gab es in NRW insgesamt rund 255.000 Bezieher von Arbeitslosengeld. Das sind gut 78.000 mehr als vor genau einem Jahr. Die Arbeitsagentur ist gesetzlich verpflichtet, das Arbeitslosengeld in wenigstens drei Viertel der Fälle innerhalb von 5 Tagen nach Antragstellung zur Verfügung zu stellen, d.h. auf das Konto des Arbeitslosen zu überweisen. NRW kann sich rühmen, dass dies sogar in knapp 94 Prozent der Fälle geschieht.
Hintergrundinformationen zum Arbeitslosengeld:
Das Arbeitslosengeld (auch ALG I genannt) ist eine Sozialversicherungsleistung. Es muss vom Arbeitslosengeld 2 unterschieden werden, dass eine Sozialleistung darstellt und unter dem Namen Hartz IV populär geworden ist. Der Unterschied Sozialleistung – Sozialversicherungsleistung besteht darin, dass die Sozialleistung von der Hilfebedürfigkeit abhängig ist. Nur wer kein Einkommen und kein Vermögen hat, hat einen Anspruch auf Hartz IV. Beim Arbeitslosengeld als Sozialversicherungsleistung sind jene beiden Faktoren völlig unerheblich.
Die Höhe des Arbeitslosengeld macht für Arbeitslose, die wenigstens ein Kind haben, 67 Prozent, für die kinderlosen Arbeitslosen 60 Prozent des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Bruttoarbeitsentgeltes aus. Es werden jedoch höchstens 180 Euro brutto ausgezahlt. Das ist die Höchstgrenze.
Als Versicherungsleistung setzt der Bezug von Arbeitslosengeld die zuvorige Entrichtung von Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, die Teil der Sozialversicherung ist, voraus.
Damit ein Anspruch auf ALG I besteht, muss der Anspruchsteller in den vergangenen zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit wenigstens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, also Beiträge zu zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht für die Höchstdauer von 12 Monaten, für über 50-jährige Arbeitnehmer 15 Monate, für über 55-jährige Arbeitnehmer 18 Monate und für über 58-jährige Arbeitnehmer 24 Monate.
Sperre
Kündigt der Arbeitnehmer selbst sein Beschäftigungsverhältnis, so tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Ausnahme: es ist objektiv gesehen ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung gegeben. Dann tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein. Der Arbeitnehme muss jedoch zuvor daran gearbeitet haben, den Kündigungsgrund aus der Welt zu räumen. Tritt eine Sperrzeit ein, so verkürzt sich dadurch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I.
Zumutbarkeit
Der Arbeitnehmer muss nicht jedes Jobangebot der Agentur für Arbeit annehmen. Entscheidend ist sein bisheriger Verdienst.
Innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ist der Arbeitslose nur Verpflichtet, ein Arbeitsangebot anzunehmen, wenn er dort wenigstens 80 Prozent des bisherigen Nettogehalts verdienen würde. Vom 4. bis zum 6. Monat müssen Angebote angenommen werden, die lediglich 70 Prozent des letzten Nettolohns einbringen würden. Danach ist der Bezieher von Arbeitslosengeld verpflichtet eine Arbeitsstelle anzunehmen, wenn er dort wenigstens so viel an Arbeitsentgelt erzielt (netto), wie sein Arbeitslosengeld beträgt. Lehnt der Arbeitslose ein Arbeitsangebot ohne Grund ab, so erfolgt eine Sperrzeit. Lehnt er mehrmals ab, so kann das Arbeitslosengeld vollständig gestrichen werden.Beträgt die tägliche Pendelzeit zum Arbeitsplatz mehr als 2,5 Stunden, so ist das Jobangebot nicht zumutbar und kann abgelehnt werden.
Zuverdienst
Neben dem Arbeitslosengeld darf der Arbeitslose lediglich 165 Euro verdienen. Alles, was diesen Betrag übersteigt, wird auf das ALG I angerechnet. Der Nebenverdienst muss versteuert werden und ist sozialverscherungspflichtig. Er muss der Arbeitsagentur gemeldet werden.
Es dürfen auch keine 15 Stunden in der Woche nebenher gearbeitet werden. Ansonsten gilt man nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt.
Abfindung
Abfindung
Oft enthält ein Arbeitnehmer wenn er betriebsbedingt gekündigt wird, vom Arbeitgeber eine Abfindung. Diese wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn es sich um eine fristgerechte Kündigung handelt. Wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Einigung mit dem Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhalten muss, dann erfolft für die Zeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb eine Anrechnung der Abfindung auf das ALG I.
Wird eine Abfindung gezahlt, so ruht der Bezug des Arbeitslosengeldes eine bestimmte Zeit,höchstens allerdings für 12 Monate. Die Faktoren Höhe der Abfindung, letztes Jahreseinkommen, des Lebensalters und Dauer der Firmenzugehörigkeit des Arbeitslosen sind entscheidend für die Länge des Ruhens des Anspruchs.
AUF DIE STRAßE REBELLIERT AUF ÄMTERN GEGEN UNGERECTIGKEIT! AUCH WENN IHR NICHT STUDIERT HABT, LAßT EUCH NICHT EINREDEN DAS MÜSSE SO SEIN IHR WÜRDET ES NUR NICHT VERSTEHEN.Viele kleine Hausfrauen können bessermit Geld umgehen als unsere Politiker!
Was SIE mit mir derzeit treiben kann jedem von euch passieren nur hält man es vorher für nicht möglich!
Bin gekündigt worden, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit krank geworden.ARBEITSAMT:Sie können doch nicht arbeiten in Ihrer Verfassung. Bin eben eben immer ins Geschäft gerannt und hab alles „geschluckt“, ließ mich nie krank schreiben
Wurde arbeitsunfähig geschrieben! Magenprobleme, Tremor der unerklärlicherwiese plötzlich sehr stark geworden ist(ZITTERN:HÄNDE,ARME,KOPF)und psychisch überhaupt nicht mehr belastbar dazu kommt diabetis, bis hba1c von 11, diabetis bringt niemand eingestellt! Bei schulmedizinischer Behandlung gehts mir immer schlechter statt besser!
War jetzt einige Zeit ohne Belastung zu Hause Zucker ist gefallen! Renne ständig zum Hausarzt,war beim Internist,beim Psychologen, danach Psychiater bin beim Neurologen wegen meinem Zittern und jetzt beim Psychichiater/Terapeuten
NUN KOMMTS: DIE KRANKENKASSE ( GMÜNDER ERSATZKASSE)HAT MICH OHNE DAß ICH VOM AMTSARZT UNTERSUCHT WURDE EINFACH ARBEITSFÄHIG GESCHRIEBEN!UND MIR DIES IN EINEM SCHREIBEN MITGETEILT Von meinen anderen Beschwerden ganz abgesehen, HABT IHR SCHON MAL GEARBEITET; WENN IHR ECHT STARK GEZITTERT HABT,ich bin Werkzeugmacher, (Genauigkeit auf hundertstel mm, ein Haar hat ca 6 hundetstel)
Ich könne ja Einspruch einlegen,andere Behörden sagten mein Arzt, der mich krank geschrieben hat müsse Einspruch einlegen.
Mein Arzt sagte, er bekäme das ja alles nicht bezahlt, auserdem würde er sich der Krankenkasse gegenüber nicht rechtfertigen. Ich solle zu den Fachärzten gehen.
NEUROLOGE hat mir sofort Attest ARBEITSUNFÄHIG geschrieben wegen meinem ZITTERN mußte ich aber bezahlen, da erdies nicht abrechnen könnte! Psychiater hat mir Beruhigungstabletten gegeben muß immer noch in Psychoklinik.
Man hat entschieden die Ursache meiner Probleme wären meine Entlassug, nach dieser Zeit müßten die Probleme weg sein,sonst hätte ich zu wenig getan.
Habt Ihr mal versucht einen schnellen Termin bei guten Fachärzten zu bekommen?
REBELLIERT IN BEHÖRDEN UND ÄMTERN GEGEN UNGERECHTIGKEIT
LÄSST EUCH NICHT EINREDEN IHR WÄRT ZU DUMM UND VERSTEHT ETWAS NICHT, DER IST ZU DUMM DER ETWAS NICHT FÜR JEDEN EINLEUCHTEND ERKLÄREN KANN
VIELES IN UNSEREM LAND IST NICHT MEHR IN ORDNUNG
Vielleicht habt Ihr ja alles gelesen es kann jeden treffen
Gruß
Bernhard Brendle
ALLE VERSICHERTEN AUF DIE STRAßE;
ALLE BEHINDERTEN ALLER COLEUR AUF DIE STRAßE
KRANKE U GESUND,e AUF DIE STRAßE
gruss georg hoffer
Halloo. Wir Kranken u Behinderten müssen auf die Straße,
Korruptoren übernehmen das Ruder, wie der setsame Verein der Empfehlungen ausspricht, die Ämter diese gerne übernehmen-Wenn Wir Krankenversicherten aller Kasen auf die Straße gehen würden-DANN WÄRE IN BERLIN EINIGES LOS-LOBBYISTEN HABEN IN DER REGIERUNG NICHTS ZU SUCHEN- und der Verein aus der Privatversicherungswirtschaft-VEREIN FÜR SOZIALE FRAGEN-info@deutscher -verein.de schon garnicht-Gesetzesänderungen still und leise müssen unbedingt verhindert werden.DIESE EMPFEHLUNGEN HABEN KEINEN RECHTSHINTERGRUND ;; WERDEN ABER VON ÄMTERN ANGEWANDT -SOGENNTE EMPFEHLUNGEN- DES VEREINS-F: SOZIALBELANGE USW: ???
WO BLEIBT IHR-ALS BESCHÜTZER ???
GRUSS GEORG HOFFER