Sanktionen gegen Hartz IV Betroffne

Verstösst ein Hartz IV Bezieher gegen seine Pflichten, so können Sanktionen gegen ihn verhängt werden. Es wird das ALG 2 abgesenkt und zwar in mehreren Schritten für jeweils drei Monate zunächst um 30 Prozent, dann um 60 Prozent und schließlich kann die SGB II Leistung komplett gestrichen werden.
Im Jahr 2008 wurde von den Jobcentern 750.000-mal ein Sanktion gegen Hartz 4 Empfänger verhängt. Hauptursache war das Versäumnis, sich beim Jobcenter zu melden. Regelmäßiger Kontakt zur ARGE ist wichtig, weil der Hartz IV Empfänger möglichst rasch in den Arbeitsprozess eingegliedert werden soll. Die Verweigerung einer von der ARGE angebotenen Arbeit war nur in wenigen Fällen, d.h. konkret in 20 Prozent der Fälle der Grund für eine Sanktion des Jobcenters. Es wurde entweder eine Ausbildungsstelle oder eine Weiterbildungsmaßnahme  oder auch ein Job abgelehnt.
Sanktionen wurden auch bei sonstigen Pflichtverletzungen verhängt, etwa, wenn sich der Hartz IV Bezieher nicht ausreichend selbst um eine Arbeitsstelle bemüht und keine oder nur wenig Bewerbungen verschickt.

Laut der aktuellen Statistik sind Jüngere Hartz IV Betroffene, also Menschen unter 25 Jahre, die Gruppe der sog. U25, überdurchschnittlich oft von Sanktionen betroffen. Hier sind im Jahr 2008 10 Prozent sanktioniert worden. Von den  über 50 Jahre alten Hartz-IV-Empfängern wurden hingegen nur 1,4 Prozent mit einer Sanktion belegt.

Die hohe Quote bei den jüngeren Arbeitslosen hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass sie engmaschiger betreut werden und Pflichtverletzungen somit umgehend in Erscheinung treten. Ende 2008 war durchschnittlich ein Behördenmitarbeiter für 91 unter 25 Jahre alte Hartz IV Bezieher zuständig. Im Vergleich: auf einen Behördenmitarbeiter fielen 173 ältere Arbeitslose.

Die Betroffene wehrten sich – auch mit nicht wenig Erfolg – gegen die Sanktionen. Im Jahr 2008 wurde gegen jede zehnte Sanktion von den Betroffenen Widerspruch eingelegt. In 38 Prozent dieser Fälle wurden die Sanktionen voll und bei weiteren 4 Prozent jedenfalls zum Teil zurückgenommen. In vielen  Fällen, in denen Arbeitslose gegen die Sanktionsbescheide Klage erhoben, überprüften die Jobcenter von sich aus noch einmal den Bescheid und änderten ihn zugunsten des Hartz IV Beziehers ab. Ein Gerichtsurteil wurde dadurch vermieden.

24 Gedanken zu „Sanktionen gegen Hartz IV Betroffne“

  1. Seit 2 Jahren kämpfen wir als 5-köpfige Familie gegen die betrügerischen Vorsätze der Stadt Haren / Ems sowie dem ausführenden Organ des Landkreises Emsland um unsere Rechte. Grundsätzlich bereichern sich diese behördlichen Stellen um die zu zahlenden Versicherungspauschalen. Dann bekommt man seinen Freibetrag für den Arbeitslohn nicht gezahlt. Schwerbehinderten werden alle Sonderrechte, die im übrigen rechtskräftig gezahlt werden müssen, aberkannt. Nachweise hierüber werden vorsätzlich ignoriert. Lügen vebreitet um sich um die Rechtsprechung zu drücken.Menschen die eigenständig Ihren Lebensunterhalt verdiesen und davon leben, werden seitens der Stadt Haren und dem Landkreis Emsland von heute auf morgen einfach willkürlich zum SGB II-Empfänger gemacht. Man stellt sich seitens der Behörden „dumm“. Wobei den entsprechenden Sachbearbeitern, Fallmanagern und Fachbereichsleiterndurchaus Ihr „vorsätzlicher Betrug am SGB II-Empfänger bekannt ist. Das diese Menschen ohnehin am Existenzminimum leben müssen ist den obigen Herrschaften noch nicht genug. Sie begehen vorsätzlichen Betrug an diesen Menschen. Uns wurde gesagt „Wir befolgenden nur die Vorgaben des Landkreises Emsland. Doch was dieses Vorgaben beinhalten, darauf können diese „Kranken“ keine Antwort erteilen. Lediglich Hohn und Spot erntet man. Selbst die Rechtsvertretung äußert „Wir haben unsere eigene Rechtsauffassung“. Wofür gibt es eigentlich die Rechtsprechung? – Die machen doch ohnehin was die wollen. Und kein Gericht wird tätig gegen solche „Betrüger“. Jedoch gegen SGB II-Empfänger, werden Sozialmissbrauchsanzeigen und Sanktionen ausgeteilt ohne Ende. Und wer sich zur Wehr setzt, der wird ausgenommen. Die sind sich für keinen Betrug zu Schade. Aber als Stadt Schulden machen ohne Ende und den Ausgleich über vorsätzliche falsche Bescheide wieder einholen. Wo sind die Klagen gegen diese Machenschaften. Alles Betrüger – geschützt vom Staat. Diese Hirachie muss beendet werden. Tipp an alle ALG 1- und 2 – Empfänger. WEHRT EUCH! Ihr habt Rechte. Schaut euch eure bei der Behörde angelegten Akten an. Ihr werdet Euch wundern, was sich darin verbirgt. Legt Widersprüche gegen jeden BBescheid ein. Die hintergehen Euch selbst für 10,00 €. Lasst Sie spüren, das wir alle Rechte haben. Nur wer sich wehrt, kann dabei gewinnen. Und die bei der Stadt Haren und dem Landkreis Emsland müssen dringend hinzulernen.
    Hier ist unbestreitbar belegt, im Landkreis Emsland, werden die Bürger vorsätzlich hintergangen, betrogen und bestohlen. Der Landrat, der Bürgermeister, egal welcher Sachbearbeiter. Die Personen sind Betrüger und gehören für Ihr vorsätzliches Handeln bestraft. Daher – Wehrt Euch, Zeigt diese Leute an. Glaubt diesen Betrügern nichts. Sie missbrauchen Ihr Amt nur zum eigenen Vorteil und verstecken sich hinter erlogenen Paragraphen. Es ist sogar anzunehmen, dass Sie die Rechtsprechung in keinster Weise kennen. Schaut in Eure Bescheide. Denkt an Eure Widerspruchsfristen. Reicht Klage beim Sozialgericht ein. Nur hier wird Eurer Recht auch anerkannt. Lasst Euch vor allem auf keinerlei Vergleiche bei Gericht ein. Holt Euch euer verdientes Urteil. Nur so werden diese Betrüger in Ihre Schranken gewiesen.

    Antworten
  2. Zum Harz IV,muss ich mal was los werden den der Sozialstaat begeht Strafbare Handlungen in dem Mann Genötigt Bedroht und Erpresst wird,es gibt ein Strafgesetz und wie kann das sein das ein Sozialgesetz über das Strafgesetz steht somit ist der Staat Kriminell und das in ein S O Z I A L S T A A T.Da soll mir einer mal sagen das dass nicht Verfassungswidrig ist.Ich habe mal das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschrieben und auch eine Antwort Erhalten mit ausreden aber ich werde eine Verfassungsklage erheben gegen das Sozialgesetz.

    Mt freunlichen Grüßen / Friedgot

    Antworten
  3. da bei uns noch mehrere Schriftstücke fehlten(nacheinander),das Jc glaubte wir hätten Vermögen,wurde unser Geld komplett einbehalten.Die Leistungen wurden ebenfalls für drei minderjährige Kinder gestrichen.

    Antworten
  4. Zu dem allen sei gesagt: Drei Richter vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht haben offiziell auf die Verfassungswidrigkeit der ARGEN betreffs Sanktionen und Zwangsarbeit hingewiesen. Das Merkblatt kann gern bei schirmertom@googlemail.com als PDF oder JPEG- Datei angefordert werden. Ich helfe sehr gerne.

    mit freundlichen Grüßen T. Schirmer / Leipzig

    Antworten
  5. wie kann man gegen das amt vorgehen wenn das amt nur in einen jahr schon über 2700 Euro einen betrügt??Zu den ein euro Jobs würde ich behaubten laut Grundgesetz ist zwangarbeit schon 60 jahr verboten

    Antworten
  6. Ich habe die Beiträge mit Intresse gelesen,ich bin zwar nur indirekt betroffen,aber mein 24 jähriger Sohn wurde auch von der ARGE Sanktioniert,weil er wieder mal Arbeit hatte,die er körperlich nicht durchhält,dann verspätet die Kündigung gemeldet hat,so das ,das Amt ihn für 3 Monate 30% vom Alg 2 abzog!

    Nun kommt er bei mir wieder an,weil er kaum Geld hat um die Nebenkosten seines Miniwohnanteils und sonstige Lebenshaltungskosten zu bestreiten!
    Da ich selber noch eine kleine Landwirtschaft bis zur Bauernrente betreibe,fühle ich mich finaziell auch schon überfordert,mit dem was ich in den letzten 3Jahren bei Ihm zuschießen mußte…

    Ich finde die Sanktionen auch übertrieben,obwohl ich mit meinem Sohn hart ins Gericht ging,so tut es mir doch in der Seele weh,wie armselig her vor sich hin lebt,noch keinen Führerschein,kein Geld fürs Mädchen, er hat diese Wünsche,wie jeder andere junge Mensch auch !

    Er bekommt von der Arge immer nur zeitarbeitsjobs,fast immer eintönige Arbeit ,die immer eine Nr. zu schwer für IHN körperlich ist,in seinem erlerntem Beruf als Bodenleger kriegt eer keine Angebote….

    Es stimmt einen traurig,wie die Gesellschaft in Stadt und Land immer egoistischer wird,und auch Stammtisch Parolen im Dorf über Hartzer mag ich nicht mehr hören!

    mfg Hermann Schwecke ,Landwirt

    Antworten
  7. Pressemitteilung vom 05.05.2011 07:08:29 [ID 590104 / Vermischtes]
    Bürgerarbeit/Arbeitsdienst: Ein-Euro-Jobs und 30 Stunden in der Woche in Seniorenheimen, Kindergärten, Schulen und Landwirtschaft

    Arbeitslose und die neuen Perspektiven des Arbeitsdienstes

    (News4Press.com)

    Bürgerarbeit und Arbeitsdienst ist eine Bezeichnung für sehr unterschiedliche Konzepte zur Ausübung von Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, für die kein regulärer Arbeitsmarkt besteht. Der diesbezügliche Sprachgebrauch ist im einzelnen uneinheitlich. Teilweise wird darunter eine freiwillige Tätigkeit verstanden, teils aber auch die Zuweisung einer Maßnahme, die im Falle der Weigerung des Betroffenen mit für ihn nachteiligen Sanktionen bewehrt ist. Im letzteren Fall handelt es sich um ein Konzept der sogenannten Workfare, das darauf abzielt, die Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zu aktivieren und in einer gemeinnützigen Arbeit auf kommunaler Ebene einzusetzen.

    Der DGB und die Linkspartei kritisieren die verpflichtende Bürgerarbeit und vergleicht sie mit dem Reichsarbeitsdienst. Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) war eine Organisation des nationalsozialistischen Machtapparates im Deutschen Reich der Jahre 1933–1945. Ab Juni 1935 musste dort jeder junge Mann eine sechsmonatige, dem Wehrdienst vorgelagerte Arbeitspflicht im Rahmen eines Arbeitsdienstes ableisten. Ab dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der Reichsarbeitsdienst war ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und des nationalsozialistischen Erziehungssystems.

    Der Reichsarbeitsdienst wurde für verschiedene Aufgaben eingesetzt. Vor dem Zweiten Weltkrieg befasste er sich mit Forst- und Kultivierungs- sowie Deichbau- oder Entwässerungsaufgaben und Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Ein bedeutender Schwerpunkt war der – allerdings wenig effektive – Einsatz in den Emslandkreisen zur Urbarmachung der riesigen Moor- und Heidefläche (Emslandkultivierung), auf der im Rahmen der Autarkiepolitik neue Höfe entstehen sollten. Bauarbeiten an den Reichsautobahnen gab es nur vereinzelt, z.B. im Raum Frankfurt a.M.; Rodungsarbeiten für spätere Autobahnarbeiten wurden aber in einigen Gebieten Deutschlands ausgeführt. Es wurde auch an militärischen Objekten wie dem Westwall und dem Ostwall gebaut. Dokumentiert sind die Aktivitäten des RAD z. B. auch in eigens dafür hergestellten Fotoalben, die mit „Meine Dienstzeit“ und dem RAD-Emblem versehen waren.

    Im Zweiten Weltkrieg wurde der RAD immer mehr zu kriegswichtigen Bauaufgaben im Umfeld der kämpfenden Truppen herangezogen. Ab 1942 setzte man den Einberufungsjahrgang 1924 beim Ostfeldzug unmittelbar hinter der Front zum Bauen militärischer Anlagen und beim Wege- und Brückenbau ein. Dabei kam es auch zu Feindberührungen mit Menschenverlusten. Im Oktober 1942, nach Ablauf der sechsmonatigen RAD-Dienstpflicht, wurden die in den besetzten Gebieten der Sowjetunion eingesetzten Mannschaftsgrade der RAD-Einheiten fast vollständig in Feldausbildungsregimenter des Heeres übernommen (dort erfolgte die üblicherweise in der Heimat durchgeführte Rekrutenausbildung im besetzten sowjetischen Gebiet; damit vermied man den Rücktransport der Rekruten nach Deutschland und konnte sie gleichzeitig gegen Partisanenverbände einsetzen). Die RAD-Führer dagegen kehrten zurück ins Reich. Ab 1943 wurden keine RAD-Einheiten mehr, wie noch der RAD-Einberufungsjahrgang 1924, an der Ostfront eingesetzt.

    Die Idee eines nationalen Pflichtarbeitsdienstes hatten die nationalsozialistischen Machthaber aus Bulgarien übernommen, das bereits 1920 einen Pflichtdienst eingeführt hatte, zu dem pro Jahr 30 Prozent der Bevölkerung herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Das bulgarische Beispiel war in Deutschland in konservativen, aber auch in weiter links stehenden Kreisen beachtet worden, wo besonders der Effekt der staatsbürgerlichen Erziehung aber auch der körperlichen Ertüchtigung Anklang fand. In Deutschland führte die Regierung Brüning 1931 einen „Freiwilligen Arbeitsdienst“ ein, der zum Abbau der hohen, durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Arbeitslosigkeit dienen sollte. Die Maßnahme hatte wenig Effekt, die entstandenen Lager wurden zum Teil als paramilitärische Ausbildungslager für republikfeindliche Kräfte missbraucht, wie zum Beispiel beim Freiwilligen Arbeitsdienst der Stadt Coburg.

    Nach der Machtübernahme Hitlers wurde Franz Seldte, ehemaliger Führer des Stahlhelm-Verbandes, zum Reichsarbeitsminister bestellt und ihm Konstantin Hierl als Staatssekretär beigeordnet. Im Rahmen der ministeriellen Aufgaben erhielt Hierl zugleich den Auftrag, einen freiwilligen Arbeitsdienst zu bilden. Hierl, der seine und die Unabhängigkeit des Arbeitsdienstes anstrebte, die ihm im Reichsarbeitsministerium verwehrt war, suchte die Organisation einem anderen Ministerium anzugliedern, wo sich seine Vorstellungen verwirklichen ließen. Das gelang 1934 bei Wilhelm Frick, dem Reichsinnenminister, der ihm freie Hand ließ. Mit diesem Wechsel erhielt Hierl zunächst den Titel „Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst“, ehe er mit der Umwandelung des freiwilligen Dienstes in einen Pflichtdienst durch das am 26. Juni 1935 erlassene „Gesetz für den Reichsarbeitsdienst“ zum „Reichsarbeitsführer“ ernannt wurde.

    Die Bürgerarbeit und der Arbeitsdienst ist ein Modellprojekt des Bundesarbeitsministeriums zur Integration von Arbeitslosen. In den vergangenen sechs Monaten durchliefen bundesweit 160.000 (17.000 in NRW) Hartz IV-Empfänger eine so genannte „Aktivierungsphase“, durch die sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollten. Die Projektteilnehmer wurden intensiv beraten, qualifiziert und vermittelt. Die „Beschäftigungsphase“, die eigentliche Bürgerarbeit ist jetzt bundesweit gestartet. Dabei werden bundesweit 34.000 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet, in NRW 4.100. Aus dem Bundesetat werden hierfür jährlich 230 Millionen Euro gezahlt, aus dem Europäischen Sozialfonds 200 Millionen.

    Arbeitgeber sind insbesondere Gemeinden, Städte und Kreise, aber auch gemeinnützige Einrichtungen können Bürgerarbeitsplätze schaffen. Wie bei Ein-Euro-Jobs soll die Bürgerarbeit zusätzlich und in öffentlichem Interesse sein. Im Kreis Wesel zum Beispiel werden die Bürgerarbeiter sich um Senioren kümmern und im Tourismus helfen. Die ARGE Köln sieht unter anderem Schulen und Kindergärten als Tätigkeitsfelder. Viele der 27 Jobcenter oder ARGEn, die in NRW beim Modellprojekt mitmachen, können zurzeit aber noch nichts über die genauen Tätigkeiten der Bürgerarbeiter sagen. Ihre Anträge auf die Fördermittel von Bund und EU sind noch nicht bewilligt. Das gilt zum Beispiel für die Jobcenter Kreis Unna und Dortmund. Die Bürgerarbeit beginnt dort später. Eingerichtet werden können die Arbeitsplätze noch bis Ende dieses Jahres, gefördert wird ein Bürgerarbeitsplatz maximal drei Jahre.

    Nein. Das Bundesarbeitsministerium betont, dass auch hier das Prinzip „Fordern und Fördern“ gelte. Wer einen Bürgerarbeitsplatz ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gekürzt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert dies und hielte freiwillige Teilnahme für Erfolg versprechender. Bürgerarbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig und sollen prinzipiell nach Tarif bezahlt werden. Die Förderzuschüsse werden an den Arbeitgeber gezahlt. Dieser erhält 1.080 Euro monatlich für einen Bürgerarbeitsplatz mit 30 Wochenstunden und 720 Euro bei einer 20-Stundenwoche (jeweils inklusive Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung).

    Der Bürgerarbeiter soll für eine 30-Stundenwoche mindestens 900 Euro brutto pro Monat erhalten. Davon muss er seinen Anteil zur Sozialversicherung und Steuern zahlen. Übrig blieben dann etwa 730 Euro. Dieser Betrag wird auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. Wie viel die Bürgerarbeiter am Ende tatsächlich verdienen, lässt sich im Moment nicht sagen. Laut Bundesarbeitsministerium soll zwar Tariflohn gezahlt werden, jedoch mit Ausnahme der Beschäftigungsverhältnisse, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterliegen. Das dürften allerdings die weitaus meisten Stellen sein. Die Gewerkschaft Verdi ist damit nicht einverstanden. Zurzeit verhandeln die Tarifvertragsparteien über die Anwendung des TVöD.

    Zwar besteht Sozialversicherungspflicht, allerdings mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Das heißt, wer nach drei Jahren Bürgerarbeit wieder arbeitslos ist, fällt zurück auf Hartz IV und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Bürgerarbeit ist sozialversicherungspflichtig, ein Ein-Euro-Job nicht. Bürgerarbeit läuft in der Regel länger als Ein-Euro-Jobs. Laut Bundesarbeitsministerium ist die „Aktivierung“, also die Betreuung durch die Jobcenter, im Vorfeld der Bürgerarbeit sehr intensiv, Ein-Euro-Jobs liefen hingegen häufig ohne vorherige Aktivierungsphase. Ebenfalls nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums wird die Entlohnung der Ein-Euro-Jobs oftmals nicht als „fair“ wahrgenommen, das soll sich bei der Bürgerarbeit ändern.

    Helga Spindler ist Professorin am Institut für Soziale Arbeit und Sozialpolitik der Uni Duisburg-Essen. Sie kritisiert: „Bei der Bürgerarbeit handelt es sich um eine Art Ein-Euro-Job. Die Bürgerarbeiter erhalten nach der bisherigen Planung des Ministeriums keinen leistungsgerechten Lohn und erwerben keine existenzsichernden Rentenanwartschaften. Es besteht wie beim Ein-Euro-Job auch die Gefahr, dass durch die Bürgerarbeit reguläre und regulär bezahlte Arbeitsplätze verdrängt bzw. nicht neu eingerichtet werden.“ Helga Spindler bemängelt auch die fehlende Perspektive: „Man stellt Leute drei Jahre lang für wenig Geld ein, der Arbeitsmarkt erhält dadurch jedoch keine neuen Impulse.“ Auch die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit warnt vor zu hohen Erwartungen. Im Vorfeld des Modellprojekts Bürgerarbeit habe es in Sachsen-Anhalt einen Pilotversuch gegeben. Nur etwa zehn Prozent der dortigen Bürgerarbeiter hätten nach Ablauf des Programms eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. (mit Auszügen aus wikipedia und dpa)

    freier Journalist EPF
    Johannes Schumacher
    Am Stadtrain 28a
    41849 Wassenberg
    Tel:024329335022
    johannes19520@googlemail.com

    Antworten
  8. Deutschland hat wieder seine Untermenschen die als billige Arbeitskräfte den Bonzen zum Reichtum verhelfen sollen wärend sie selber auch noch zum Erhalt ihrer Armutzgrenze jeden Dreck machen müssen !!Ebenso diese seltsamen Lehrgänge die nur einen Sinn haben nämlich den,den Betreibern Geld für diesen Schwachsinn in die Taschen zu scheffeln.So macht man auf Kosten der Arbeitslosen auch noch Profiet,zum Einen sind sie dann nicht mehr arbeitslos und verschwinden aus der Statistik und zum Andern stehen sie unter Kontrolle der ARGE,-zumindest für acht Stunden am Tag.Das jeder Arbeitsloser auch eine eigene,persönliche Ursache haben könnte können sich diese Herrenmenschen erst garnicht vorstellen und wollen es auch garnicht.Als Arbeitsloser ist man Eigentum der Polit,- und Wirtschaftsmafia,es ist einfach ein Unding wenn man z.B.die Hilfe kürzt obwohl weniger wie wenig eh nicht mehr geht weil dies das Minimum zum Überleben dastellt und selbst das ist noch zu wenig !!Juristisch ist der Tatbestand von Erpressung oder Nötigung,Körperverletztung und der Verstoß gegen meine angeblichen Menschenrecht erfüllt !!
    Aber wie es so in diesem Land ist,hier hat man jede Menge Rechte,-solange man nicht auf die Idee kommt diese auch in Anspruch zu nehmen !!!

    Antworten
  9. Hallo ALG II-Empfänger,

    …Sanktionen sind absolut gesetzeswidrig!
    Verbindet die Artikel 1,2,12 und den Art.20. des Grundgesetzes und schreibt Widersprüche und klagt.
    Wir sind nicht nur moralisch, sondern auch noch
    verfassungsgeregelt im Recht.
    Der Staatsterrorismus will gerade ein Sklavenhalter-
    system zementieren.(Verfassungsschutz aufgepasst!!!)
    Widerstand gegen Wirtschaftsfaschismus und Sozialrassismus
    ist das Gebot der Stunde.
    Entweder retten wir mit aller Kraft das Grundgesetz oder
    wir müssen diesen kranken, ausbeuterischen Kapitalismus
    Geschichte werden lassen.
    Es gibt immer eine Alternative!
    Die Medienmanipulation haben wir längst durchschaut.
    Die Mitarbeiter der ARGEN haben nur eine Chance…nämlich
    wenn sie das tun, was die „KUNDEN“ können und wollen.
    Denkt darüber nach,was Mitarbeiter der ARGEN hauptsächlich
    leisten…..verwalten und sanktionieren und dafür werden
    sie besser bezahlt als wir HARTZ-IV`ler.
    Deren Arbeit ist zur Kontraproduktivität verdammt.
    Fragt die Mitarbeiter ob sie tatsächlich der Meinung sind,
    daß sie mehr leisten,als der schwächste von uns.
    Apropos sozial schwach…sog.sozial schwache gibt es in allen
    Bevölkerungsschichten. Wir dürfen uns pauschal niemals mehr so betitulieren lassen.
    Wir sind bestenfalls finanzschwach und wirtschaftlich benachteiligt.
    Sanktionen sind verfassungswidrig!!!
    Wir sammeln unseren Mut, wir werden kämpfen und am Ende
    werden wir gewinnen.
    Ab sofort dürfen wir nicht mehr zulassen, daß unsere
    Menschenrechte mit Füssen getreten werden.

    Liebe Grüße an alle Unterdrückten und Ausgebeuteten

    Sven Schilling

    betitulieren lassen.

    Antworten
  10. Man muß was tun gegen die Sanktionen. Es werden gerade bei den unter 25 Jährigen sehr schnell und mit absicht in den
    ALG 2 Gesetzen vom „Staat“ festgelegt,die 100% Sanktion
    gefördert. D.h. die Miete, das wichtigste im Leben,ist dann
    gestrichen und die Vermieter werden somit höflichst vom Staat
    aufgefordert(Angestachelt) uns auf die Straße zu setzen !!!!!
    Dann: Keine Krankenversicherung (Und die schicken auch vom Staat gefördert mal ganz schnell das Zollamt Stralsund und wollen den „Entgangenen Krankenkassenbeitrag Pfänden“, was fürn Hohn. Und weiter keine Wohnung..leider nicht mehr erreichbar für die ARGE also: keine Zahlungen mehr !!!

    Hässlicher kann eine Sozialstaatfratze nicht sein !!!

    Und nun zum Wehren: Es gibt eine Richterspruch aus 2/2010
    vom BSG(also für alle Bundesländer gültig !) B 14 AS S3/08 R
    der besagt inhaltlich: Es rechtnicht aus ein Sanktionsbeschluß mit einer Reeihe bloser aufzählung von
    Gesetzen zu schicken, sondern es ist ein schwerwiegender Ein-
    griff den Leistungsentzug und desshalb muß mit dem jenigen
    vor Entzug und sein persönlicher Fall und seine Auswirkungen
    gesprochen werden !!!
    Das machen die Argen bis heute noch nicht, also Wiedersprechen ohne ende, die kann man auch nach dem Monat Fristablauf nach § 44 SGB X fordern und dann neu Wiedersprechen und dann beim Sozailgericht klagen und zwar
    rückwirkend für Sanktionen bis 3 jahre zumindestens im o.g.
    Fall bis 2008.
    Mit freundlichen Gruß an die Argen !

    Antworten
  11. Ich habe zurzeit das problem mit einer sanktion,die ARGE hat mir das komplette geld gestrichen inkl. miete,hab jetz schon mietschulden in höhe von knapp 1000euro ganz zu schweigen von den anderen rechnungen (strom,i-net etc.) nur weil mich der chef gekündigt hat und ich nicht der meldepflicht nachgekommen bin,obwohl er gesagt hat,dass er das übernimmt.jetzt steh ich da,mein vermieter hat schon mit fristloser kündigung gedroht und dann hab ich bald mehr kein dach über den kopf. Für mich ist das ganz klar verfassungswidrig,weil es ist eine verletzung der menschenrechte. Zu hitlers zeiten hätte es sowas nicht gegeben. peace

    Antworten
  12. also heisst das im klartext das eine sanktion der KdU ( kosten der unterkunft) rechtswidrig ist?? vom prinzip habt ihr echt recht. normal ist das ein nehmen der bürgerrechte und ein endziehen der lebensgrundlage… darf man in einem sozialstaat jemanden die kompletten kosten streichen? ich meine mit essensgutscheinen kann man keine miete zahlen!!!ist das nicht eine verletzung der menschcenrechte?? wenn man also obdachlos wird wegen einer KdU sanktion ist alles in ordnung? und das in einem staat wo jedem ein dach überm kopf zu steht?? mhm … alles sehr komisch! würde mich über eine detalierte und einfach ausgedrückte antwort freuen :D

    Antworten
  13. So wie es ausschaut, bewegt sich unsere Regierung ins vierte Reich… und wenn man bei Youtube „Besoffen im Bundestag“ eingibt, dann wird schnell klar wofür die monatlich 6686 € bekommen und weshalb jede Sekunde 4490 € Zinsen fällig werden für die Finanzagentur BRD GmbH…

    Antworten
  14. Hallo,
    ja ja sowas kenne ich sehr gut. Sanktionen.
    Aber ich lasse mir nichts gefallen.
    Das hat die frühere Stasi nicht geschafft und die Heutige erst Recht nicht.
    Unsere Verfaasung ist doch nur noch ein Witz.
    Es hält sich keiner dran und die da ganz oben erst Recht nicht.
    Alle Macht geht vom Volke aus.
    Nur das Volk wird erst garnicht gefragt.

    Antworten
  15. Hay! Was da zur Zeit von dieser Regierung zu höhren ist lässt mich sauer aufstoßen,da wird ein Urteil gefällt. Man stellt fest das die ganze Scheiße Grundgesetzwiedrig ist,und diese verkackte Regierung will die Sätze auch noch kürzen.Oder es werden für Städter höhere und für Ländler niedrige Sätze Berechnet.Na sagt mal Denken die da oben das wir total Verblödet sind,wenn die vom Lande Einkaufen,zum Arzt ect.müssen kostet das denen ja wohl mehr als dem Städter der alles Zentral hat.Außerdem sind die Ländler genau solche Menschen wie diese aus der Stadt,oder werden die vom Land als Aussässige angesehen.Es ist zum Kotzen wie man mit uns um geht.

    Antworten
  16. sanktionierungen

    sanktionierungen sind einschränkungen die in die bürgerlichen rechte eingreifen.und im prinzip unzulässig,da sie zwang ausüben und allein den mitarbeiteren der argen unterliegen.
    bap pur!Kristallnacht!hartz4 ist nichts anderes als die moderne form eines progroms.du verlierst den anschluss
    und lebst wie ein eingesperrter ohne gitter.die mauern um dich herum,sind aus geld gebaut,dass man dir verweigert.egv`s sind die moderne form des im dritten reich eingeführten arbeitsdienstes.neoliberal heißt heute rechts vom rechten rand!!!auch datenschutz gilt für hartz4 empfänger nicht mehr.wann heften sie uns den stern an die brust?
    ich steh hier für all die schwachen,
    werde druck dem staate machen.
    aufbegehren ohne zagen,
    und die ganze wahrheit sagen!!!
    denn:
    recht ist nicht gleich recht,
    auch wenn ihr gerne davon sprecht.
    die armen sind oft angeschissen,
    weil sie das recht auf recht vermissen.
    WANN ENDLICH WEHRT IHR EUCH?
    rolf helfers

    Antworten
  17. fazit einer studie
    der § 31 SGB 2 ist in seiner aktuellen fassung nicht mit dem grundgesetzvereinbar ist.der § 31 sgb 2 verstößt in seiner aktuellen fassung gegen das gleichbehandlungsgebot.eine leistungskürzung welche die kosten der unterkunft nach § 22sgb 2umfasst ist unzulässig. eine leistungskürzung welche die kosten der lebenshaltung nach § 20 sgb 2 umfasst ist unzulässig sofern nicht in ausreichendem umfang sichergestellt wird das der grundbedarf nach §20 sgb 2 anderweitig durch sachleistung sichergestellt ist . abschließend bleibt festzustellen das mit der gegenwärtigen fassung des § 31sgb 2 der staat gegen art. 1 abs. 1 und 2gg. art. 2 abs. 2 gg. art.3 abs.1 gg. art.6gg. art.13abs. 1gg. art.20 abs.1 gg. art.25gg. verstößt und damit dem bedürftigen defacto seine staatsbürgerlichen rechte zwangsweise aberkannt.mein fazit ein hungertoter sowie in speyer reicht noch nicht für die politik sind wir ein unerwünschtes übel. wir sollten es uns nicht mehr gefallen lassen

    rudolf

    Antworten
  18. RUDOLF WOLFF 14.10.09
    laut urteil vom bundesverfassungsgericht 12.05.2005 akz.
    1BvR 569/05 sind sanktionen verfassungswidrig, mein rat, bildet eine intressen gemeinschaft und klagt gegen rechtswidrige sanktionen.

    rudolf

    Antworten
  19. Es wird sich nichts ändern bei Hartz IV, im gegenteil die ARGE
    treibt es mit den Menschen. Ein Hartz IV Empfänger hat doch nichts zu melden auf der ARGE, die ARGE befield und der Bürger hat das zu machen was die ARGE sagt.
    Mann sollte lieber die Schulungs-Therapien abschaffen und für das sinnlos raußgeschiessene Geld in die Firmen stecken, damit endlich Arbeitsplätze geschaffen werden.
    Die ganzen Schulungs Activecenter sind Müll, was soll da ein Hartz IV – Empfänger dort lernen. Wenn mann das sieht im Wald spatzieren gehen, ins Museum gehen und dann noch Gewissens Training da kommt man sich vor wie in der Schroht-Mühle. Dafür hat die ARGE diese Fördergelder, man sollte mit diesen Geld lieber Firmen fördern damit die Menschen wieder Arbeit bekommen und nicht sonne Schulungs Activecenter schaffen.

    Antworten
  20. Die sanktionieren für jeden scheiß, sei es sogar um eine unverbindliche Absprache. Es geht hier einzig und allein um die Zwangsdisziplinierung von Hartz IV-Betroffenen. Die sollen gefälligst springen, wenn die ARGE das will – nur darauf zielt es ab. Um wirkliche Hilfe oder ernstgemeinte Jobangebote (angeboten erden nur Zeitarbeit, Ein-Euro-Jobs oder irgendwelche krummen „Arbeitsgelegenheiten“).

    Und du, Micha, läßt dich wohl auch von dem Bild blenden, dass die Medien suggerieren! Und außerdem: wenn du Unterhalt zahlst, zählt das als Einkommen und das riecht danach, als wenn jemand die ARGE bescheißt. Und nochmal laut erwähnt: solche „schmarotzer“ sind nur 10% von den Bezeiehern. Die meisten wollen eine Arbeit, aber nicht „irgendeine“. Anfang 2002 hat es Bert Rürup noch so ausgedrückt: „man will ja gerade nicht, dass man den erstbesten Job annimmt, weil es zu einer – wie der Ökonom sgat – Vernichtung von Humankapital führt (…) Eine gewisse Suchdauer muss man zugestehen“
    Vorausgegangen war eine unmaßgebliche Meinung von IHK-Präsident Ludwig Georg Braun, der verlauten ließ, man köönne eigentlich jeden Job annehmen. Und ausgesprochen hat er das, was heute bei der ARGE an der Tagesordnung ist: saktionieren bei Ablehnung eines Job-„angebotes“ (per Definition kann man ein „angebot“ ablehnen!)

    Antworten
  21. NACH DER TRENNUNG VON MEINER FRAU,DIE ES VORZOG(mit meinem sohn 10j) MIT EINEM BEREITS SEIT LÄNGEREM VON HARTZ4 LEBENDEN (arbeitsfähig)MANN IHR IHR LEBEN ZU VERBRINGEN, CLEVERER WEISSE IN GETRENNTEN WOHNUNGEN.FINANZIERE ICH NUN DURCH HOHE UNTERHALTSZAHLUNGEN
    3MENSCHEN EIN LEBEN OHNE GROSSE ANSTRENGUNGEN.MEINE BEI MIR
    GEBLIEBENE 16JÄHRIGE TOCHTER FINANZIERT IHRE WÜNSCHE DURCH EINEN NEBENJOB NACH DER SCHULE(GYMNASIUM).WO BLEIBT DA NOCH VERSTÄNDNIS FÜR HARTZ4 EMPFÄNGER,

    Antworten

Schreibe einen Kommentar