Kindergeld hat Vorrang

Eine positive Nachricht gibt es für Kindergeld-Empfänger zu vermelden. Ein Kind, das in der Zeit zwischen Lehre und Studium gut verdient, kann davor und danach dennoch grundsätzlich Kindergeld bekommen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster unter dem Aktenzeichen 1 K 4425/08 Kg. AO. Im zu entscheidenden Fall hatte die Tochter des Klägers nach der Ausbildung zur Versicherungskauffrau kurze Zeit in dem Beruf gearbeitet, ehe sie ein Studium begann. Ihr Jahreseinkommen überschritt den gesetzlichen Höchstbetrag von 7680 Euro. Daraufhin wollte die Familienkasse das Kindergeld für das ganze Jahr nicht zahlen. Das sah das Finanzgericht Münster anders. Allerdings hat es die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Der Bundesfinanzhof könnte somit anders entscheiden und das Urteil aufheben.

1 Gedanke zu „Kindergeld hat Vorrang“

  1. Hallo,

    ich hätte da noch ne Frage zu o.g. Urteil: Ich habe aufgrund des Urteils Widerspruch bei der Familienkasse eingelegt, da ich auch im Feb/Mär 2007 kein Kindergeld bekommen habe zwischen Ausbildung und Studium. Jetzt schreibt die Familienkasse ich hätte zu spät Widerspruch eingelegt, da der Antrag ja schon 2 Jahre zurückliegt. Aber das Urteil war ja erst im März 2009!!! Hab ich da noch Chancen? Danke im voraus für eure Hilfe….

    Antworten

Schreibe einen Kommentar