Die BA, die Bundesagentur für Arbeit, mit ihren örtlichen Arbeitsagenturen erfüllt ihre Sicherungsfunktion im Fall der Arbeitslosigkeit nicht mehr in genügendem Mass. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Danach hat die BA im Jahr 2009 so wenig Arbeitslosengeld gezahlt, wie seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr. Di Leistungen aus der sozialen Arbeitslosenversicherung erfüllten damit ihren Zweck nicht mehr, nämlich Arbeitslose abzusichern. Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld hätten nur noch weniger als die Hälfte der Arbeitslosen. Hinzu käme, dass die Versicherungsleistungen in der Vergangenheit stark gesunken sei, und zwar in dem Maß, dass zum Anspruch auf Arbeitslosengeld ein Anspruch auf Hartz 4 treten musste.
Fakten: Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) hat, wer arbeitslos ist und in den vergangenen 2 Jahren seit Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hänft von Alter und Beschäftigungszeit ab und variiert zwischen 6 Monaten und einem Jahr. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60 Prozent des Nettolohns, für unterhaltsverpflichtete Familienernährer 67 Prozent. Nach Beendigung der Arbeitslosengeldzahlung ist ein Anspruch auf ALG 2 gegeben, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4. Es ist keine Versicherungsleistung, sondern wie die Sozialhilfe eine Sozialleistung, die Bedürftigkeit zur Anspruchsvoraussetzung hat.
Die Gewerkschaftsstudie stellt fest, dass die BA seit 2004 immer weniger für Arbeitslosengeld ausgebe. De facto habe sich der Betrag über die Hälfte verringert. Der Hintergrund sei die Agenda 2010, die die die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere gekürzt habe. Zahlte die Arbeitsagentur im Jahr 2004 noch 29 Milliarden Euro aus, waren es im Jahr 2008 nur noch 13,9 Milliarden. Im Jahr 1992 war die Arbeitslosigkeit noch deutlich niedriger als 2008. 1992 habe man jedoch 2,3 Milliarden Euro mehr an Arbeitslosengeld ausgegeben wie 2008. Der Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen werde. Eine der Ursachen sei, dass der Anteil der Jobsuchenden, die Arbeitslosengeld I bekommen, in den vergangenen Jahren stetig gesunken ist.
Aktuell bekommen nach der DGB-Untersuchung weniger als 30 Prozent der Arbeitslosen das Arbeitslosengeld I. Die meisten Menschen ohne Arbeit hätten nur einen Anspruch auf ALG 2. Vergleicht man danach mit 1992, so sieht man, dass seinerzeit etwa 56 Prozent der Arbeitslosen Arbeitslosengeld erhielten. Besonders markant seien die Fälle der älteren Arbeitslosen. Die Zahl der älteren Arbeitslosengeld I Anspruchsberechtigten sei im Jahr 2008 um 21,6 Prozent zurückgegangen. Bei Hartz IV sei hingegen nur eine Rückgang um 6,6 Prozent festzustellen gewesen.
Eine andere Ursache für die geringe Zahlung von ALG 1 ist nach der Studie die geringere Höhe der Arbeitslosengeld-Leistung. Im Jahr 2008 erhielt ein Arbeitsloser durchschnittlich 733 Euro im Monat – 17 Euro weniger als 2007 und 30 Euro weniger als 2006. Im Gegensatz daszu habe sich die Kaufkraft des ausgezahlten Arbeitslosengeldes in den letzten Jahren verringert. Deshalb liege das Arbeitslosengeld I in vielen Fällen unterhalb des Existenzminimums. So erklärt es sich, dass 97.000 Personen im September 2008 zusätzlich einen Antrag auf Hartz-IV-Leistungen stellen mussten. Jeder neunte Bezieher von Arbeitslosengeld I muss ergänzend auf Hartz IV zurückgreifen.
Als Konsequenz aus seiner Untersuchung fordert der Gewerkschaftsbund eine Änderung bei den Anspruchsfristen. Nicht nur, wer in den vergangenen zweich Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war solle einen Anspruch haben, sondern diese Frist müsse auf 3 Jahre ausgedehnt werden.