Elterngeld: Elternzeit auf dem Vormarsch

Elternzeit oder Teilzeitarbeit in der Elternzeit ist grundsätzlich ein Anspruch, der vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden kann, wenn der Arbeitgeber dem Wunsch nach Elternzeit widerspricht. Denn der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Gründe anführen, um dem Vater oder der Mutter ihren Wunsch zu versagen.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass die betrieblichen Gründe das Interesse des Arbeitnehmers an Elternzeit übersteigen müssen. Nur in seltenen Ausnahmefällen sei dies der Fall. Es sprach einem Firmenberater sogar Schadensersat zu, weil ihm die Firma eine Teilzeitstelle verwehrte und ihn dadurch zwang, ganz aus dem Job auszusteigen. Die Entschädigung erreichte in etwa die Höhe des Gehalts, die der Arbeitnehmer in Teilzeit verdient hätte.

Beruf und Familie sin in Deutschland für viele Eltern schwer zu vereinbaren. Besonders Frauen bedauern sehr oft, dass sie nach der Geburt ihrer Kinder den Anschluss im Job verlieren. Und Männer treffen häufig auf den Widerstand ihrer Arbeitgeber.

Die Bertelsmann-Stiftung führte jüngst eine Umfage zum Elterngeld und Familienauszeit durch. Diese ergab, dass junge Männer mit Hauptschulabschluss, nämlich 70 Prozent von ihnen, die klassische Rollenverteilung in der Ehe bevorzugen. Bei jungen Männern mit Abitur vertreten lediglich 30 Prozent dieses traditionelle Rollenbild von Mann und Frau. 70 Prozent wollen auch ihre Kinder betreuen.

Jungen Frauen hingegen möchten zu 90 Prozent finanziell unabhängig von Mann sein.

Im späteren Arbeitsleben sieht es anders aus. Die Realtiät holt die Wunschvorstellungen der Schulabsolventen ein.  Unzufriedenheit mit den Arbeitszeiten ist die Folge. Paare würden ihre Arbeitszeiten gerne gleichmäßig untereinander verteilt wissen. Doch der Arbeitsalltag kann dies nicht verwirklichen, da die Arbeitskultur in Deutschland traditionell gewachsen ist. Entweder ist ein Arbeitnehmer in Vollzeit 40 Stunden pro Woche für die Firma verfügbar oder er wird – wenn er Teilzeitambitionen hat, zum Angestellten zweiter Wahl.

Kein Wunder, dass die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Deutschland immer wieder schlechte Noten beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf erteilt. Alles jedoch wird nicht negativ bewertet. So werde die Kinderbetreuung ausgebaut, das seit Januar 2007 gezahlte Elterngeld sei auch für Väter attraktiv – und es liefere überdies einen Anreiz zur schnellen Rückkehr in den Job, denn Elterngeld wird nur maximal 14 Monate gezahlt. Vielleicht ist damit das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in ein paar Jahren keines mehr. Das bleibt zu hoffen.

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