Berliner Landesarbeitsgericht wehrt sich

Das Berliner Landesarbeitsgericht hat in scharfer Form die Kritik von Bundestags-Vizepräsident Thierse an seinem Kassiererin-Urteil zurückgewiesen. Die Präsidentin des LAG erklärte, dass Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten Deutschlands, in keiner Weise hinnehmbar seien. Unterstützt wurde das Landesarbeitsgericht vom Berliner Anwaltsverein, der den Bundestags-Vizepräsidenten zum Rücktritt aufforderte. Thieres hatte geäußert, dass das Urteil ein barbarisches von asozialer Qualität sei. Das Berlin Landesarbeitsgericht hatte die firstlose Kündigung einer langjährig angestellten Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für rechtmäßig erklärt.

1 Gedanke zu „Berliner Landesarbeitsgericht wehrt sich“

  1. Sind das nicht Urteile gegen die Würde des Menschens. Geld, egal in welcher Höhe, besitzt eine höhere Wertigkeit als die Würde eines Menschens. In welch einer verabscheuende Weise Urteile durch unsere Gerichte gegen Bagatellvergehen gefällt werden ist unglaublich. Auch ein Gericht hat in seiner Urteilsverkündung die Schadensbegrenzungspflicht einzuhalten. Durch eine Kündigung entsteht ein Schaden, der in keiner Weise zum Verhältnis der Tat steht. Durch die Rüge von Bündesvize Thierse wird noch einmal deutlich, dass sich die Deutschen Gerichte für unfehlbar halten. Dieses Phänomen ist wohl Bestandteil der deutschen Biografie

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