Einer Kassiererin in einem Supermarkt kann wegen einer Unterschlagung von 1,30 Euro Pfandgeld fristlos gekündigt werden. Dies entschied in einem aktuellen Fall das Berliner Landesarbeitsgericht. Der Fall: eine 50jährige Kassiererin soll zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen haben. Sie war bereits seit über 30 Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Ein unbekannter Kunde hatte die Pfandbons über insgesamt 1,30 Euro in der Supermarktfiliale liegen gelassen.
Die Richter des Berliner Landesarbeitsgerichts sahen es als erwiesen an, dass die Kassiererin die Pfandmarken für sich selbst einlöste. Eine Kassiererin müsse unbedingt Zuverlässigkeit zeigen, begründete das Gericht sein Urteil. Im vorliegenden Fall sei der Vertrauensverlust umso gravierender, als die Kassiererin falsche Angaben gemacht habe. Az: LAG Berlin, 7 Sa 2017/08.
Hintergrund: Kündigungsrecht
Das Arbeitsrecht ist sehr streng, wenn es um Verfehlungen von Arbeitnehmern geht, insbesondere, wenn das Strafrecht berührt ist. Das Arbeitsrecht kennt auch die Fallgruppe der Verdachtskündigung. Beispiel: wer privat telefoniert, kopiert oder Arbeitsmaterial ohne Erlaubnis des Arbeitgebers mit nach Hause nimmt, muss mit einer Kündigung rechnen, auch wenn der Wert des Arbeitsmaterials nur sehr gering ist. Im Vordergund steht nämlich nicht dieser Wert sonder das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die Frage, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung noch zumutbar ist.