Studiengebühren rechtmässig

Die Studiengebühren in Baden-Württemberg in Höhe von 500 Euro je Semester sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim rechtmäßig. Das Urteil unter dem Az: 2 S 1855/07 statuierte, dass die Studiengebühr, also der Semesterbeitrag, sozialverträglich sei. „Das Recht des Einzelnen, zum Hochschulstudium seiner Wahl zugelassen zu werden, beinhaltet nicht den Anspruch, kostenfrei studieren zu dürfen“ hieß es in der Urteilsbegründung des obersten Verwaltungsgerichts von BW. Die Richter verwiesen auf die Möglichkeit ein Studien-Darlehen, einen Bildungskredit aufzunehmen. Des weiteren seien Regelungen zur Befreiung von der Studiengebühr vorhanden. Da die Angelegenheit jedoch grundsätzliche Bedeutung habe, ließen die Richter die Revision zum Bundesveraltungsgericht zu. (i.k.)

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