Versorgungsausgleich wird reformiert

Der Versorgungsausgleich soll neu geregelt werden. Das neue Recht des Versorgungsausgleichs soll am 1. September 2009 in Kraft treten.

Das Reformgesetz, das der Bundestag nun verabschiedet hat, bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats. Die Reform will erreichen, dass jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht zwischen den Ehepartnern gesondert im jeweiligen Versorgungssystem geteilt wird. Durch diese Teilung bekommt der jeweils berechtigte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger des jeweils verpflichteten Ehegatten. Dies wird als Grundsatz der „internen Teilung“ bezeichnet. Das bisherige und auch fehlerhafte System der Verrechnung aller Anrechte und des Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung wird abgeschafft. Dann können ebenfalls die Anrechte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden. Nachträgliche Ausgleichs- und Abänderungsverfahren werden nicht mehr gebracht.

Eine sog. externe Teilung“ erfolgt nur noch ganz ausnahmsweise. Die ausgleichsberechtigte Person muss zudem zustimmen bzw. es dürfen bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten sein. Die Teilung erfolgt dann nicht intern beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten, sondern extern durch zweckgebundene Abfindung und Einzahlung dieses Kapitalbetrages bei einem anderen Versorgungsträger. Die Person, die ausgleichsberechtigt ist, kann dann entscheiden, ob eine für sie bereits bestehende Versorgung aufgestockt oder eine neue Versorgung eingerichtet werden soll.

Es wird aber auch Fallgruppen geben, in denen ein Versorgungsausgleich nicht mehr erfogt, etwa bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren. Ausnahme: ein Ehegatte beantragt die Durchführung. Auch dann, wenn es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte geht oder sich auf beiden beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte ergeben, soll das Familiengericht gleichfalls von der Durchführung des Versorgungsausgleichs absehen. Nach der Reform haben Eheleute zudem einen weiteren Spielraum, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu treffen. Dadurch können sie ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen ordnen.(s.m.)

5 Gedanken zu „Versorgungsausgleich wird reformiert“

  1. Warum wird eine Berufsunfallrente (BG) mit der Altersrente
    LVA angerechnet.Arbeitsunfall heute nach 38 Jahre arbeit
    mit 70 % KB
    werde ich bestraft das ich gearbeitet habe.

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  2. Es ist eine Schande für die Politik, wie mit den zu DDR-Zeiten Geschiedenen verfahren wird, die heute immer noch für eine „spezialgesetzliche Regelung“, wie im Einigungsvertrag formuliert, kämpfen müssen. Offensichtlich war den Herren bekannt, daß sie uns die DDR-Regelungen genommen, aber die Westdeutschen vorenthalten haben. Für uns Frauen bestanden in der DDR ganz andere Absicherungen, die den fehlenden Versorgungsausgleich ersetzten. Heute müssen wir Frauen leider erkennen, daß unsere Familienarbeit im Gegensatz zu den westdeutschen Frauen bestraft wurde und wir zu den Verlierern der Einheit gehören.

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  3. ich wußte nicht,dass es diese Seite noch gibt.
    Heute ist der 22.3.20011 und es hat sich nichts getan in unserem „rechtsstaat“ Im gegenteil. Rentenerhöhung vor 2 jahren 1 €, laut Fr. zypries braucht es im westen nicht zu geben,was es in der DDR nicht gab.unsere generation wird nicht mehr die Vorzüge des “ goldenen westens“ geniessen dürfen. ich bin aufgefordert worden, das Wohngeld, welches ich 2009 für 18 monate geniessen durfte,dieses geld zurückzuzahlen.ich habe meine Ausschüttung von meinem konto nicht erwähnt.Es ist eine faule geschichte,die noch aufgeklärt werden muß.Es ist und bleibt eine Altenfeindliche Republik.

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  4. Wann wird durch eine geänderte Gesetzgebung endlich die
    Lebensleistung der zur DDR-Zeit geschiedenen Frauen über den
    Versorgungsausgleich anerkannt. Viele von ihnen hatten durch die Kindererziehung, aber auch durch die Qualifizierung ihrer
    Ehegatten die Berufstätigkeit unterbrochen bzw. eingeschränkt
    und müssen heute teilweise große Einbußen bei ihrer Alters-
    sicherung hinnehmen.

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  5. Was geschieht mit den in der DDR geschiedenen Frauen? Es sind 500 000 Frauen betroffen,die teilweise von einer geringen Rente leben müssen. Es wird Zeit, dass endlich Gerechtigkeit in diesen „Rechtsstaat“ eintritt. Gisela Marquardt

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