Scheidung: immer weniger Unterhalt

Nach den Scheidungsstatistiken nimmt die Zahl der Ehescheidungen immer mehr zu, auch die Zahl der Ehen, die nach 15 oder mehr Jahren geschieden werden. Im Jahr 2007 nahmen diese Scheidungen über 40 Prozent aller Scheidungen ein. Ein Viertel der geschiedenen Ehen hatte sogar einen Bestand von über 20 Jahren.
In diesen lang andauernden Ehen liegt meist eine klassische Aufgabenteilung vor: die Frauen kümmern sich um den Haushalt, die Männer um das Geld. Wenn Frauen überhaupt berufstätig sind, dann oft nur in geringem Umfang. Klar, dass die Rückkehr in die wirtschaftliche Selbstständigkeit im vorgerückten Alter nicht einfach ist. Viele der geschiedene Frauen haben deshalb einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Exmann.

Etwa ein Viertel aller Scheidungen betrifft Geschiedene mit Kindern unter 10 Jahren. Auch diese, meistens Frauen, können nicht ohne weiteres ins Berufsleben zurückkehren. Sie haben deshalb einen Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner.
Das gilt auch für die zahlreichen Geschiedenen mit Kindern unter zehn Jahren.

Es sind jedoch – schaut man in die gerichtliche Statistik – weniger als 30 Prozent aller Geschiedenen, die einen Unterhaltsanspruch zuerkannt bekommen. Hinzu kommt, dass viele Frauen von sich aus auf Unterhalt verzichten, da sie sich im gegenseitigen Einvernehmen von ihren Männern trennen.

Das gerade reformierte Unterhaltsrecht in Deutschland verstärkt diese Tendenz. Denn es setzt eindeutig auf die Eigenverantwortung der geschiedenen Partner.

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