Kinder Hartz IV verfassungswidrig

Das Bundessozialgericht (BSG) hat aufgrund eines Vorlagebeschlusses des hessischen Landessozialgerichts entschieden, dass die Hartz IV Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren gegen die Verfassung verstoßen.
Kernaussage des Bundessozialgerichts ist, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend begründet habe, warum die Kinder Hartz IV Regelsätze geringer ausfallen, als die Regelsätze für Erwachsene.

Kläger der beiden Verfahren vor dem Bundessozialgericht sind Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Die Argumentation der Anwälte der Kinder war, dass der Hartz IV Regelsatz für Kinder das Existenzminimum nicht sicherstelle.

Da das Bundessozialgericht eine gesetzliche Vorschrift nicht wegen Verstoß gegen die Verfassung für nichtig erklären kann, sondern nur die Verfassungswidrigkeit feststellen kann, wird es die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage bekommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent und im 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers.

Die konkreten Fälle: Die Arbeitsverwaltung hatte im Jahr 2005 den Klägern eine höhere Regelleistung verweigert und als Bedarf den damals gültigen Regelsatz von 207 Euro im Monat festgelegt. Die Kinder legten dagegen Widerspruch ein und erhoben Klage vor dem Sozialgericht. Dort wurde die Klage abgewiesen. Das Bundessozialgericht gibt mit seiner Entscheidigung vom heutigen Tag den Kindern Recht.

Die Kläger mornierten das Verfahren zur Festlegung der Regelsätze. Darin erkannten sie einen Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes. Kinder werden ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt, so die Kläger. Außerdem bestehe kein sachlicher Grund dafür, dass Kinder von Sozialhilfeempfängern höhere Leistungen erhalten könnten als Kinder von Hartz IV Empfängern.

Auch die Hartz IV Leistungen für Familien werden jetzt vom Bundesverfassungsgericht geprüft: Das Hessische Landessozialgericht hält sie für verfassungswidrig und lässt sie vom obersten deutschen Gericht überprüfen.
„Die Hartz-IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz“, heißt es in einem am 26.01.2009veröffentlichten Vorlagebeschluß, den die den das Hessische Landessozialgericht zur Überprüfung nach Karlsruhe, dem Sitz des Bundesverfassungsgericht, geschickt haben.
Hintergrund ist der Fall einer Familie. Sie hatte wegen zu geringer Hartz-IV-Leistungen Klage erhoben. Für die Eltern war jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 Euro und für die 1994 geborene Tochter ein Satz von 207 Eurobewilligt worden. Nach Ansicht der Kläger ist ihr Existenzminimum mit diesem Hartz IV Regelsatz jedoch nicht gedeckt.
Die Planungen der Bundesregierung zum zweiten Konjunkturpaket sehen eine Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes für Kindervor: Der Koalitionsausschuss hatte sich darauf verständigt, den Satz für Hartz-IV-Kinder von 60 auf 70 Prozent zu erhöhen.

AZ des Bundessozialgerichts in den zwei Urteilen (AZ: B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R)

9 Gedanken zu „Kinder Hartz IV verfassungswidrig“

  1. Es wird Zeit, dass sich das Volk wehrt.
    Nur ihr hattet die Chance und habt sie durch
    die falsche Wahl vertan.
    Nur wählt keine Radikale Partei.
    Geht auf die Straße und ruft wie damals.
    Wir sind das Volk.
    Am 17. Juni 2010 vor dem Reichtagsgebäude.
    Euer Klaus

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  2. ich find es sowas von ungerecht wenn kinder die in einer bedarfsgemeinschaft leben mit den eltern,sich in der lehre befinden,auch hinzugezogen werden von ihrem schon geringen einkommen einen grossen teil abzugeben..was können denn diese kinder dafür dass ihr vater arbeitslos ist?also so wird kein jugendlicher motiviert seine lehre mit freude u spass weiterzumachen..nur ein beispiel:unser sohn ist 18 im 2 ten lehrjahr als koch und arbeitet täglich 9 bis 10 stunden dann für einen hungerlohn..er darf nur einen kleinen teil seines lehrlingsgehaltes behalten..wo soll das denn hinführen noch?wir sind in sorge dass er seine lehre schmeisst.ist das denn politisch so gewollt?und ausziehn in ne eigene wohnung ist ja auch unmöglich..woher soll er denn das geld nehmen.ich hoffe es wird da auch was getan.ich hoffe es melden sich mal ähnlich betroffene eltern hier damit man auch darüber mal ins gespräch kommt.wir müssen uns nur trauen uns zu wehren…

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  3. Hartz 4 ist nicht gerecht alle die das behaupten lügen.
    Es kann nicht gerecht sein dass jemand für nix tun mehr Geld bekommt als jemand der arbeitet.
    Wer arbeiten geht und wenig verdient muss z.B. nach den Heizkosten schauen und sparen. Hartz4 Empfähnger können die Heizung an machen und mit dem Fenster kühlen wenn es zu warm ist.
    Das nenn ich nicht Gerechtigkeit und ewig können wir uns das auch nicht lesten.

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  4. So wie ich es verstehe dient der Hartz4-Satz allgemein zur Existenzsicherung. Meines Wissens wurde er auf Grundlage der Preise vom Jahr 2003 festgeschrieben und ist gekoppelt an die Rentenzahlungen(Erhöhungen). Da es ja etliche Nullrunden seit dieser Zeit bei der Rente gegeben hat, wurde dementsprechend auch der Hartz4-Anspruch nicht geändert, obwohl die Lebenshaltungskosten jedes Jahr nicht unerheblich gestiegen sind. Somit erfüllt diese Sozialleistung seit Jahren nicht mehr die eigentliche Aufgabe, die Existenz zu sichern und ist somit insgesamt zusätzlich zu den Kinderregelsätzen verfassungswidrig.

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  5. wenn es soweit ist und wir mit hartz4 nicht mehr klar kommen, werden meine frau und ich mit unseren beiden kindern 3 und 7 jahre tötliche konsequenzen ziehen !

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  6. und von den 211 euro die meine 16 monate alte tochter bewilligt bekommen hat, wird ihr dann noch 164 euro kindergeld als einkommen angerechnet und abgezogen…

    SAUERREI!!!!

    ich glaube es wird zeit das die bürger in deutschland sich wehren.. damit die da oben mal so richtig angst um ihr leben bekommen…die selbe angst spüren wie ich und millionen anderer die ums überleben kämpfen..so hart sich das anhört…ich weiss nicht wie ich mein kind so durchbringen soll…könnte heulen…

    Mein mann ist 46 gelernter maler und lackierer und findet keinen job mehr…was solln wir nur tun?!

    Weg aus deutschland?! Wie denn? ohne geld!

    ALLES SCHEISSE.. ein anderen ausdruck gibt es dafür nicht!

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