ALG 2 Regelsatz nicht erhoehen?

Hartz IV sollte nicht gedankenlos erhöht werden, das fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von 351 Euro auf die von Sozialverbänden und Gewerkschaften geforderten 420 Euro monatlich würde dazu führen, dass die Zahl der ALG 2 Leistungsempfänger auf zwei Millionen ansteigen würde.
Der Gemeindebund rechnet vor, dass eine solche Anhebung des Hartz IV Satzes für den deutschen Steuerzahler im Jahr wenigstens sechs Milliarden Euro Mehrkosten bedeuten würde. Etwa die Hälfte dieser Mehrausgaben hätten dann die Kommunen zu tragen, und zwar, weil sie für die Unterkunftskosten zuständig seien.
Die Zahlen würden deutlich machen „dass man vor voreiligen Korrekturen im Sozialbereich nur warnen kann, wenn die Gesamtbelastung nicht berechnet wurde“, erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
Aktuell, also Anfang 2009, bekämen 6,6 Millionen erwerbsfähige Menschen Hartz-IV-Leistungen.
Zugleich müsse bedacht werden, dass jede Erhöhung des Regelsatzes den Abstand zwischen Niedrigverdienern und Empfängern von Sozialtransfers immer weiter verringert. Besonders bei Alleinverdienern mit Kindern würde so kaum noch ein Anreiz vorhanden sein, einer niedrig bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen, da die ALG 2 Zahlungen nahezu die gleiche Summe an Geld einbringen würden.
Der Hauptgeschäftsführer des Gemeindebundes forderte, dass bei einer etwaigen Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge der Bund die entstehenden Mehrkosten vollständig tragen müsse.

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