Neues zu Hartz IV 4 im Jahr 2009

Das Jahr 2009 hat begonnen und wurde mit guten Vorsätzen eingeläutet. Doch was änderte sich für Hartz IV Bezieher?

Zunächst ist anzumerken, dass eine neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) mit Wirkung zum 01.01.2009 vom Bundesminister für Arbeit und Soziales beschlossen wurde, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 62 vom 23.12.08.
Dort ist zu lesen:

a) Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für Bewilligungszeiträume, de vor dem 01.01.2009 begonnen haben, bis einschließlich Mai 2009 nicht auf das ALG 2 angerechnet.

b) Komplett gestrichen wird die Anrechnung der Verpflegung bei stationärem Aufenthalt auf das ALG 2. Damit wird eine außerhalb von Arbeitsverhältnissen gewährte Verpflegung nicht mehr auf die Hartz IV Leistungen angerechnet. Diese Änderung gilt rückwirkend zum 01.01.2008!

c) § 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-V wird gestrichen. Dort geht es um Einkommensanrechnung von Kindergeld. Es gilt nun folgende Regelung: Kindergeld für Kinder, das nachweislich an nicht im Haushalt lebende Kinder weitergeleitet wird, wird nun unabhängig vom Alter des Kindes dem kindergeldberechtigten Elternteil nicht mehr als Einkommen angerechnet.

d)  Geldgeschenke an minderjährige Kinder anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe werden bis zu einer Höhe von 3.100 Euro nicht auf die Hartz IV Leistung angerechnet.

e) Taschengeld nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, das ein Teilnehmer an einem Jugendfreiwilligendienst bekommt, wird bis zu einem Betrag von 60 Euro nicht auf das ALG 2 angerechnet. Offen bleibt allderings, ob dieser Betrag auf einen Monat bezogen sein muss bzw in welchem zeitlichen Bezug er überhaupt steht.

f)  Selbstständige können ab dem 1.1.2009 die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für ein überwiegend (also zu mindestens 50 Prozent) betrieblich genutztes KFZ als betriebliche Ausgabe absetzen. Bei privater Nutzung werden diese Kosten um 0,10 Euro/km gemindert.
Die bisherige Regelung, gilt weiter für überwiegend privat genutzte KFZ. Danach können 0,10 Euro/km für jede betriebliche Fahrt als Betriebskosten geltend gemacht werden kann – alternativ die tatsächlichen Ausgaben für Kraftstoff.

1 Gedanke zu „Neues zu Hartz IV 4 im Jahr 2009“

  1. Gibt es einen § auf den ich mich berufen kann wenn ich Einspruch gegen die Anrechnung auf ALG II der Erhöhung des Kindergeldes einlegen will. (WAS ICH AUCH ALLEN ANDEREN BETROFFENEN EMPFEHLE)!
    Wo und von wem wurde folgendes beschlossen?:

    siehe: Neues zu Hartz IV

    a) Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für Bewilligungszeiträume, de vor dem 01.01.2009 begonnen haben, bis einschließlich Mai 2009 nicht auf das ALG 2 angerechnet.

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