Der Existenzminimum-Bericht des Finanzministeriums sieht eine Erhöhung des Hartz IV Regelsatz vor. Gut sieben Millionen Empfänger von ALG II (Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe können in den Jahren 2009 und 2010 mehr Geld erwarten. Es ist eine Anhebung des Hartz IV Satzes, des Regelsatz, um 1,9 und 2,3 Prozent vorgesehen. Die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe ist von der Entwicklung der Bruttolöhne abhängig.
Der steuerliche Grundfreibetrag von zur Zeit 7664 Euro muss hingegen nicht erhöht werden. Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der zur Bestreitung des Existensminimums notwendig ist, nicht zu versteuern ist. Jedenfalls ist keine Erhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich. Möglich ist jedoch, dass er aus politischen Gründen angehoben wird.
Maximal 2,3 Prozent mehr dank steigender Lebenshaltungskosten – dann geht es uns ja richtig gut! Ich weiss nicht, in welchem Wolkenschlösschen unser Finanzminister thront aber wie wÄre es denn mit einer realistischen Berechnung der aktuellen Lebenshaltungskosten?
Bleibt zu hoffen, dass ein höherer Regelsatz in naher Zukunft erfolgreich auf juristischem Wege eingefordert wird. Mittlerweile dürfte sich ja herumgesprochen haben, dass oftmals nicht jener Recht bekommt, welcher recht hat sondern der Recht hat, der richtig klagt.