Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht Alleinerziehender

Der Bundesgerichtshof, BGH, hat in einem Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht die Position der Alleinerziehenden gestärkt. Sie sind nicht generell verpflichtet, sich ab dem dritten Lebensjahr des Kindes einen Vollzeitjob zu suchen, sondern können unter gewissen Voraussetzungen darüber hinaus Unterhalt von ihrem Ex-Partner für die Betreuung erhalten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn vor der Trennung eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bestanden hat. Dann kann sich der Unterhaltsanspruch verlängern. Allerdings nannte der BGH keine konkreten Verlängerungsfristen. Dies müssen nun die Fachgerichte entscheiden; im konkreten Fall das OLG Düsseldorf. Als Grund führte der BGH an, dass eine ganztägige Berufstätigkeit auch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes zu einer Überbelastung des betreuenden Elternteils führen könne. BHG, AZ: XII ZR 109/05

Zur Beachtung: es geht hier nicht um Unterhalt für das Kind, sondern für den ehemaligen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der das Kind, das älter als 3 Jahre ist, betreut.  Der Unterhaltsanspruch für das Kind besteht ohnehin, egal, ob es sich um ein eheliches oder nichteheliches Kind handelt.

Weiterer Hintergrund: In Deutschland sind 1/3 aller Alleinerziehenden arm. Alleinerziehend sind zu 95 Prozent Frauen. Sie sind oft auf Teilzeitjobs angewiesen; Vollzeitjobs sind unrealistisch, da die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder dann nicht lückenlos gesichert wäre.  Auch der im Juni 2008 von der Bundesregierung vorgestellte Armutsbericht weist auf die bedrohliche soziale Situation der Alleinerziehenden hin.

Es gibt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten im Jahr 2006 in Deutschland ca. 1,6 Millionen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Die Mütter machen dabei einen Anteil von 1,5 Millionen aus.  Rechnet man auch die volljährigen Kinder hinzu, so gab es 2,7 Millionen alleinerziehende Eltern.

Schreibe einen Kommentar