Der Chef der BA, der Bundesagentur für Arbeit, bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen der BA und den Kommunen in den Argen, den Arbeitsgemeinschaften, als katastrophal. Er schlägt vor, die BA solle alleine für die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen zuständig sein. Die Kommunen sollten dagegen sozial-integrative Leistungen zur Verfügung stellen, die für die Arbeitsaufnahme wichtig seien, etwa in der Kinderbetreuung. Eine klare Aufgabenverteilung sei das bessere Modell als eine Teilung der Verantwortung zur Hälfte. Die Argen kümmern sich seit der Hartz IV Reform um die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt und um die Leistungen für die Langzeitarbeitslose. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass die bisherige Mischverwaltung gegen das Grundgesetz verstößt.
Der BA Chef sog eine Bilanz, die gemischt ausfiel: Zwar habe sich die Dauer der Arbeitslosigkeit seit 2006 im Durchschnitt auf 3 Monate, also um ein Drittel, verkürzt, aber es seien noch immer 900.000 Menschen bis zu 12 Monaten arbeitslos.
Hallo,
Vor ca. 9 Wochen habe ich ein Wohnungserstausstattungsantrag gestellt, nach 6 Wochen haben sie mir gesagt das ich den Mietvertrag oder die aktuelle Ummeldebescheinigung abgeben muss damit sie sehen das ich wirklich in eine eigene wohnung gezogen bin. Nach 8.Wochen meinten sie sie brauchen die Meldebescheinigung und jetzt nach 9 Wochen haben sie mir gesagt das ich den Antrag in Eisleben stellen muss nocheinmal komplett neu! Weil sie meine Akte nicht mehr nach Eisleben schicke das würden sie nicht mehr machen das ich eine komplett neue akte in Eisleben bekomme! Jetzt frag ich mich ob sie meine akte behalten dürfen denn ich bin nicht mehr in Hettstedt sondern in Eisleben!
Würde mich über schelle antwort hilfe oder tipps freuen!
Lg Patrizia
Ich muß mal anmerken, das seitdem Hartz IV eingeführt wurde der Arbeitslose Betrogen wird.
Denn die RegelsÄtze, die zur Berechnung und Auszahlung kommen sind reinste Lügen, wenn man sich die Bundesdrucksache 206/04 betrachtet.
Nur wer blickt da durch?????
Wenn man schon bei den ganzen Komunen nicht weiß was eine Bundesdrucksache 206/04 ist, wie sollen sie den Kunden (Hartz IV EmpfÄnger richtig beraten??????
Fest steht nur das man bei Hartz Belogen und Betrogen wird bei der Berechnung der RegelsÄtze.
Man sollte geschlossen mit allen Hartz IV EmpfÄngern Strafanzeige stellen wegen Betrug an den Hartz IV EmpfÄnger, Begründung das man sich nicht an das HÄlt was seinerzeit von der Bundesregierung beschlossen war, nÄmlich eine Existensgrundsicherung die zum Leben ausreicht RegelsÄtze von 627,00 € und kein Regelsatz von LÄppischen 351,00 €.
Denn so steht es in der Bundesdrucksache 206/04 die von der Bundesregierung erlassen worden ist bei der Gründung von Hartz IV.
Gruß
Aus Siegen