Die Arbeitgeber wollen mit einer Klage die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erreichen. Verklagt werden soll die Bundesregierung. Gefordert wird der Wegfall des Eingliederungsbeitrages, den die Bundesagentur für Arbeit seit Anfang 2008 an den Bund abführen muss.
Aus Sicht der Bundesregierung sieht die Sache anders aus: Pro Jahr würden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 5 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt geleitet, damit damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für ALG II Empfänger bezahlt werden könnten.
Die Arbeitgeber wollen hingegen nicht, dass etwa das Nachholen des Hauptschulabschlusses für jugendliche Hartz IV Bezieher stärker als jetzt schon aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Arbeitgeberseits wird stattdessen eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,6 Prozent gefordert.
Bereits Anfang 2008 war der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt worden.
Der DGB hatte sich den Forderungen des Arbeitgeberverbandes angeschlossen – ein selten zu beobachtendes Schauspiel.