Ein-Euro-Jobs schlecht – Hartz IV weist Mängel auf

Der Bundesrechnungshof, die Finanzkontrollbehörde, hat einen Bericht veröffentlicht. Dieser Bericht ist „Zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ betitelt. Kernaussage des Bundessrechnungshofs: Ein-Euro-Jobs – also „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ sind kein geeignetes Mittel, Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen.
Im Gegenteil: sie verdrängen reguläre Arbeitsverhältnisse.
Des weiteren: für drei von vier geförderten Hartz IV-Empfängern bringen sie „keine messbaren Integrationsfortschritte“.
Und: in zwei Dritteln dieser Ein Euro Jobs, welche die Grundsicherungsstellen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) schaffen dürfen, seien die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt. In den meisten Fällen seien die geförderten Tätigkeiten reguläre Aufgaben der öffentlichen Hand, also des Staates. Mit den Ein-Euro-Jobs spart man somit regulär Arbeitskräfte ein oder gleicht einen haushaltsbedingter Personalmangel aus. In 60 Prozent der Ein-Euro-Job Verhältnisse habe die Verwaltung neben der Entschädigung eine monatliche Maßnahmepauschale von mindestens 200 Euro je Teilnehmer gezahlt. Auch in solchen Fällen in denen nur einfachste Tätigkeiten zu erledigen waren. Der Bundesrechnungshof kritisiert: „Es handelte sich dabei überwiegend um eine Mitnahme von Fördermitteln.“

Der Bundesrechnungshof stellt den gegenwärtigen Eingliederungspraktiken kein gutes Zeugnis aus: Es herrsche ein lockerer Umgang mit Geld im Hinblick auf die „freien Eingliederungsleistungen“. Die Möglichkeit der „freien Eingliederungsleistungen“ erlaubt der Hartz-IV-Verwaltung, über die bekannten arbeitsmarktpolitischen Instrumente hinaus, Förderansätze zu schaffen, um den Bedürfnissen der Arbeitssuchenden gerecht zu werden. 2007 wurden 600 Millionen Euro beansprucht.

Der Rechnungshof beanstandet, dass die meisten Grundsicherungsstellen die Mittel nicht für innovative Förderung gewährten, sondern sie hätten den Förderumfang nur „unzulässig erweitert“. Beispiel: Etwa habe die Verwaltung bei Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber darauf verzichtet, die Arbeitgeber nach Förderende zur Weiterbeschäftigung zu verpflichten. Oder: vor außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen hätten sie es unterlassen, die Eignung der Jugendlichen zu überprüfen.

Der Bundesrechnungshof erklärte, die Qualität der Vermittlung und des Fallmanagements in der Hartz-IV-Verwaltung sei auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung mangelhaft. Er fordert die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium auf, die Dienstleistungsqualität zu steigern. Die Integration Arbeitssuchender auf dem Arbeitsmarkt sowie der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente durch die örtlichen Grundsicherungsstellen seien ineffektiv und zu langwierig.

Die Beratung sei zu sporadisch und dem Einzelfall nicht genug angepaßt. Die Mißstände bestehen nach dem Bundesrechnungshof in allen Organisationsformen sowohl in Arbeitsgemeinschaften, in der Arbeitsagentur und den Kommunen oder kommunalen Trägern.

Als besonders gravierend hob der Bundesrechnungshof hervor, dass ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger durchschnittlich neun Wochen auf ein qualifiziertes Erstgespräch beim Arbeitsvermittler warten müsse. Die schriftliche Eingliederungsvereinbarung, bis zu der durchschnittlich sogar 16 Wochen vergingen, sei zu wenig auf den Einzelfall zugeschnitten und daher für den Arbeitssuchenden keine Hilfe. Auch gäbe es zuwenig Beratungsgespräche. Mit Langzeitarbeitslosen würden im Schnitt nur 3,2 Gespräche im Jahr geführt. Das reiche nicht aus, den Eingliederungsprozess ausreichend zu steuern.“

Beschäftigungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung führen in der 50 % der Fälle zur Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit, im Hartz-IV-Bereich liege die Eingliederungsquote nur lediglich 18 %. Jeder Vierte, der aus Hartz IV in Arbeit komme, beziehe schon nach drei Monaten wieder Arbeitslosengeld II, nach einem Jahr jeder zweite.

Die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sehen wie folgt aus: die Qualitätssicherung muss durch standardisierte Überprüfung der Aufgabenerfüllung verbessert werden. Allerdings könne auf die kommunalen Träger der Hartz IV Verwaltung kein Einfluß genommen werden, weil hier der Bund nicht einwirken könne und die Länder nur eine Rechtsaufsicht ausüben; sie können die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns nicht überprüfen.
Die Aufgaben können nach Ansicht des Bundesrechnungshofs wohl nur verbessert werden, wenn sie enger mit der Finanzierungszuständigkeit verknüpft würden.

Schreibe einen Kommentar