CDU und SPD wollen den eigenen Gesetzentwurf zum Kinderzuschlag während des Gesetzgebungsverfahrens ausdehnen, Ziel ist es, den Personenkreis, der Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, zu vergrößern. Die Regierungsparteien wollen unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht ein Wahlrecht zwischen ALG II und Kinderzuschlag schaffen. Die Voraussetzungen für dieses Wahlrecht und weitere Einzelheiten wurden jedoch noch nicht genannt.
200 Millionen soll diese Erweiterung kosten. Es würde dadurch jedoch die Zahl der Kinder, die vom Kinderzuschlag profitieren könnten, von heute 100.000 auf bis zu 250.000 ansteigen können. Das Gesetz wird heute am 24.04.08 in erster Lesung im Bundestag beraten. Das Sozialrecht würde, sollte der Gesetzentwurf auch Gesetzeskraft erlangen, sein Ziel besser erreichen können, so lauten Äußerungen aus Koalitionskreisen.