„Ich geh ins Kloster.“ Das ist die Reaktion des Hartz IV Empfängers Dieter M. aus München im Hinblick auf seine finanzielle Situation. Der ALG II Bezieher hat nun nicht die Absicht, dem Kloster als Novize beizutreten oder auch nur ein Programm wie „Kloster auf Zeit“ zu absolvieren. Er nutzt die Gastfreundschaft des Klosters und nimmt an den mittäglichen Speisungen der Mönche teil. Diese Speisungen beruhen auf der alten Benediktinerregel der Gastfreundschaft, die der Heilige Benedikt Anfang des 6. Jahrhunderts für seine Mönche niederschrieb und die zur Grundregel aller Klöster des Abendlandes wurde. Was die Arbeitsagentur zu dieser Praxis sagt, bleibt abzuwarten. Der ALG II Bezieher muss mit einer Kürzung des Arbeitslosengeld II rechnen. „Im Kloster hat man mich allerdings darauf hingewiesen, dass es keine Dauerlösung sein kann, jeden Tag im Kloster an der Speisung teilzunehmen“, erklärt Dieter M. Er hoffe, bald wieder eine Arbeit zu finden.