Bei einem Todesfall geht in einem Riester-Fonds angespartes Geld an die Erben. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag zur Riester-Rente bereits in der Auszahlungsphase war. Denn bei der Riester-Rente in Form eines Investmentfonds wird in der Regel ein Auszahlungsplan mit Teilkapital-Verrentung vereinbart. Bei anderen Riester-Verträgen kommt es dagegen immer darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Stirbt der Sparer vor Eintritt in den Ruhestand, ist es dagegen allgemein üblich, dass das Vermögen an die Erben geht.
Die Riester-Rente ist beim Bezug von Hartz IV anrechungsfrei. Es lohnt sich also auch für Hartz IV Bezieher, eine Riester-Rente abzuschließen.