Kindergeld für erwachsene Kinder

Damit Eltern erwachsener Kinder Kindergeld erhalten können, reicht als Nachweis an die Familienkasse nicht aus, dass das Kind Arbeitslosengeld II – ALG II – bezieht. ALG II ist die Leistung, die umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet wird. Zusätzlich muss das Kind arbeitssuchend gemeldet sein, damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das hat das Finanzgericht Münster unter dem Az. 14 K 5119/06 Kg. nun entschieden. Das Finanzgericht stellt als Voraussetzungen für den Kindergeldbezug für ein volljähriges Kind heraus, dass das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist.

Im zu entscheidenden Fall machte eine Mutter geltend, aus dem Bezug von ALG II (Arbeitslosengeld II) ergebe sich, dass die Tochter als arbeitssuchend gemeldet sei. Das Finanzgericht sah dies anderes: Eine Meldung sei nur dann nicht erforderlich, wenn das Kind den Bezug von ALG I nachweise. Denn dann werde grundsätzlich vermutet, dass das Kind für die Vermittlung durch die Agentur für Arbeit zur Verfügung stehe und bemüht sei, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Für den Bezug von ALG II gelte diese Vermutung nicht.

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