Ein kritischer Beitrag von Nico Nissen – zu den sozialen Auswirkungen der Hartz Reformen
Ein Staat entzieht sich seiner Verantwortung
Die vom Spitzenmanager Peter Hartz geführte und schließlich nach ihm
benannte Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ist
ein Beispiel für die Strategie Gerhard Schröders, den Bundestag durch
Denkfabriken auszubooten. Ihr Ziel war, die in Verruf geratene
Bundesanstalt für Arbeit schlanker, effektiver und billiger zu machen. Eine
Jahrhundertreform sollte es werden. Zwei Millionen Arbeitslose sollten
unter der Devise „Fördern und Fordern“ wieder zu Lohn und Brot
kommen. Aber der versprochene Erfolg blieb aus.
Stattdessen wurden durch die Hartz-Reformen finanzielle Lasten auf
gemeinnützige Organisationen abgewälzt und gewinnversprechende
Aufträge an private Unternehmen vergeben. So deckte das ARD-Magazin
Report Mainz auf, dass private Arbeitsvermittler für die Betreuung von
Ein-Euro-Jobbern kassierten, ohne dafür irgendwelche Leistungen erbracht
zu haben. Das Geld, das Ein-Euro-Jobbern für ihre Arbeit nicht gegönnt
wird, erhielten andere, ohne den Finger krumm zu machen.
Gemeinnützige Organisationen dagegen sind weiterhin auf
Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Sie leisten inzwischen
Beratungs- und Betreuungsarbeit, die von den ARGEn längst
„outgesourct“ wurde. Solidarische Mitbürger springen in die Lücke, die
der Staat durch die Reformen hinterlassen hat. Politiker singen derweil ein
Loblied auf das Ehrenamt, ohne es wirksam zu fördern.
Aber auch hinter einem scheinbar gemeinnützigen Vereinen wie der
Deutschen Tafel e. V. steckt in Wahrheit die Unternehmensberatung
McKinsey, die auch in der Hartz-Kommission mitwirkte. Sie lindert durch
die verteilten Almosen also soziales Leid, das sie selbst mit zu
verantworten hat. Selbstverständlich bedient sich das
Beratungsunternehmen mit über 600 Milliarden Jahresumsatz dabei auch
Ein-Euro-Jobbern, ehrenamtlichen Helfern und der Schirmherrschaft von
Bundesministerin Ursula von der Leyen.
Dank McKinsey haben Armenspeisungen in Deutschland wieder
Hochkonkunktur. Dem erfolgreichen Geschäftsmodell droht aber
langfristig die Pleite: Während die Zahl derer steigt, die von den
Lebensmitteln abhängig sind, die Tafel e. V. austeilt, sinkt die
Spendenbereitschaft des Einzelhandels. Für den Einzelhandel war die Tafel
vor allem eine Gelegenheit, kostengünstig alte Lebensmittel zu entsorgen
und sie als Spende von der Steuer abzusetzen. Das ist infolge besserer
Kalkulation oft nicht mehr notwendig. Unternehmen, die naturgemäß über
kein soziales Gewissen verfügen, sind keine zuverlässigen Spender.
Langfristig werden wohl wieder engagierte Mitbürger einspringen müssen
und somit eine Aufgabe übernehmen, die laut Grundgesetz eigentlich zu
den öffentlichen Aufgaben gehört. Es versteht sich von selbst, dass für
Tafel e. V. die Lebensmittel dann nicht mehr umsonst sein werden, sondern
teuer bei den ehemaligen Spendern im Einzelhandel eingekauft werden
müssen. Vielleicht sind sie dafür frischer.
Dabei haben wirklich gemeinnützigen Vereine schon vor der Einführung
des ALG 2 Alarm geschlagen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband
bemängelte, dass zur Berechnung des Grundbedarfs Zahlen von 1998
herangezogen wurden, ohne die Inflation zu berücksichtigen. Die
Regelsätze für Ernährung wurden sogar von 4,35 auf 4,23 Euro am Tag
gesenkt. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung war zu diesen Sätzen
schon damals nicht möglich. Dazu müssen die anderen Tagessätze
herhalten. Für gewöhnlich die für Kultur und Gesundheitsvorsorge, weil
beides entbehrlich ist. Ein Inflationsausgleich wurde überhaupt erst im
vergangenen Jahr angedacht, nachdem die Preise für Milchprodukte
gestiegen waren. Getan hat sich seither nichts. Bei mehr als fünf Millionen
Empfängern von ALG 2 hätte eine Anpassung an Inflation oder
Mehrwertsteuererhöhung die Gewinne der Bundesagentur für Arbeit
geschmälert, die für die Manipulation der Arbeitslosenzahlen benötigt
werden.
Zudem machte der Paritätische Wohlfahrtsverband darauf aufmerksam,
dass die Neuregelungen dem Ziel, Arbeitslosen zu Arbeit zu verhelfen, in
vielen Fällen entgegenstehen. So wird dem ALG-2-Empfänger zwar ein
Auto zugestanden, nicht aber der zum Betrieb unentbehrliche Kraftstoff.
Diesen hätte er von dem ohnehin knapp bemessenen Regelsatz von 345
Euro bezahlen müssen. Seit der Einführung von ALG 2 sind die
Benzinpreise jedoch um 20 Prozent, die Dieselpreise sogar um 27 Prozent
gestiegen. Folge: Der ALG-2-Empfänger kann sich kein Auto mehr leisten
und verliert die von ihm geforderte Flexibilität für den Arbeitsmarkt.
Die drastische Mehrwertsteuererhöhung riss 2007 ein zusätzliches Loch in
den Haushalt der Arbeitslosengeldempfänger. Allzu großer Kritik
entgingen die Verantwortlichen dadurch, dass Lebensmittel von der
Mehrwertsteuererhöhung verschont blieben und ALG-2-Empfänger sich
ohnehin kaum etwas Anderes leisten können.
Das Missverhältnis zwischen sozial ungerechter Mehrwertsteuererhöhung
und geringerer sozialer Absicherung hat die Politik nicht davon
abgehalten, weitere Senkungen des Regelsatzes zu fordern. Da der Erfolg
der Reformen ausblieb, legten die sogenannten Wirtschaftsweisen im
September 2006 ein Gutachen zur Langzeitarbeitslosigkeit vor. Der volle
Regelsatz von 347 Euro sollte ihrem Vorschlag nach nur noch gezahlt
werden, wenn der Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung annimmt –
sofern ihm überhaupt eine angeboten werden könne. Denn der Rat schätzte
die Anzahl der durch diese Maßnahmen geschaffenen Stellen auf 350.000
– im Niedriglohnbereich. Trotz der schlechten Aussichten wurde der
Vorschlag der Wirtschaftsweisen als dringend notwendiges Druckmittel für
Langzeitarbeitslose begrüßt, allen voran von Bundeswirtschaftsminister
Glos.
ARGEn schaffen Arbeit – wo sie sich raushalten
Außer in den ARGEn und Sozialgerichten wurden Arbeitsplätze vor allem
dort geschaffen, wo bisher die Arbeitsämter das Monopol hatten. Die
Vermittlung und Fortbildung Arbeitsloser wurde in Hoffnung auf die
Marktkräfte „outgesourct“. Arbeitsvermittlungen,
Existenzgründungsberater und Fortbildungseinrichtungen haben dank
Vermittlungs-, Beratungs- und Bildungsgutscheinen von der ARGE
Hochkonjunktur. Zudem nutzen sie die Synergieeffekte: So bietet ein
Kölner Fortbildungsinstitut auch Unternehmensberatungen an. Eine
Stuttgarter Unternehmensberatung, die von den ARGEn im Umkreis
zuverlässig mit Kunden versorgt wird, vergibt kostspielige Kleinkredite für
Existenzgründer. Sie ist dabei sehr erfolgreich, weil sie auch die Gutachten
erstellt, die darüber entscheiden können, ob der Existenzgründer einen
Zuschuss von der ARGE erhält.
Nach etlichen Missbrauchsfällen und der üblichen Nachbesserung sind die
Vermittlungsgutscheine inzwischen zu einem halbwegs wirksamen
Instrument geworden. Der Bildungsgutschein hingegen ist eher für die
Fortbildungseinrichtungen eine sichere Geldquelle als für ihre Schüler.
Denn die Bundesagentur kann durch großzügiges Verteilen von
Bildungsgutscheinen die Arbeitslosenquote drücken, weil
Fortbildungsteilnehmer nicht als Arbeitslose gelten. Als Erfolg gilt
lediglich, dass der Fortbildungsteilnehmer sechs Monate nach Abschluss
der Maßnahme eine Stelle hat – ob er sie der Forbildung verdankt und ob
es sich dabei um eine unbefristete Stelle handelt, wird nicht überprüft.
Prozesswelle an den Sozialgerichten: Streit um immer dieselben
Fragen
Der größte Teil der ALG-2-Bescheide ist bereits wegen Formfehlern
rechtswidrig. Doch dabei bleibt es nicht: Nach Einschätzung
ehrenamtlicher Berater enthalten weit über die Hälfte der Bescheide
gravierende Fehler zu Lasten des Antragstellers. Dabei geht es meist nicht
um geringe Summen, sondern oft genug um die Frage, ob der Antragsteller
unfreiwillige Fastentage einlegen muss oder nicht. Vor solche
Entscheidungen gestellt, entschließen sich viele zum Widerspruch oder
sogar zur Klage. Zwangsläufige Folge ist eine in der Geschichte der
Bundesrepublik einmalige Prozesswelle an den Sozialgerichten. Musste
sich das Berliner Sozialgericht 2005 noch mit 7000 Eilanträgen und
Klagen zu ALG 2 beschäftigen, erreichte deren Anzahl laut Informationen
des Berliner Tagesspiegels im vergangenen Jahr sogar rund 18000.
Bundesweit ist die Anzahl der Verfahren im letzten Jahr um 38 Prozent auf
136000 gestiegen. Zudem zog sich die Prozessdauer in die Länge, weil es
in den meisten Bundesländern an Sozialrichtern fehlte. In Sachsen liehen
sich die Sozialgerichte bezeichnenderweise bei den Arbeitsgerichten
Richter aus. Die hohe Arbeitslosigkeit hatte dazu geführt, dass
Arbeitsgerichte unter-, Sozialgerichte hingegen überfordert waren.
Begünstigt wird diese Entwicklung durch schwammige Formulierungen
im SGB. Auf der Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts Anfang
Februar kritisierte der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch
die fehlende Klarheit und Verständlichkeit der Sozialgesetzgebung. Worte
wie „zumutbar“ oder „angemessen“ bieten der ARGE viel Spielraum nach
unten, sodass Sozialgerichte immer wieder in denselben Fragen
entscheiden müssen, was im Einzelfall „zumutbar“ oder „angemessen“ ist.
In ungefähr einem Drittel der Prozesse wird zugunsten des Antragstellers
geurteilt.
Kommunen und Bundesagentur spekulieren offenbar darauf, dass der
Antragsteller fehlerhafte Bescheide nicht als solche erkennt oder sich nicht
dagegen zur Wehr setzt. Grundsatzentscheidungen des
Bundessozialgerichts fehlen in den meisten Fällen. Aber auch die wenigen
vorhanden werden oft nicht berücksichtigt. Sie werden den zuständigen
Sachbearbeitern nicht einmal mitgeteilt. Beispielsweise lehnen die ARGEn
nach wie vor ab, Fahrtkosten unter sechs Euro zu erstatten, obwohl das
Bundessozialgericht dies längst für unzulässig erklärt hat. Die ARGEn
haben so ihr eigenes Recht geschaffen und müssen in seltenen Fällen sogar
mit Zwanggeldern zur Einhaltung der Urteile gezwungen werden.
Dieses zweifelhafte vorgehen wird von der Politik nicht etwa gerügt,
sondern sogar unterstützt: Obwohl es der gängigen Rechtsprechung und
einer Empfehlung des Petitionsausschusses des Bundestags widerspricht,
hat das Bundessozialministerium per Verordnung durchgesetzt, dass die
Mahlzeiten während Krankenhausaufenthalten auf das ALG 2 angerechnet
werden. Da diese Verordnung aber dem Sozialgesetzbuch widerspricht,
wurde sie von den Gerichten ignoriert – eine schallende Ohrfeige für das
Ministerium.
Die Politik hat aber inzwischen eine andere Möglichkeit entdeckt, ARGEn
und Fiskus vor den Klagen der Arbeitslosengeldempfänger zu schützen:
Während der Bundestagssitzung am 21. Februar setzten CDU, SPD und
FDP den Streitwert, ab dem dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt wird,
von 500 auf 750 Euro herauf. Für einen ALG-2-Empfänger ein großer
Unterschied.
Die ARGE: Verfassungswidriges Konstrukt mit eigenwilliger
Rechtsauslegung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 20. Dezember die ARGE, die
Arbeitsgemeinschaft der ehemaligen Arbeitsämter mit den ehemaligen
Sozialämtern, für verfassungswidrig. Damit wurde für Tod erklärt, was der
Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, bereits zwei Jahre
zuvor als krank diagnostiziert hat. In einem Interview mit der Business
News nannte der die ARGE einen „Konstruktionsfehler“.
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte u. a. das Fehlen der
„eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung“ und der
„Verantwortungsklarheit“. In der Tat sind die ARGEn bei ihren „Kunden“
für ihre unklare Kompetenzverteilung berüchtigt.
Verantwortlich dafür ist ein Kompromiss zwischen der damaligen rotgrünen
Bundesregierung und CDU-dominiertem Bundesrat, die sich nicht
auf eine klare Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Ländern
einigen konnten und dies einfach der ARGE überließen. Das Ziel, die
Bürokratie abzubauen, wurde dabei offenbar vergessen. Auch der auf
gewerkschaftlichen Druck eingerichtete „Ombudsrat für das SGB II“
erklärte in seinem Abschlussbericht im Juni 2006 diese Kompromisslösung
für unzureichend und regte an, die ARGEn der Bundesagentur für Arbeit
zu unterstellen. Es geschah nichts dergleichen, zumal inzwischen die
Regierung gewechselt hatte. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihr Zeit
bis zum 31. Dezember 2010, eine Lösung zu finden.
In den ARGEn geht die Verwirrung des Bürgers solange weiter. Die
unklare Kompetenzverteilung, unzureichend geschulte Sachbearbeiter,
schwammige Formulierungen im Sozialgesetzbuch sowie Druck von oben
sorgen dafür, dass die Mehrzahl der ALG-2-Bescheide fehlerhaft ist.
Gerade in den ersten Monaten nach Einführung des ALG 2 herrschte in
manchen ARGEn das schiere Chaos: Anträge und Unterlagen
verschwanden; wegen eines Softwarefehlers verspäteten sich die ersten
Zahlungen; ungeschulte Sachbearbeiter, die man sich von anderen
Behörden ausleihen musste, weil man den Arbeitsaufwand unterschätzt
hatte, bearbeiteten Anträge, die sie selbst nicht verstanden.
Aber nicht immer sind die Fehler auf reine Unwissenheit zurückzuführen:
Laut Erwerbslosenforum.de verweigerte die ARGE in Recklinghausen
selbst dann noch die Zahlung von ALG 2 an einen klagenden Antragsteller,
als das Sozialgericht Gelsenkirchen ihm schon längst Recht gegeben hatte.
Erst nachdem das Gericht ein Zwanggeld gegen die ARGE verhängte, kam
sie ihrer Verpflichtung nach. Dabei war ihr Leiter Ulrich Lammers Medien
und Staatsanwaltschaft zuvor schon mehrmals aufgefallen und hatte
Recklinghausen einige kleine Skandale beschert. Unter anderem hatte er
Ein-Euro-Jobber an ein Altenheim vermittelt, dessen Geschäftsführer er
selbst war.
Ein-Euro-Jobs und Zeitarbeit: Arbeitsplatzvernichter und
Stadtsäckelsanierer
Laut Gesetz sollte ein Ein-Euro-Job dem Förderbedürfnis des Arbeitslosen
entsprechen, im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich, also nicht auf
Kosten einer sozialversicherungspflichtigen Stelle, geschaffen worden
sein. Vor allem der letzte Punkt wird oft nicht eingehalten. Da Ein-EuroJobber
weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen, schädigt der Staat sich
dadurch selbst. Ein-Euro-Jobs vernichten mitunter sogar dann
Arbeitsplätze, wenn sie in den Kommunen zusätzlich geschaffen werden.
Die Stadtherren sanieren oft die städtischen Kassen, indem sie überfällige
Arbeiten durch die von der Bundesagentur bezahlten Ein-Euro-Jobber
erledigen lassen, anstatt sie an eingesessene Handwerker zu vergeben. Die
müssten sie nämlich selbst bezahlen.
Gewerbesteuerzahlende Unternehmen werden in Krisen gestürzt,
sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Arbeitsplätze vernichtet.
Was die Ein-Euro-Jobber einsparen, geht an Steuereinnahmen und ALG 2
für neue Arbeitslose wieder verloren – die Logik von Hartz IV. So musste
in Essen ein Unternehmen den Betrieb einstellen, weil seine behinderten
Plakatkleber durch städtische Ein-Euro-Jobber ersetzt wurden.
Privatunternehmen kämpfen inzwischen darum, Ein-Euro-Jobber
beschäftigen zu dürfen. Nur durch diese billigen und oft gut qualifizierten
Arbeitskräfte bleiben sie konkurrenzfähig. Eine Übernahme in ein festes
Arbeitsverhältnis wird durch diese Zwänge eher verhindert als gefördert.
Durch die Ein-Euro-Jobs ist in einigen Branchen die Zahl der offenen
Stellen sogar zurück gegangen, so z. B. bei Pflegeberufen. Zwar wurden
kurzfristig zusätzliche Stellen für Ein-Euro-Jobber geschaffen,
freiwerdende sozialversicherungspflichtige Stellen aber nicht wieder
besetzt. Den kostengünstigen Arbeitskräften sind so Aufgaben
zugewachsen, die sie eigentlich nicht machen dürften. Zudem wird
dadurch verhindert, dass Ein-Euro-Jobber von Unternehmen übernommen
werden. Solange Ein-Euro-Jobber durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden
können, besteht kein Grund, jemanden von ihnen in ein reguläres
Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Sie sind kostengünstig, vor allem in
Ostdeutschland oft gut ausgebildet, schnell kündbar, vielseitig einsetzbar
und wegen ihrer Hoffnung übernommen zu werden ausgesprochen loyal –
es würde wirtschaftlichen Prinzipien widersprechen, sie zu übernehmen.
Ein-Euro-Jobs bieten zudem die Möglichkeit, Tarifvereinbarungen zu
umgehen. Eigentlich sind sie dazu gedacht, die ALG-2-Empfänger im
Berufsleben zu halten oder sie wieder daran zu gewöhnen. Viele Ein-Euro-
Jobber haben aber bereits eine Berufsausbildung in der Branche, in der sie
eingesetzt werden. Es gibt sogar Fälle, in denen Arbeitslose als Ein-Euro-
Jobber wieder von dem Unternehmen beschäftigt werden, das sie vorher
entlassen hat. Ihre Arbeitgeber müssten ihnen für ihre strenggenommen
illegale Tätigkeit eigentlich Tariflohn zahlen.
Viele Träger entziehen sich aber einer wirksamen Kontrolle. Sie agieren
als Jobvermittler, die die Ein-Euro-Jobber mal hier, mal dort einsetzen,
ohne dass im Einzelnen nachvollzogen werden kann, ob deren Tätigkeit
den Vorschriften entspricht. Dies ist von den Kommunen durchaus so
gewollt, garantiert es ihnen doch kostenlose Arbeitskräfte.
Auch von einer Förderungswirkung der Ein-Euro-Jobs kann in den
meisten Fällen keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Eine Anfang Februar
veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
zeigt, dass Ein-Euro-Jobs allenfalls für westdeutsche Frauen von 25 bis
ungefähr 50 Jahren und Langzeitarbeitslose die Vermittlungschancen
signifikant erhöhen. Für die übrigen Gruppen war der Maßnahmeeffekt
gering, für ostdeutsche Männer und westdeutsche Männer bis 24 Jahren
sogar kontraproduktiv. Offenbar halten Ein-Euro-Jobs von der
Arbeitssuche ab oder brandmarken die Arbeitssuchenden als nicht in den
regulären Arbeitsmarkt integrierbar. Die Autoren der Studie regten an, Ein-
Euro-Jobs nur bei den Gruppen einzusetzen, bei denen sich eindeutig
positive Auswirkungen feststellen ließen. Denn gerade die Gruppe, bei
denen die Ein-Euro-Jobs die beste Wirkung zeigte, die der westdeutschen
Frauen, ist innerhalb der Ein-Euro-Jobber die kleinste. Diese
naheliegenden Vorschläge wurden von der Politik aber ignoriert. Der
Grund liegt auf der Hand: Ein-Euro-Jobber gelten nicht als Arbeitslose.
Jeden Monat werden mehr als eine halbe Millionen Arbeitslose durch Ein-
Euro-Jobs aus der Statistik getilgt.
Nicht besser ist die Bilanz bei der Leiharbeit. Nachdem der Einsatz von
Leiharbeitern durch Hartz I erleichtert wurde, sind zwei Klassen von
Arbeitern entstanden: die gut bezahlten festangestellten und für gleiche
Arbeit schlechter bezahlten Leiharbeiter. Der
Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach für Leiharbeiter die gleichen Tarife
gelten sollten wie für ihre organisierten Kollegen, wurde durch
Sondertarifverträge umgangen. Ausgehandelt wurden die Tarifverträge von
der arbeitgebernahen Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit. Leiharbeit
wurde so Instrument des Lohndumpings. Selbst die Fachkräfte unter den
Leiharbeitern werden schlechter bezahlt. Nach Angaben des DGB sind
mehr als 10 Prozent der Leiharbeiter sogar auf ALG 2 angewiesen. Sie
leiden zudem unter schlechteren Arbeitsbedingungen und einem dreifach
höherem Unfallrisiko. Das setzt die Gewerkschaften unter Druck, die
durch den zunehmenden Einsatz von nicht organisierten Leiharbeitern
allmählich ausgebootet werden.
Zunächst ließ das Gesetz nur auf höchstens ein Jahr befristete
Leiharbeitsverhältnisse zu. Diese Regelung wurde schon 2004 aufgehoben.
Seitdem hat der Anteil der Leiharbeiter an den
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträchtlich zugenommen.
Betrug er laut Bundesagentur für Arbeit im Juni 2003 noch 1,1 Prozent,
waren es Juni 2007 schon 2,4. Der soziale Schaden überwiegt: Leiharbeiter
zahlen weniger Steuern und geringere Sozialbeiträge an den Staat. Wie bei
den Ein-Euro-Jobs wurden reguläre Arbeitsplätze durch die
kostengünstigen Hartz-Alternative ausgetauscht und Löhne gedrückt. Der
von der Hartz-Kommission versprochene „Klebeeffekt“, d. h. der Aufstieg
in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, bleibt für den Leiharbeiter
Wunschtraum, solange der Boom auf sich warten lässt. Doch selbst darauf
wäre nicht verlass: Leiharbeiter werden in erster Linie in der Industrie
beschäftigt. Die sucht eher alternative Standorte in Billiglohnländern oder
stellt weitere Leiharbeiter ein, als dass sie ihre Leiharbeiter in reguläre
Beschäftigungsverhältnisse übernimmt und so ihre Lohnkosten erhöht.
Bei Minijobs und Aufstockern bietet sich ein anderes, aber nicht unbedingt
besseres Bild. Durch sie wurde der Kombilohn durch die Hintertür
eingeführt. Wie die Insolvenz der PIN Group-Töchter nach der Einführung
von Mindestlöhnen in der Postbranche gezeigt hat, gibt es Unternehmen,
die ALG 2 als Lohnsubvention fest einkalkulieren. Also hat die Politik mit
Hartz IV letztendlich das Kunststück fertig gebracht, sich selbst
Konkurrenz aufzubauen, denn der Bund ist über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau noch zu 30 Prozent an der Deutschen Post AG beteiligt.
Aber der Versuch, Gesetze in eigener Sache zu machen und durch den
Postmindestlohn die Konkurrenz auszuschalten, schlug fehl. Vergangenen
Freitag kippte das Berliner Verwaltungsgericht den Postmindestlohn.
Statt sozialer Absicherung soziale Deklassierung für Generationen
Was bisher kaum beachtet wurde, sind die Langzeitfolgen der Hartz-
Reformen für die Gesellschaft. Die Benachteiligung und gesellschaftliche
Ausgrenzung, die Arbeitslose und ihre Angehörigen ohnehin erfahren,
werden durch Hartz IV verschlimmert. Hieran tragen Politiker, die
Arbeitslosen pauschal Faulheit unterstellen, eine gewisse Mitschuld.
Die strengen Mietobergrenzen zwingen viele Familien zum Umzug in ein
anderes Stadtviertel. Das wird die Sozialstrukturen der Städte nachhaltig
ändern. In einigen westdeutschen Großstädten spricht man bereits von
„Hartz-IV-Ghettos“: soziale Brennpunkte mit schlechten Schulen,
schlechter Infrastruktur, kaum kulturellem Angebot und vor allem: keiner
Arbeit. Aus diesen Ghettos wieder herauszukommen gestaltet sich
schwierig. Steht der falsche Wohnort in der Bewerbung, ist die Absage fast
sicher – für den abgestiegenen Mittelständler genauso wie für seine
ausbildungsplatzsuchenden Kinder. Der Abstieg wird vererbt, die
Arbeitslosigkeit des Familienoberhaupts schicksalsbestimmend für dessen
Nachfahren.
Die Kinder von ALG-2-Empfängern haben selbst dann kaum eine Chance,
wenn sie nicht in einer der vielzitierten „bildungsfernen“ Familie
aufwachsen. Hartz IV legt ihrer Zukunft genügend Steine in den Weg. So
müssen Eltern Sparbücher oder Ausbildungsversicherungen für ihre
Kinder kündigen. Was verhindern soll, dass Eltern ihr Vermögen auf dem
Sparbuch ihrer Kinder vor der ARGE in Sicherheit bringen, verhindert in
Wahrheit die Ausbildung des Kindes. Schulbildung, Führerschein, Lehre,
Studium – berufliche Zugangsvoraussetzungen, die für Kinder von
ALG-2-Empfängern unerschwinglich sind. Die Abschaffung der
Lehrmittelfreiheit und Einführung von Studiengebühren in einigen
Bundesländern haben diesen Zustand noch verschärft, zumal die von der
Wirtschaft großmundig versprochenen Stipendien ausbleiben. Das
deutsche Bildungssystem, von der OECD mehrmals als sozial ungerecht
gescholten, wird noch ungerechter werden, wenn die Inflation weiter an
den ALG-Regelsätzen nagt. Die Politik durchkreuzt so ihre eigenen
schulpolitischen Ziele.
Aber in den Familien von ALG-2-Empfängern ist Bildung und Ausbildung
der Kinder nur ein zweitrangiges Problem: Kinder von ALG-2-
Empfängern sind wesentlich schlechter ernährt als Kinder von
Arbeitnehmern. Sie haben eine schwächere Muskulatur, neigen zu
Übergewicht, sind häufiger krank und in der Schule weniger
leistungsfähig. Kein Wunder, stehen dem Arbeitslosen für sein Kind bis
zum 14. Lebensjahr nur 208 Euro im Monat zu. Mit diesem Satz ist eine
ausgewogene und gesunde Ernährung eines Kindes unmöglich.
Regelmäßige Mahlzeiten in der Schulkantine sind schlicht
unerschwinglich – das ALG-2-Kind muss seinen Klassenkameraden beim
Essen zusehen. Soziale Ausgrenzung beginnt nicht erst im
Erwachsenenalter.
Bei all dem hilft es wenig, wenn aus Kreisen der familienfreundlichen
CDU Forderungen laut wurden, den Regelsatz weiter zu kürzen, da der
ALG-2-Empfänger für seine Kinder eine doppelt so hohe Unterstützung
erhalte wie ein Arbeitnehmer. Der ALG-2-Empfänger erhält gerade
deshalb staatliche Unterstützung, weil ihm weniger Geld als dem
Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um seine Kinder zu ernähren.
Der Kinderschutzbund und andere Verbände forderten die Politik
wiederholt zum Handeln auf. Die Bundesregierung erhöhte daraufhin den
Hartz-Regelsatz für Kinder großzügig von 207 auf 208 Euro und den
Kinderzuschlag. Da der ALG-2-Empfängern aber nicht zusteht, geht die
Maßnahme an den Betroffenen vorbei.
Aber nicht nur Kindern wird die Zukunft genommen. Die Regierung
Schröder gab als erste überhaupt zu, dass die staatliche Rente nicht sicher
ist. Dieselbe Regierung machte es ihren armen Bürgern aber unmöglich,
eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zwar bleiben nach mehreren
Gerichtsurteilen die Riester-Rente des ALG-2-Empfängers sowie ein
monatlicher Freibetrag von 30 Euro für Versicherungen unangetastet.
Erwerbslose ALG-2-Empfänger müssten ihre Rentenbeiträge aber allein
aus dem knapp bemessenen Regelsatz aufbringen. Zusätzlich wurden die
Beiträge der Träger zur gesetzlichen Rentenversicherung Anfang 2007 von
78 auf 40 Euro gekürzt. Rentenexperten wie Bert Rürup, Soziologen und
Wohlfahrtsverbände warnen bereits vor der Altersarmut vor allem
alleinerziehender Frauen. Deren Versorgung bliebe an den späteren
Generationen hängen oder zwinge die Betroffenen, noch im hohen Alter zu
arbeiten.
Anfang März startete der Sozialverband Deutschland VdK eine Kampagne
gegen Kinder- und Altersarmut. Die Chance, etwas zu bewirken, ist gering.
Die Parteienlandschaft Deutschlands wandelt sich
Die sozialen Folgen haben wiederum Folgen in der Parteienlandschaft
nach sich gezogen. Zwar hatten die großen Parteien bereits vor den Hartz-
Reformen hohe Mitgliederverluste zu beklagen. Aber erst nachdem die
Reformen gegen innere Widerstände durchgesetzt waren, spaltete sich die
SPD ein zweites Mal in ihrer langen Geschichte. Und wie bei der ersten
Teilung taten sich die Abtrünnigen mit wirklichen Linken zusammen und
machen der SPD Konkurrenz. Den Erfolg der Linken in Hessen und
Niedersachsen hat die SPD sich selbst zu verdanken. Die Linke wird sich
auch im Westen als Alternative zur SPD etablieren. Schröders Strategie,
durch die Hartz-Kommission Politik ohne die störenden Genossen zu
machen, hat der Partei langfristigen Schaden zugefügt.
Die ringt inzwischen sogar um ihre Legitimation als Volkspartei – und um
Geld. Vergangenen August vernahm man den Vorschlag, die
Parteiförderung von 20 Millionen auf 153 Millionen im Jahr zu erhöhen,
um die Mitgliederverluste der Vorjahre auszugleichen. Von Presse und
Opposition gleichermaßen bestürmt, stritten beide große Volksparteien ab,
an soetwas auch nur gedacht zu haben. Weil der Vorschlag anonym blieb,
brauchte sich niemand dafür zu rechfertigen. Aber einen Versuch war es
wert.
Nutznießer der Krise der SPD war zunächst die CDU. Ohne die Mitarbeit
von Schröder hätte der Regierungswechsel auf sich warten lassen. Doch
seitdem regt sich in der Basis Unmut über den Widerspruch zwischen
Anspruch und Wirklichkeit, dem Widerspruch zwischen den Grundwerten
„Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit“ und konservativem Familienbild auf
der einen und ausbleibender Hilfe für verarmte Familien und Arbeitslose
auf der anderen Seite. In einer vom Stern veröffentlichen Forsa-Umfrage
sprachen sich 46 Prozent der CDU-Mitglieder dafür aus, die Regelsätze
von ALG 2 anzuheben, 48 Prozent dagegen. Das Thema treibt zwar einen
Spalt zwischen die christlich-sozial und die liberal geprägten CDUAnhänger,
führte bisher aber zu keiner Krise. Bisher. Die Parteispitze geht
auf dem Drahtseil Mitte und versucht, die Balance zwischen den
verschiedenen Richtungen zu halten.
Durch die Massenaustritte fehlen den Parteien zudem die notwendigen
Köpfe für die Ämterpatronage. Wenn sie bei der Besetzung ihrer Pründe
nur noch auf zweitklassiges Personal zurückgreifen können, wird dem
Staat massiver Schaden zugefügt, wie jüngst bei den Landesbankpleiten.
Die neuen Verhältnisse in den Parlamenten haben die Suche nach einer
Mehrheit schwieriger gemacht. Da wurden italienische Verhältnisse
befürchtet und vorgeschlagen, die Mehrheitswahl einzuführen. Vorher als
Wahnvorstellungen belächelte Koalitionen wie Schwarz-Grün scheinen
Wirklichkeit zu werden. Alle großen Parteien suchen irgendwie die
inzwischen berüchtigte Mitte und glätten ihr Profil. Nutznießer sind bei
stetig sinkender Wahlbeteiligung die Underdogs vom linken und rechten
Rand: NPD und Die Linke sind schon drin, andere stehen in den
Startlöchern, getreu dem Motto, dass selbst das abgehobenste Programm
ausreichend Wähler findet. Denn im Gegensatz zu den Volksparteien
hatten es die politischen Seitenlinienbrüller noch nie schwer, ihre
Kundschaft an die Wahlurnen zu treiben, und gedehnte Integrations- und
Gerechtigkeitsdiskussionen bieten Populisten genügend Stoff.
Vollkommen zu recht werden nachfolgende Generationen über Hartz I-IV
als Jahrhundertreform sprechen. Schließlich werden sie die Konsequenzen
noch spüren. Ob es dann noch Ein-Euro-Jobs, Arbeitslosengeld 2,
überlastete Sozialgerichte, Kinder- und Altersarmut, Bildungsnotstand,
Tafel e. V. und die Linke geben wird? Die Hartz-Reformen haben zwar
keine Arbeitsplätze geschaffen, aber sie haben die Zukunft spannender
gemacht!
Nico Nissen; email: vigil.honestus(at-Klammer)googlemail.com
ich stehe auf harz 4
so geht Sozialstaat: systematische Verarmung + Verarschung inklusive!!!
ungeheuerlich – wer sorgt für AufklÄrung von Angie (F)Merkel???