Hochrangige Richter in Nordrhein-Westfalen streiten sich darum, wie die Arbeitsbelastung der Sozialgerichte mit Klagen von Hartz IV Empfängern einzudämmen ist. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofes NRW, Bertrams, schlug eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten vor. So könne man der Prozessflut am ehesten und besten Herr werden. Der Präsident des Landessozialgerichts, Brand, erklärte dagegen, die Hartz-IV-Verfahren seien bei den Sozialgerichten gut aufgehoben. Sie müssten nur vorübergehend besser mit Richterstellen ausgestattet werden, bis die Welle von Hartz-IV-Klagen zurück gehe.
Die Sozialgerichte hätten sich selbst darum bemüht, die Sozialhilfestreitigkeiten von den Verwaltungsgerichten zu übernehmen, sagte Bertrams. 2005 bekamen sie den Zuschlag und seitdem 40 zusätzliche Richterstellen. Dies reiche aber bei Weitem nicht aus, meint Brand. 2005 habe man mit 8000 zusätzlichen Verfahren pro Jahr gerechnet, tatsächlich seinen es 25.000. Vom Inhalt her sei die Zuständigkeit der Sozialgericht für Hartz IV aber richtig, weil auch alle anderen Arbeitslosengeld-Verfahren vor den Sozialgerichten verhandelt würden.
Des Weiteren habe sich gezeigt, dass die Sozialgerichte schneller arbeiteten als die Verwaltungsgerichte. Die Verfahren würden doppelt so schnell abgearbeitet wie zu der Zeit, als noch die Verwaltungsgerichte zuständig waren, erklärte Brand weiter. Die Sozialgericht seien derzeit zu 130 Prozent belastet, die Verwaltungsgerichte wegen eines Rückgangs der Klagen lediglich zu 65 Prozent.